Unterhaltspflicht bei Wegzug

21. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
FranzLorenz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht bei Wegzug

Hallo,

ich weiß, dass es eigentlich eine schlechte Frage ist, die ich hier stelle.

Ich habe eine zweijährige Tochter Nicole und kann den Unterhalt derzeit kaum noch bezahlen. Ich musste nun meinen Bausparvertrag auflösen, damit ich den Unterhalt bestreiten kann. Mein Leben ist wirtschaftlich gesehen futsch.

Ich überlege nun in die Schweiz zu ziehen, um der deutschen Unterhaltspflicht zu entgehen. Ist die deutsche Unterhaltspflicht im Ausland durchsetzbar?

Gruß
FranzLorenz

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Wovon soll deine Tochter dann leben? Auf Kosten der Allgemeinheit? Findest du es in Ordnung, das auf diesem Weg durchzusetzen?


Ich weiß, das du das jetzt nicht hören wolltest, aber wenn ich deinen Beitrag lese, dann mag ich mich nicht zurückhalten.

Wieso kannst du den Unterhalt nicht zahlen?

Grüße
Mikkian

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Es tauchen 2 Probleme auf:

a)Mit Sicherheit ist es möglich, in der Schweiz zu vollstrecken.

b)Es besteht die Gefahr, dass ein Strafverfahren wergen Verletzung der Unterhaltspflicht in Gang gesetzt wird.
Diese Verfahren werden angeklagt, was heisst, es kommt ein Hauptverhandlungstermin.
Im Falle des Nichterscheinens wird in der Regel ein Haftbefehl gem. § 230 StPO ergehen,
was für eine Wiedereinreise in die Bundesrepublik ziemlich hinderlich wäre, zumal eine Ausschreibung im POLIS erfolgt.
Weiterhin kann ein sogenannter 'Suchvermerk' im Bundeszentalregistger niedergelegt werden.

Dies ist wiederum ziemlich hinderlich bei der Neuerteilung eines Bundespersonalausweises oder Reisepasses, da die Meldebehörden in dieses System gehen können.(Es ist per Gesetz möglich, einem Unterhaltspflichtigen den Pass zu entziehen).



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jutta123
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo FranzLorenz,
du schreibst leider nicht wirklich genug, um dir in diesem Fall einen Rat geben zu können. Frage ist, wenn du in die Schweiz auswanderst, musst du dort doch auch von was leben. Musst du nicht Arbeit und Wohnung nachweisen, ehe du dich dort niederlassen kannst? Und wenn du Arbeit in der Schweiz hast, kannst du doch auch Unterhalt zahlen. Besser wäre es aber sicher, du suchst dir hier Arbeit und kümmerst dich um dein Kind.
Auch wenn dein Leben wirtschaftlich futsch ist, gibt es immer Wege, wieder auf die Beine zu kommen.
Schreib doch mal ein bisschen mehr, vielleicht kannst du dann hier einige hilfreiche Antworten bekommen.
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die Frage war doch eindeutig:

Ich überlege nun in die Schweiz zu ziehen, um der deutschen Unterhaltspflicht zu entgehen

Dem Vernehmen nach, sollen die Löhne in der Schweiz höher liegen als hier, was bedeuten könnte, daß die Unterhaltspflicht sich sogar noch erhöht.



-- Editiert von meri am 21.06.2007 13:45:17

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

Zitat: 'Mein Leben ist wirtschaftlich gesehen futsch'

...und das der Mutter erst :bang: !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Toller Vater!!! In der Schweiz, wie auch in den meisten europäischen Staaten, sind Unterhaltsforderungen einziehbar. Die Schweizer sind da sogar hinterher, ebenso die Österreicher. Es kann passieren, dass Dir keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird oder sie entzogen wird, wenn Du kein Unterhalt bezahlst. Das ist ein Straftatbestand, auch in der Schweiz. was glaubst Du, wie es Deinem Kind geht? Von was soll die Mutter leben? Mit einem Kind von 2 Jahren kann man noch nicht arbeiten und der Vater will sich absetzen.Klasse Vater oder Mann! So etwas wollen die Schweizer sicher gerne haben.......

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bimbambule
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@ keken

seit wann kann man nicht arbeiten gehen, weil man ein Kind hat das 2 Jahre alt ist? Ich arbeite wieder seit mein Kind 11 Monate alt ist und meine Kolleginnen mit kleinen Kindern haben tlw. noch früher wieder angefangen

:bang:
-- Editiert von bimbambule am 21.06.2007 19:48:29

-- Editiert von bimbambule am 21.06.2007 19:49:01

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

@bimbambule
vielleicht solltest du mal aufs weite Land fahren und dich informieren wie dort die Betreuungsmöglichkeiten für Kids unter 3 Jahren sind und dann auch noch in den Kindergärten nach deren Öffnungszeiten fragen.

Inzwischen gibts zwar hier auch einige Kindertagesstätten (ab 3 Jahre!) aber die Öffnungszeiten lassen trotzdem nur einen Teilzeitjob zu.
Wenn die Kids dann zur Schule kommen wirds wieder problematisch, es gibt nämlich noch viel weniger Schülerhorte bei denen die Kids nachmittags betreut werden.

Tja, und wenn ich mir Kolleginnen aus der Stadt anhöre... denen gehts noch schlechter. Ganztagesplätze fast nicht zu bekommen und Kindergärten die teilweise 2x nachmittags in der Woche geschlossen haben oder feste Öffnungszeiten von 8-12 Uhr und 14-16 Uhr.
Perfekt für jede Mutter die arbeiten will oder muß :bang:

Ich bin wieder arbeiten gegangen als Kind 9 Monate war, ging aber nur mit Großeltern die noch fit waren und sehr flexiblen Arbeitszeiten/tagen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bimbambule
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@ kleine hexe

hmmm... schon seltsam, dass muss ich wohl in einem ganz selten landestrich in nds wohnen, in dem das irgendwie seltsamer weise klappt....
ich habe einen platz von 8-14h (mehr geht leider auch nicht, reicht aber um genug zu verdienen um leben zu können). alle anderen bei mir in der fa. haben auch plätze oder tagesmütter (manche wohnen wie ich in der stadt , andere auf dem land...)
und irgendwie machen z.z. viele krippengruppen auf (wird jetzt mehr gefördert! ein hoch auf frau von der leyen....)
man muss sich nur bemühen!
:bang:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

@Kleine Hexe

Die AUssage war ja auch, Frau KANN arbeiten gehen wenn sie denn auch will. Nicht das sie das auch muss. Das nr dazu.

Was der KV hier aber starten will, bzw. erst einmal nachfragt, kann ich auch nicht für gut heißen.
Sich seiner Verantwortung zu entziehen, ja zum Kindermachen gehören immernoch zwei dazu, ist mehr als verwerflich.
Anders wäre es, wenn er in ein anderes Land ginge um genug Einkommen zu bekommen, damit er den KU leisten kann.

Grüßle dream

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

@bimbambule

kann es dir genau von unserem Dörfchen sagen:
70 Kindergartenkinder dafür 15 Hortplätze von 7.15-16 Uhr. Der Rest hat 7.30 Uhr bis 12.00 und 13.30-16 Uhr.
Ab 2 Jahre gibts glaub ich seit letztem Jahr 5 Plätze.
Schülerhort für 80 Kinder 9 Plätze.
Schulbetreuung bis 14 Uhr
8 Plätze.

Anspruch auf einen Hort-/Krippenplatz nur wenn man einen Arbeitsplatz nachweisen kann, Arbeitsplatz oft nur wenn man einen Hortplatz nachweisen kann.

Tja, und ein Auto braucht man natürlich auch, weil mit dem ÖPNV ist hier auch nicht viel los.
Und wir gehören zu den sehr gut versorgten Gemeinden in der Umgebung.

Wenn man dann noch bedenkt, dass die Arbeitsplätze im Durchschnitt ca. 15-60 km entfernt liegen - mit den entsprechenden Fahrtzeiten - wird es mit den passenden Stellen schon sehr knapp.

Vielleicht ist das, das Nord-Süd-Gefälle ;)

Hab mir mal sagen lassen, dass es im tiefen Bayern noch viel schlimmer ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ich tippe mal, dass das -eigentliche- Problem vom Fragesteller frei erfunden ist, der sicher auch nicht FranzLorenz heißt, um die Reaktion der Teilnehmer zu testen.

Die restliche Diskussion gehört doch eher zu www.alleinerziehendoderverheiratetundberufstätig.de :-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.975 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen