Unterhaltspflicht - Ich bin jetzt über 22 und mein Vater zahlt mir keinen Unterhalt mehr?

24. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mamas Tochter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht - Ich bin jetzt über 22 und mein Vater zahlt mir keinen Unterhalt mehr?

Hi Leute,

Ich bin jetzt über 22 und mein Vater zahlt mir keinen Unterhalt mehr, weiß jemand von euch wie lange er Unterhalt zahlen muss?
Da ich noch bis zum Sommer eine Berufsausbildung mache, habe ich gedacht, dass ich auch bis dahin noch Unterhalt von ihm bekomme.



-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Sofern Du zuhause wohnst und Deine Azubi-Gehalt + Kindergeld etwa 500,00 € übersteigt, hast Du keinen Anspruch auf Unterhalt mehr.


Schon wieder falsch, Camper.

Der Unterhalt berechnet sich aus dem zusammengerechneten Unterhalt BEIDER Elternteile. Von diesem Unterhaltsanspruch werden das Kindergeld und die Azubi-Vergütung (abzüglich 90,. unterhaltsbedingte Aufwendungen) abgezogen.
Pauschal zu sagen ab 500 gibbet nix mehr ist vollkommen daneben. Wieder mal.

Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle*. Ihr Bedarf bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern in der Regel ohne Höhergruppierung (wegen mehr oder weniger Unterhaltsberechtigter) der Düsseldorfer Tabelle* . Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt, je nach OLG können hier Abweichungen sein.

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Tja Camper,

quote:
Gennant wurde weder eigenes Einkommen, noch Einkommen von KV und KM. Auch der Wohnstatus ist ungeklärt.


dafür war deine Antwort aber reichlich mutig...

quote:
Sofern Du zuhause wohnst und Deine Azubi-Gehalt + Kindergeld etwa 500,00 € übersteigt, hast Du keinen Anspruch auf Unterhalt mehr.


Vielleicht sollte der TE sich hier mal umgucken.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mamas Tochter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hi Leute,
vielen Dank erstmal für die Antwort, hilft mir auch nicht weiter, aber vielleicht könnt ihr mir ja helfen den Gesetestext aus dem BGB zu verstehen...
Denn der §1603 enthält genau die Info, die ich benötige und ich rätsel gerade noch, ob alle Kriterien erfüllt sein müssen, oder nur eine oder so...

lg


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Welche Kritierien sollen denn erfüllt sein müssen?

Ausbildungsvergütung plus 184,-EURO Kindergeld minus 90,-EURO sind von einer bis jetzt fiktiv angenommenen Restunterhaltsverpflichtung beider Elternteile abzuziehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi,

quote:
vielen Dank erstmal für die Antwort, hilft mir auch nicht weiter


Das haben Fragen mit dürftigen Infos so an sich...

quote:
Denn der §1603 enthält genau die Info, die ich benötige und ich rätsel gerade noch, ob alle Kriterien erfüllt sein müssen, oder nur eine oder so...


Ah, du meinst wohl die Privilegierung?
Es müssen alle Kriterien erfüllt sein. Du fällst nicht mehr drunter.
Erstens bist du über 21 und zweitens befindest du dich in Berufsausbildung.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen