Hallo zusammen,
meine Tochter wird im März 18 Jahre alt. Sie besucht bis 2010 eine weiterführende Schule.
Ihre Mutter ist ab Volljährigkeit des Kindes auch Barunterhaltspflichtig.
Wer muß sich jetzt um die Unterhaltsneuberechnung kümmern? Muß das meine Tochter selbst regeln oder muß ich mich darum kümmern?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Unterhaltsneuberechnung bei volljährigem Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
kümmern muss sich die Tochter!
Besteht ein Titel?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Für den jetzigen Unterhalt besteht ein Titel.
Was wäre nun, wenn sich aber die Tochter nicht um die Neuberechnung kümmert. Ich weiß nämlich nicht ob sie daran denkt. Leider möchte sie schon seit Jahren keinen Kontakt zu mir.
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--- editiert vom Admin
Sorry aber jetzt bin ich irgendwie verwirrt.
Ich habe nur die Unterhaltsberechnungen vom Landratsamt bekommen. Läuft das nun unter "Titel" oder gibt es nur einen Titel wenn die Unterhaltsberechnung vom Gericht gemacht wurde?
Hallo allgaier69,
einen KUTitel kann ein Gerichtsurteil sein, eine notarielle Urkunde oder vom Jugendamt ausgestellt.
Was meinst du mit *Landratsamt*?
Grüße
Landratsamt, Abteilung Jugendamt.
Das letzte Schreiben vom Jugendamt habe ich 2007 erhalten. Hierbei wurde der Unterhalt neu angepasst. Aber in diesem Schreiben steht nichts, daß der Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr begrenzt ist. Auch in den vorherigen Briefen stand hiervon nichts drin.
--- editiert vom Admin
Hallo allgaier,
dann dürfte es sich um einen unbefristeten Titel handeln.
Ist die Tochter weder zur Herausgabe, noch zur Verzichtserklärung bereit, hast du die Möglichkeit im Rahmen einer Abänderungsklage den Titel außer Kraft setzen zu lassen.
Grüße
PS: sorry, @D.romdar hat natürlich recht, nicht jedes Schreiben vom Jugendamt ist ein Titel
-- Editiert von Haselstrauch am 04.01.2009 13:17
Liegt evtl. auch ein Titel vor, wenn die Unterhaltsleistung bereits bei der Scheidung vom Gericht vereinbart wurde und im Scheidungsprotokoll aufgeführt ist?
Jo, das ist auch ein Titel.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
Ok, das heißt also den Titel muß ich über meinen Anwalt und über´s Gericht aufheben lassen und meine Tochter muß sich dann um die Neuberechnung kümmern.
--- editiert vom Admin
Vielen Dank für die Hilfe.
Die ganze Thematik ist nicht so einfach. Da kann man ganz schön ins "schwimmen" kommen.
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