Unterhaltspflich nach fast 40 Jahren Ehe

30. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Shadow315
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 41x hilfreich)
Unterhaltspflich nach fast 40 Jahren Ehe

Hallo Leute

Ich wurde folgendes gefragt:

Ein Ehepaar, beide mitte 50, sind schon seit
Jahren getrennt, leben aber offiziell noch
zusammen im Haus, welches sie damals selbst
gebaut hatten. Beide kommen freundschaftlich
miteinander klar, der Mann gibt der Frau monatlich
500 Euro freiwillig bar in die Hand.

Jetzt hat man der Frau geraten, sich scheiden
zu lassen, da der Mann verpflichtet ist, ihr
Unterhalt zu zahlen. Er selbst hat eine stattliche
Rente von rund 3200 Euro.

Inwieweit hat die Frau jetzt Chancen, nach der
Scheidung mehr als die monatlichen 500 Euro zu bekommen?
Was ist mit dem gemeinsamen Haus, hat sie darauf
Anspruch?
Ich glaube, sowas wie Heiratsverträge mit bestimmten
Abmachungen wird es wohl damals so noch nicht
gegeben haben, oder?

Falls noch Fragen sind um die Sache besser überblicken
zu können, nur zu.

Danke schonmal für eure Antworten. =)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Shadow315 ,

Bei Scheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt,

somit bekommt Sie die Hälfte der Rentenpunkte ihres
Mannes (aus 40 Ehejahren) auf ihr Rentenkonto übertragen.

Wenn sie dann selbst mit 65 Jahren in Rente geht,steht ihr
fast die Hälfte der Rente(sehr sehr grob überschlagen) ihres Mannes zu.

Ihr steht erstmals bis zur Scheidung Trennungsunterhalt zu.




lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert am 30.07.2011 10:37

-- Editiert am 30.07.2011 10:41

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Jetzt hat man der Frau geraten, sich scheiden
zu lassen, da der Mann verpflichtet ist, ihr
Unterhalt zu zahlen. Er selbst hat eine stattliche
Rente von rund 3200 Euro.

Inwieweit hat die Frau jetzt Chancen, nach der
Scheidung mehr als die monatlichen 500 Euro zu bekommen?
Was ist mit dem gemeinsamen Haus, hat sie darauf
Anspruch?
Auf jeden Fall ist es dann mit dem friedliche Zusammenleben unter einem Dach vorbei, das dürfte mal klar sein.
Was macht die Frau denn? Hat sie eigenes Einkommen?
Wem gehört denn das Haus bzw. wer steht im Grundbuch?

-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert am 30.07.2011 11:18

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shadow315
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 41x hilfreich)

___________________________________________________________
"Ihr steht erstmals bis zur Scheidung Trennungsunterhalt zu."
___________________________________________________________

Und wie hoch wäre dieser Trennungsunterhalt? Wonach wird dieser berechnet?
Meine Schwiegermutter, mit der ich dieses Gespräch geführt habe, ist der Meinung, dass mittlerweile die Gesetze sich insofern geändert hätten, dass der Mann lediglich unterhaltspflichtig für minderjährige Kinder wäre.


__________________________________________________________
"Auf jeden Fall ist es dann mit dem friedliche Zusammenleben unter einem Dach vorbei, das dürfte mal klar sein.
Was macht die Frau denn? Hat sie eigenes Einkommen?
Wem gehört denn das Haus bzw. wer steht im Grundbuch? "
__________________________________________________________

Zusammen leben die beiden schon Jahre nicht mehr. Nur offiziell wohnt sie noch im gemeinsamen Haus. Wobei der Frieden tatsächlich wohl arg angekratzt wäre.
Die Frau selbst arbeitet nicht soweit ich weiß. Bin mir
auch unsicher, ob sie vom Staat irgendwelche Gelder bekommt. Das Haus wurde damals von beiden gebaut, ob sie
im Grundbuch steht weiß ich auch nicht, müsste ich mal nachfragen.

Vielen lieben Dank schonmal bis hier. =)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Shadow315

quote:
Und wie hoch wäre dieser Trennungsunterhalt? Wonach wird dieser berechnet?


Die Rente wird bereinigt (um zB.Schulden die während der
Ehe entstanden).

Vom Rest könnte sie 3/7 als Unterhalt verlangen.

quote:
Meine Schwiegermutter, mit der ich dieses Gespräch geführt habe, ist der Meinung, dass mittlerweile die Gesetze sich insofern geändert hätten,


dies gilt für den nachehelichen Unterhalt(nach der Scheidung).

Trennungsunterhalt muss gezahlt werden.( bis zu Scheidung)

quote:
. Bin mir auch unsicher, ob sie vom Staat irgendwelche Gelder bekommt.


Dann müsste sie angeben das sie getrennt lebt,und die z.B.
Arge/Jobcenter würden eine Unterhaltsberechtigung prüfen.

lg
edy





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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert am 30.07.2011 15:52

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Shadow315
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 41x hilfreich)

Stimmt ja, bin ich blöd. =D



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