Guten Tag,
bei meiner Freundin und mir steht ziemlich sicher die Trennung
an. Da wir ein kleines Kind zusammen haben (1Jahr) ist dies natürlich nochmal tragischer, vor allem da ich als Mann mich mehr oder weniger damit auch von meinem Kind trenne.
Neben der Aussicht sein eigenes Kind nur noch alle 2 Wochen sehen zu können, kommt momentan aber noch die Ungewissheit was finanziell auf mich zu kommt.
1. Der Unterhalt für meinen Sohn ist unstrittig und nach Düsseldorfer Tabelle ja relativ klar geregelt. Zudem möchte man ja trotz Trennung, dass es dem eigenen Kind an nichts fehlt.
2. Ein möglicher Unterhalt für die Kindsmutter scheint mir aber schwieriger (siehe hierzu auch 3.). Die ersten 3 Jahre stände ihr dieser wohl zu!? Allerdings wohl nur dann wenn Sie in dieser Zeit nicht erwerbstätig ist? Sie geht seit 4 Monaten wieder arbeiten. Unser Sohn ist momentan bei einer Tagesmutter untergebracht. Ich vermute, dass sie auch nach einer Trennung weiter arbeiten gehen würde, ggfs. aber eine halbtags Stelle annimmt. Muss ich mich an den Kosten für eine Tagesmutter beteiligen, sofern Sie weiter Einkommen hat?
3. Wir haben uns dummerweise auf einen Mietvertrag eingelassen, mit einer Mindestmietdauer von 2 Jahren. Die Vertragssituation scheint mir rechtsgültig. Bei der Trennung werde ich ausziehen und die Kindsmutter in der Wohnung mit unserem Sohn verbleiben, mindestens bis zum Ende der Mindestmietdauer. Sinnvoll fände ich hier eine Einigung wonach ich maximal ein Drittel der Kaltmiete übernehme. Da wir den Mietvertrag zusammen unterschrieben haben, befürchte ich außerdem hier mich sogar auf unbestimmte Zeit an der Miete beteiligen zu müssen, sofern wir keine Einigung erzielen können.
Muss ich die Hälfte der Miete beitragen und ist dieser Anspruch verwirkt wenn die Vertragssituation eine Kündigung nach Ende der Mindestmietdauer zu lässt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.
Liebe Grüße
Unterhaltspflicht bei gemeinsamer Mietwohnung
1. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 1. September 2019 | 08:18
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht bei gemeinsamer Mietwohnung
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#1
Antwort vom 1. September 2019 | 09:42
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Ihr habt einen Mietvertrag mit einer Kündigungsausschluss -Klausel ?
edy
#2
Antwort vom 1. September 2019 | 11:17
Von
Status: Richter (8040 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitat:Muss ich die Hälfte der Miete beitragen und ist dieser Anspruch verwirkt wenn die Vertragssituation eine Kündigung nach Ende der Mindestmietdauer zu lässt?
Im Außenverhältnis (dem Vermieter gegenüber) haftest du für die gesamte Miete, solange das Vertragsverhältnis besteht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. September 2019 | 15:07
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo, :
Ihr habt einen Mietvertrag mit einer Kündigungsausschluss -Klausel ?
edy
Leider ja.
Wird ein eventueller Unterhalt für die Kindsmutter mit einer Zahlung bezüglich Mietvertrags verrechnet? Ich fürchte leider nein. Hier kämen ich mit Unterhalt für das Kind schnell Mal über 1500€ die ich monatlich überweisen müsste.
#4
Antwort vom 1. September 2019 | 16:12
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Mit dem lapidaren "Klausel?" ist gemeint, dass Sie bitte mal den entsprechenden Vertragspassus im Wortlaut wiedergeben möchten. Nicht jede Klausel ist wirksam.
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