Unterhaltsneuberechnung bei volljährigem Kind

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
allgaier69
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsneuberechnung bei volljährigem Kind

Hallo zusammen,

meine Tochter wird im März 18 Jahre alt. Sie besucht bis 2010 eine weiterführende Schule.

Ihre Mutter ist ab Volljährigkeit des Kindes auch Barunterhaltspflichtig.

Wer muß sich jetzt um die Unterhaltsneuberechnung kümmern? Muß das meine Tochter selbst regeln oder muß ich mich darum kümmern?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

kümmern muss sich die Tochter!

Besteht ein Titel?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
allgaier69
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Für den jetzigen Unterhalt besteht ein Titel.

Was wäre nun, wenn sich aber die Tochter nicht um die Neuberechnung kümmert. Ich weiß nämlich nicht ob sie daran denkt. Leider möchte sie schon seit Jahren keinen Kontakt zu mir.

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#3
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
allgaier69
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry aber jetzt bin ich irgendwie verwirrt.

Ich habe nur die Unterhaltsberechnungen vom Landratsamt bekommen. Läuft das nun unter "Titel" oder gibt es nur einen Titel wenn die Unterhaltsberechnung vom Gericht gemacht wurde?

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#5
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo allgaier69,

einen KUTitel kann ein Gerichtsurteil sein, eine notarielle Urkunde oder vom Jugendamt ausgestellt.

Was meinst du mit *Landratsamt*?


Grüße

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#6
 Von 
allgaier69
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Landratsamt, Abteilung Jugendamt.

Das letzte Schreiben vom Jugendamt habe ich 2007 erhalten. Hierbei wurde der Unterhalt neu angepasst. Aber in diesem Schreiben steht nichts, daß der Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr begrenzt ist. Auch in den vorherigen Briefen stand hiervon nichts drin.

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#7
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo allgaier,

dann dürfte es sich um einen unbefristeten Titel handeln.

Ist die Tochter weder zur Herausgabe, noch zur Verzichtserklärung bereit, hast du die Möglichkeit im Rahmen einer Abänderungsklage den Titel außer Kraft setzen zu lassen.


Grüße

PS: sorry, @D.romdar hat natürlich recht, nicht jedes Schreiben vom Jugendamt ist ein Titel ;)





-- Editiert von Haselstrauch am 04.01.2009 13:17

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#9
 Von 
allgaier69
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Liegt evtl. auch ein Titel vor, wenn die Unterhaltsleistung bereits bei der Scheidung vom Gericht vereinbart wurde und im Scheidungsprotokoll aufgeführt ist?

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#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Jo, das ist auch ein Titel.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#11
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
allgaier69
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, das heißt also den Titel muß ich über meinen Anwalt und über´s Gericht aufheben lassen und meine Tochter muß sich dann um die Neuberechnung kümmern.

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#13
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
allgaier69
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe.

Die ganze Thematik ist nicht so einfach. Da kann man ganz schön ins "schwimmen" kommen.

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