Hallo zusammen,
ich bin Erbe meines vor einem Jahr gestorbenen Vaters. Er hat seiner Exfrau, d.h. meiner Mutter, Unterhalt gezahlt. Ich bin im Rahmen der Nachlassverbindlichkeit nun dazu verpflichtet, meiner Mutter Unterhalt im Rahmen des fiktiven Pflichtteils zu zahlen. Diese Pflicht habe ich grundsätzlich anerkannt, wollte jedoch zuvor Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse erhalten, da die Vereinbarung zwischen meinen Eltern schon ein Weilchen zurückliegt und ich ja jetzt erstmals in der Rolle des Unterhaltspflichtigen bin. Solange war und bin ich nicht bereit zu zahlen. Sie hat aber die Auskünfte nur unvollständig gegeben, d.h. ein jüngst aus einer Lebensversicherung erhaltenes Kapital in fünfstelliger Höhe verschwiegen. Nun hat sie Klage erhoben und auch gegenüber Gericht in ihrem Prozesskostenantrag dieses Vermögen verschwiegen. Auf Grund meiner Stellungnahme hat sie das Vermögen eingeräumt und den Prozesskostenhilfeantrag zurückgezogen. Es handelt sich also um einen Prozessbetrug. Ich habe daher die Abweisung der Klage beantragt wegen Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 BGB
. Wer kann eine Einschätzung der Aussichten geben? Wer hat mit ähnlichen Fällen Erfahrungen gemacht? Danke!
Unterhaltspflicht als Nachlassverbindlichkeit, Prozessbetrug
27. Oktober 2004
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Frage vom 27. Oktober 2004 | 09:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht als Nachlassverbindlichkeit, Prozessbetrug
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2004 | 09:13
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 91x hilfreich)
Hallo,
guck mal hier:
http://www.ra-kotz.de/prozessbetrug.htm
Da ist ein ähnlicher Fall, entschieden vom OLG Köln.
Es handelt sich vorliegend, also bei Dir, aber nur um den versuchten Prozeßbetrug. Durch die Rücknahme ist die Vollendung (Vermögensschädigung) nicht eingetreten.
-- Editiert von runa am 27.10.2004 09:15:26
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