Unterhaltspflicht bei 2. Ausbildung?

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
LadyJ
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht bei 2. Ausbildung?

Guten Abend,
ich möchte Prozesskostenhilfe beantragen für einen Mietstreit indem ich als Mieterin angeklagt bin. Da auf dem Vordruck nach den Einkünften meiner Eltern gefragt wird, möchte ich gern wissen ob meine Eltern überhaupt noch unterhaltspflichtig sind. Ich habe nach der Realschule eine Ausbildung abgeschlossen und auch in diesem Beruf gearbeitet. Nach ca 1,5 Jahren habe ich die Fachhochschulreife gemacht und studiere jetzt einen von der Ausbildung unabhängigen Studiengang.
Vielen Dank für Hilfe im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

normalerweise werden Eltern nur zur
Finanzierung einer weiteren Ausbildung herangezogen, wenn diese die konsequente und sinnvolle Fortsetzung des ersten Berufes
bedeutet.
Du schreibst aber ja , dass dein Studium
nichts mit deiner Ausbildung zu tun hat.
Solchen Infos bekommst du aber sicher auch
bei der Studienberatung.

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