Unterhaltspfändung. Eigenbehalt reicht nicht aus.

18. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Breebreeone
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspfändung. Eigenbehalt reicht nicht aus.

Hallo.
Wir haben ein großes Problem.
Mein Mann hat gestern Post vom Gerichtsvollzieher bekommen, in dem steht dass sein Lohn aufgrund einer Unterhaltspfändung der Unterhaltsvorschusskasse bevorsteht.

Es ist so, dass wir damals einige Zeit getrennt waren und ich Unterhaltsvorschuss beantragen musste.
Er sollte dies zurückzahlen, tat es aber nicht.
Das ist mittlerweile schon lange her.

In der Zeit haben wir uns wieder zusammengerafft, geheiratet und 2 Kinder zusammen.

Nun hat das Amtsgericht einen Eigenbedarf von nicht mal 900€ festgesetzt. Alles darüber hinaus wird nächsten Monat beim Arbeitgeber gepfändet.
Das Problem ist, dass ich zur Zeit noch in Elternzeit bin und mein Mann alleinverdiener ist.

Das heißt, wir haben zu viert nun 889 € zur Verfügung und können nicht einmal die Fixkosten davon bestreiten.

Das kann doch alles nicht sein.
Was kann man da nun machen?

Bin verzweifelt. Hilfe!

P. S. Er hat schon über die Hälfte abbezahlt aber im Mai oder Juni wohl eine Rate übersehen, daher nun die Pfändung.

-- Editiert von Breebreeone am 18.07.2020 09:34

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Breebreeone):
Was kann man da nun machen?
Zunächst FETT auf dem Kalender vermerken, wann Raten zu zahlen sind, damit zukünftig nicht noch mehr durch Schusseligkeit passiert.
Dann kann man denken, dass man doch in einem Sozialstaat lebt und daraufhin ergänzende Leistungen der Sozialhilfe beantragen.
Nennt sich dann Grundsicherung für Erwerbsfähige---kurz : Hartz 4.

...so lange, bis die Gläubiger bedient sind und ihr wieder ausreichend Einkommen verfügbar habt.

Je nachdem...könnte man auch ein Pfändungsschutzkonto /P-Konto einrichten für die eventuellen späteren Schreckensmitteilungen.
Zitat (von Breebreeone):
Eigenbedarf von nicht mal 900€ festgesetzt.
Aufgrund welcher Angaben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

dringend mit der UVG-Kasse in Verbindung setzen ,die Situation erklären und um Streckung der Ratenzahlungen bitten.

Wenn du in Elternzeit bist, bekommst du doch auch Elterngeld +Kindergeld.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

An der Pfändung erscheint mir alles korrekt und die Vorschusskasse wird wohl kaum ihr Vollstreckungsunterfangen rückgängig machen, nur weil der Schuldner sich plötzlich meldet.

Zitat (von Breebreeone):
Das heißt, wir haben zu viert nun 889 € zur Verfügung und können nicht einmal die Fixkosten davon bestreiten.
Entsprechend den schon gegebenen Hinweisen, habt ihr selbst bei Mindestelterngeldbezug schon mal 889 € + 300 € + 408 € = knapp 1.600 € zur Verfügung. Das ist jetzt auch nicht die Welt, aber vielleicht ist dein Elterngeld ja etwas höher.

Zitat (von Breebreeone):
Was kann man da nun machen?
Das einzig rechtlich Sinnvolle wäre für mich ein Antrag ans Vollstreckungsgericht mit dem Hinweis, dass der laufende Unterhalt für zwei Kinder in Form von Naturalunterhalt zuhause erbracht wird und wenigstens die Hälfte des Mindestbedarfs berücksichtigt werden sollte. Der Gläubiger wird sich darum nicht kümmern.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Smogman, wenn ich das richtig verstanden habe, sind die 889 € das Geld, was vom Verdienst des Mannes nach Pfändung übrig bleibt. Also kein Elterngeld. Es bleibt also nur der Versuch, beim Amtsgericht eine Abänderung zu erwirken. Wobei es ja offensichtlich schon eine Entscheidung des Amtsgerichts gibt. Deshalb ist für mich der ganze Zeitablauf, wie von der Fragestellerin geschildert, etwas zweifelhaft. Es sollen die Raten für Mai und Juni fehlen. Bis das bei der Vorschußkasse festgestellt wird, das dauert doch. Dann kommen doch erst einmal Mahnschreiben, dann die Entscheidung des Amtsgerichts, dann die Pfändung. Das alles in der kurzen Zeit?

Hier fehlt doch noch einiges in der Darstellung.

wirdwerden

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Smogman, wenn ich das richtig verstanden habe, sind die 889 € das Geld, was vom Verdienst des Mannes nach Pfändung übrig bleibt. Also kein Elterngeld.
Manchmal kann ich dir einfach nicht folgen. Ich hab doch gar nicht geschrieben, dass das Elterngeld sei? Ich habe ein fiktives Mindestelterngeld von 300 € verwendet. Dass die 889 € das verbleibende Einkommen des Vaters sind, ist mir klar.

Zitat (von wirdwerden):
Deshalb ist für mich der ganze Zeitablauf, wie von der Fragestellerin geschildert, etwas zweifelhaft. Es sollen die Raten für Mai und Juni fehlen. Bis das bei der Vorschußkasse festgestellt wird, das dauert doch. Dann kommen doch erst einmal Mahnschreiben, dann die Entscheidung des Amtsgerichts, dann die Pfändung. Das alles in der kurzen Zeit?
Klar, dagegen ist nichts einzuwenden. Ich habe erst kürzlich den Erlass eines PfüB in 48 Stunden gesehen. Nicht jedes Amtsgericht ist langsam und auch nicht jeder Sachbearbeiter des Jugendamtes verschickt noch Mahnschreiben, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Der existiert ja nicht umsonst.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die Unterhaltskasse kann doch auch so vollstrecken, auf der Basis des öffentlichen Rechts. Wenn dieses nicht gemacht wurde (der einfachste und schnellste Weg), dann wissen wir einiges nicht.

Und sorry, die schriebst von "Mindestelterngeldbezug."

wirdwerden

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#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Ja, und Mindestelterngeld sind 300 €, daher eine Rechnung mit 889 € (Einkommen), 300 € (Elterngeld) und 408 € (Kindergeld).

Eine Vollstreckung auf Basis des öffentlichen Rechts? Was soll das sein? Eine Vollstreckung erfolgt immer nach der ZPO.

Für mich ist der Sachverhalt vollständig und unmissverständlich dargestellt.

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