Unterhaltspflicht Vater während Studium

5. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
NinaMarie123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht Vater während Studium

Mein Bruder möchte nach dem Abi studieren. Da unsere Eltern geschieden sind und unsere Mutter aufgrund MS Erkrankung nicht arbeiten kann, stellt sich die Frage der Unterhaltspflicht unseres Vaters, der mittlerweile in Wien lebt. Ist er und wenn ja wie lange unterhaltspflichtig und in welcher Höhe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32092 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von NinaMarie123):
Ist er und wenn ja wie lange unterhaltspflichtig und in welcher Höhe?
Er ist unterhaltspflichtig. Bis zum Ende ersten Ausbildung, das wäre hier das Studium. Die Höhe richtet sich nach seinem Einkommen.
Väter sind oft zwar unterhaltspflichtig, aber nicht unterhaltsfähig, d.h. sie haben kein Einkommen, von dem sie noch Unterhalt zahlen müssten.
Wien als derzeitiger Wohnsitz ist kein Ausnahmetatbestand dafür.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Im Übrigen muss das studierende Kind zunächst einen Antrag auf BAföG stellen, welches vorrangig dem Unterhalt zu gewähren ist.

Dann wird sowieso ermittelt ob und wie viel die Eltern zahlen müssen bzw. wohl weiterhin nur der Vater alleine.

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#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von NinaMarie123):
Ist er und wenn ja wie lange unterhaltspflichtig und in welcher Höhe?


Dem Grunde nach ja. Ob er Leistungsfäig ist muss festgestellt werden. Hat er noch minderjährige Unterhaltberechtigte und//oder eine Ehefrau gehen deren Ansprüche vor.

Wenn der Student auszieht, dann ist sein Bedarf 840 €. Auf die werden aber auch das Kindergeld, dass ihm dann von der Mutter ausgezahlt werden muss angerechnet (es kann aber auch da gut sein, dass der Vater in der Höhe gar nicht leistungsfähig ist). Lebt er daheim ist der Anspruch geringer und richtet sich nach dem Einkommen des Eltern und der Altersstufe 4 der DDT, aber auch da wird vom Bedarf das volle Kindergeld abgezogen.

Auf jeden Fall sollte/muss auch BaFöG beantragt werden. Das mindert dann den Anspruch an die Eltern und gibt einen Anhaltspunkt was der Vater zahlen könnte.

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2790 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Dann wird sowieso ermittelt ob und wie viel die Eltern zahlen müssen bzw. wohl weiterhin nur der Vater alleine.
Nein, das wird dort nicht ermittelt, auch wenn das viele glauben. Die BAföG-Stelle ermittelt aus dem Einkommen des Vaters einen öffentlich-rechtlichen Anrechnungsbetrag nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieser kommt der eventuell verbleibenden Unterhaltsschuld zwar oft recht nahe, jedoch kann er im Einzelfall auch stark abweichen. Lediglich wenn man beim BAföG-Amt einen Antrag auf Vorausleistung stellt, wird das BAföG ohne Anrechnung von Elterneinkommen ausgezahlt und der Anspruch auf Unterhalt geht auf die BAföG-Stelle über. Komischerweise wird das relativ selten gemacht und die BAföG-Stellen weisen darauf viel zu wenig (respektive gar nicht) ordentlich hin.

Das volljährige Kind kann sich bis zum 21. Geburtstag vom Jugendamt unterstützen lassen. Dort sollte man sich als erstes hinwenden!

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Lediglich wenn man beim BAföG-Amt einen Antrag auf Vorausleistung stellt, wird das BAföG ohne Anrechnung von Elterneinkommen ausgezahlt und der Anspruch auf Unterhalt geht auf die BAföG-Stelle über. Komischerweise wird das relativ selten gemacht und die BAföG-Stellen weisen darauf viel zu wenig (respektive gar nicht) ordentlich hin.
Oder das Bafög-Amt beginnt sogar längere Diskussionen, wenn der Antragsteller auf die Vorausleistung drängt, und verlangt von dem Antragsteller eine sehr "energische" Mitwirkung, namentlich die alsbaldige Verfolgung der Unterhaltsansprüche vor einem Familiengericht.

Auch Sicht der Bafög-Ämter verständlich. Die wollen (und können kapazitätsbedingt) nicht noch über das Unterhaltsrecht ihrem Geld hinterrennen. Tatsächlich ist die Konkurrenz zwischen Bafög und Unterhalt meiner Meinung nach auch nicht immer so ganz überzeugend gelöst.

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