Hallo, bald haben wir einen Gerichtstermin wegen einer eingestellten Lohnpfändung vom Arbeitgeber. Kurz zu den Basics. Seit 2011 existiert ein Unterhaltstitel für 2 Kids. Bis zur Vollendung 18. Lebensjahr. Da der betroffene nie zahlte, wurde eine Lohnpfändung eingeleitet, der Arbeitgeber überwies immer nur unregelmäßig, sodass bis zur Vollendung 18 ca 20k Unterhaltsrückstand angelaufen waren. Die Lohnpfändung lief noch weiter und der Arbeitgeber stellte diese eigenmächtig ein, weil die Kids über 18 sind. Obwohl die Pfändung ja lief für den Rückstand unter 18. Meine Frau schiebt nun Panik, das sie nicht gewinnt. Unser Anwalt hat alles abgegeben an einen vor Ort sitzenden, welcher erst kurz vor dem Gerichtstermin ein paar Minuten Telefonzeit hat.
Unterhaltspfändung vom AG eingestellt
Dein Anwalt kennt den Umfang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, wir nicht.
wirdwerden
Um was für ein Verfahren geht es denn?
Bei einer zu Unrecht nicht bedienten Pfändung muss man vor dem Arbeitsgericht eine Drittschuldnerklage gegen den Arbeitgeber führen. Und da gibt es eigentlich keine mündliche Anhörung.
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..... und uneigentlich gibt es sehr wohl unter den allgemeinen Voraussetzungen der ZPO eine mündliche Verhandlung zumindest dann, wenn sich der Drittschuldner gewehrt hat und deshalb Klage zu erheben war. Zuständig ist das Gericht, welches auch für die Forderung zuständig war, die nunmehr vollstreckt werden soll. Der Termin scheint ja auch schon festzustehen. Wenn das Gericht weit weg vom Ort der Praxis liegt, dann ist es üblich, dass ein ortsansässiger Anwalt in Untervollmacht mandatiert wird. Die Anträge in der mündlichen Verhandlung also ein anderer Anwalt stellt als der, der die Schriftsätze verfasst hat.
wirdwerden
Und jetzt?
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