Unterhaltspflicht - Hat meine Frau Anspruch auf Unterhalt bei dem Verdienst?

12. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Bernd Maier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht - Hat meine Frau Anspruch auf Unterhalt bei dem Verdienst?

Ich lebe zur Zeit in Scheidung. Meine Frau verlangt nun Unterhalt von mir, obwohl Sie ca. 3.000 DM netto im Monat verdient und mietfrei bei Ihrem neuen Partner wohnt. Ich selbst muß ca 2.200 DM monatlich für die Hausfinanzierung bezahlen. Kinder sind nicht vorhanden. Hat meine Frau Anspruch auf Unterhalt (jetzt und auch nach der Scheidung)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Zunächsteinmal entnehme ich Ihrer Schilderung, daß Sie sich noch im Trennungsjahr befinden.
Grundsätzlich kann der bedürftige Ehegatte gem. § 1361 BGB die Zahlung von Unterhalt verlangen, sofern der andere Ehegatte leistungsfähig ist. Auf etwaige Trennungsgründe kommt es hierbei in der Regel nicht an.

Geschuldet wird nur ein den ehelichen Lebensverhältnissen angemessener Unterhalt. Entsprechend wird also das vom anspruchstellenden Ehegatten erzielte Einkomen vom Einkommen des Schuldners abgezogen. Der Gläubiger kann sodann 3/7 vom Differenzbetrag beanspruchen (sogen. Differenzmethode).
Generell ist der Gläubiger verpflichtet, eine ihm zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben, wobei sich die Zumutbarkeit nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Demgegenüber kann der Schuldner berufbedingte Kosten (Fahrtkosten, etc.) von seinem Einkommen in Abzug bringen. Zins- und Tigungsleistungen sind nur abzugsfähig, sofern der Kredit notwendig und ehebedingt war. In jedem Fall muß für den Schuldner ein Selbstbehalt von ca. 800,- EUR verbleiben.

Genaueres läßt sich nur nach Durchsicht der zugrundeliegenden Unterlagen feststellen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst

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