Hallo,
es geht um folgende Situation. Meine Eltern leben getrennt, und mein Vater ist für mich Unterhaltspflichtig. Er lebt mit seiner Lebensgefährtin in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Fließt nun bei der Berechnung, des mir zustehenden Unterhalts das Einkommen seiner Lebenspartnerin mit ein, oder nicht?
Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, da ich zu diesem speziellen Fall nichts gefunden habe...
Unterhaltspflicht bei eheähnlicher Gemeinschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
So 'speziell' ist dein Fall nun auch nicht grad.
Wenn du etwas detaillierter werden könntest, was Einkommen beider Eltern, dein Alter, dein 'Ausbildungsstatus' etc... angeht, könnte man auch etwas genauer antworten.
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Also eigentlich gings mir nur darum, ob das einkommen der Lebenspartnerin meines Vaters mit angerechnet werden kann.
Weil dann würde ich nämlich schon seit Jahren zu wenig Unterhalt bekommen.
Aber vielleicht hat ja hier noch jemand andere Tipps für mich.
Also. Ich bin 22 Jahre alt, und zur Zeit Ausbildungstellensuchend. Ausserdem wohne ich in einer eigenen WOhnung.
Mein Vater hat ein Bruttoeinkommen von ca. 4000€, seine Lebensgefährtin verdient ungefähr das gleiche.
Ich erhalte jeden Monat 420€ Unterhalt von ihm.
Ausserdem bezahlt mein Vater nochmal das gleiche für meine Volljährige Schwester, die aber noch bei meiner Mutter wohnt.
Meine Mutter verdient ungefähr 1600€ Brutto.
So, ich denke, dass sind alle wichtigen Informationen.
Bin dankbar über alle Antworten
--- editiert vom Admin
Ich sehe das ebenfalls so, dass die junge Dame nicht drüber nachdenken sollte, ob ihr NOCH mehr Geld zusteht, sondern wie man seinen eigenen Lebensunterhalt verdient. Du hast nämlich zur Zeit GAR KEINEN Unterhaltsanspruch, da du dich weder in einer schulischen noch beruflichen Ausbildung befindest... Also besser die Füße still halten und hoffen, dass Dad sich nicht mal schlau macht!
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"gruß azrael"
Erstmal Danke für die ernstgemeinten Antworten.
Die Anschuldigungen find ich allerdings vollkommen fehl am Platz, da hier niemand meinen speziellen Fall kennt.
1. Bei der jungen Dame handelt es sich um einen jungen Herrn.
2. habe ich nicht Jahre lang rumgegammelt.
Ich habe vor zwei Jahren den schulischen Teil der Fachhochschulreife absolviert, und danach ein einjähriges Praktikum absolviert, um ebenfalls den praktischen Teil, zu erlangen.
Daraufhin habe ich mich an verschiedensten Fachhochschulen für ein Studium der Sozialpädagogik beworben. Bin allerdings nirgendwo genommen worden. Jetzt war ich seit Beginn des Jahres auf der Suche nach einer Ausbildungstelle, und werde zum 01.09.2005 diese auch antreten.
Meine Frage habe ich eher deshalb gestellt, da ich mich gefragt habe, ob mein Vater mir eventuell Jahre lang zuwenig gezahlt hat.
Ausserdem wäre es meiner Schwester, welche noch zur Schule geht noch zugute gekommen, wenn sich herausgestellt hätte
dass das EInkommen der Lebenspartnerin meines Vaters noch mit anzurechnen ist.
Also vielleicht nicht immer direkt motzig werden, sondern sich erstmal die ganze Geschichte anhören.
Gruß
Schnebi
--- editiert vom Admin
Dann ist es eben keine junge Dame, sondern ein junger Herr. Macht nix, ändert soweit nix an meinem Posting.
Seit einem Jahr steht dir kein Unterhalt mehr zu. Wenn du jetzt eine Ausbildung beginnst, hast du wieder einen Unterhaltsanspruch in der Form, wie L.S. schon geschrieben hat.
Ich hab nun mal ein Problem mit Leuten, die den Hals nicht voll kriegen und genau so hört es sich hier an. Das Leben in einer eigenen Bude ist num mal ein bisschen teurer und da muss man sich schon mal den einen oder anderen Euro dazu verdienen.
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"gruß azrael"
--- editiert vom Admin
Ist doch auch wahr, grummel...
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"gruß azrael"
Vergiß nicht Deinem alten Herrn deine Ausbildung mitzuteilen. Den Zahlen nach muss er nämlich dann weniger löhnen, weil Du ja selbst auch verdienst. Falls Du dies nicht tust, nennt man das Unterhaltserschleichung und das ist rückzahlungspflichtig. So wie ein Unterhaltspflichtiger die Pflicht zum zahlen hat, MUSS ein Unterhaltsberechtigter ihm eine Verbesserung des eigenen Einkommens anzeigen, um den Unterhaltspflichtigen zu entlasten.
--- editiert vom Admin
Das ich den Beginn meiner Ausbildung meinem Vater mitteile ist ja gar kiene Frage. Is auch schon längst geschehen.
Die Antowrt, dass ich seit 2 Jahren nicht mehr Unterhaltsberechtigt bin verstehe ich allerdings nicht ganz.
Klar, wenn ich seit 2 Jahren auf der faulen Haut gelegen hätte, wärs keine Frage, dass mir nichts zusteht. Allerdings hab ich ja wie gesagt ein gelenktes Praktikum (welches übrigens unbezahlt ist) absolviert, um meinen Scuhlabschluß zu vollenden.
Das gehört ja auch mit zur Ausbildung.
Also, ich finds echt Schade, dass hier nur auf einen draufgehauen wird. Klr, ich find Schmarotzer auch *******. Aber wenn ihr euch erstmal die ganze Geschichte durchlesen würdet, würdet ihr sehen, dass es bei mir nicht so ist. Und unter dem Gesichtspunkt find ich Kommentare wie :"Da geht mir das Messer in der Tasche auf" vollkommen Fehl am Platz.
Also, Deinen letzten Kommentar verstehe ICH nicht so ganz: Du wolltest an das Einkommen der Lebensgefährtin Deines Vaters, die mit Dir und der Unterhaltspflicht Deines Vaters überhaupt nix zu tun hat. Das einem da 'das Messer in der Tasche' aufgeht, ist für mich völlig verständlich! Warum sollte diese Frau für Dich auch noch zur Kasse gebeten werden? Dein Vater zahlt ja schon reichlich Unterhalt an Dich und Dir ist das immer noch nicht genug! kopfschüttel.....
Ich HABE Deine Geschichte hier gelesen. Du findest Schmarozer Sch...e. Bei Dir ist das anders. WAS ist bei Dir denn anders?
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"hjoedicke"
Ja,ist schon schlimm,wie man hier manchmal runtergemacht wird....<img src="http://www.planet-smilies.de/brutale/brutale_032.gif">
Ich sehe es übrigens so,dass FOS + Praktikum zur Ausbildung gehören und du somit auch Anspruch hattest.
Die "eheähnliche Gemeinschaft" würde höchstens dann eine Rolle spielen,wenn dein Vater sehr wenig Einkommen hätte.Dann könnte man ihm z.B. den Selbstbehalt kürzen.
Schau auch mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
quote:
Aber wenn ihr euch erstmal die ganze Geschichte durchlesen würdet, würdet ihr sehen, dass es bei mir nicht so ist
Und wenn DU gründlich gelesen hättest, hättest du gelesen, dass ich geschrieben habe, dass du seit EINEM Jahr keinen Anspruch mehr hast. Ich kann schon genau lesen...
Und wenn ich jetzt mal ein klitzekleines bisschen nachrechne, heißt das, mit 20 die 12. Klasse geschafft, dann 1 Jahr Praktikum gemacht, DARAUFHIN an einigen FH beworben, wo dir eigntlich klar sein sollte, dass man sich ein bisschen eher bewirbt und jetzt endlich einen Ausbildungsplatz...
Zum Unterhalt: da siehts ab 1.9. so aus:
640 - 154 - (Nettogehalt - 90) = Unterhalt für dich.
Den aufteilen nach Leistungsfähigkeit deiner Eltern. Zahlt deine Mutter eigentlich auch Unterhalt?
Mich würde ja immer noch interessieren, wie du auf das schmale Brett mit dem zu leistenden Unterhalt durch die LG deines Vaters gekommen bist.
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"gruß azrael"
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