Unterhaltspfändung auch nach Wohnortwechsel des K.

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
mullemaus007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspfändung auch nach Wohnortwechsel des K.

Ich habe da mal eine Frage.Ich habe einen Unterhaltstitel, da mein Exmann kein Unterhalt gezahlt hat.Nun lebt mein kind bei Ihm. Kann ich jetzt noch den ausstehenden unterhalt pfänden? Lieben Dank schon mal im voraus.

LG Mullemaus

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4 Antworten
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#2
 Von 
mullemaus007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, ich habe mich nochmals beim Jugendamt schlau gemacht und die Dame sagte, das ich nicht pfaenden kann, da meine Tochter nicht mehr bei mir lebt ,wiederun das Amstgericht sagr, das ich es wohl koennte. Was ist nun richtig? Darf ich den austehenden unterhalt pfaenden oder nicht? Vielen dank im voraus. Lg

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#3
 Von 
mullemaus007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, ich habe mich nochmals beim Jugendamt schlau gemacht und die Dame sagte, das ich nicht pfaenden kann, da meine Tochter nicht mehr bei mir lebt ,wiederun das Amstgericht sagr, das ich es wohl koennte. Was ist nun richtig? Darf ich den austehenden unterhalt pfaenden oder nicht? Vielen dank im voraus. Lg

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