Unterhaltspflicht bei volljährigem Kind

14. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
piggytochter
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltspflicht bei volljährigem Kind

Hallo, ich habe da mal ein paar Fragen:

Und zwar wohnt mein Schwager (21) nicht mehr bei seinen Eltern und macht nun etwa 400km weit weg eine Ausbildung... 2 Jahre ging alles gut und nun will er Kohle von seinen Eltern und war deswegen auch schon bei einem Anwalt. Dieser hat ausgerechnet, das seine Eltern ihm monatlich ca. 30 Euro zahlen sollen, um den Frieden willen... falls nicht wolle er dies gerichtlich einklagen...
Sind meine Schwiegereltern verpflichtet ihm das Geld zu zahlen, bzw. wird wegen 30 Euro ein Gerichtstreit stattfinden?
Meine Schwiegereltern sind aber so finanziell verschuldet, das sie nicht mal 5 Euro am Monatsende über hätten...

Bedanke mich schon mal für eure antworten...

Lg Piggytochter

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

das würde heißen: Zum Bedarf deines Schwagers von 640€, abzgl. eigenem Einkommen und Kindergeld fehlen noch 30€?

Wenn die Eltern abzgl, sonstiger Unterhaltsverpflichtungen zusammen mehr als 1900€ bereinigtes Einkommen haben, müssten sie dafür aufkommen.
Hat dein Schwager BAB beantragt?

Grüßle

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
piggytochter
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Loddar!

Ja ihm fehlen noch die besagten 30€...

Was meinst du mit BAB..Bafög???

Lg Piggytochter

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Horst,

BAB muss beantragt werden!
Wird bei der Unterhaltsberechnung bedarfsmindernd angesetzt.

1900€ = 1100 für den Vater + 800 für die Mutter.

Grüßle

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
piggytochter
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Also heißt das im Klartext:
Meine Schwiegereltern müssen die Kohle zahlen, egal ob sie können oder nicht...
Könnte man meinen Schwager eigentlich auch wieder verdonnern, das er wieder bei Mama und Papa einziehen muss...wenn ihm das Lehrlingsgehalt und Kindergeld nicht ausreicht..???

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
piggytochter
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja klar, aber bei seinen eltern häte er auch chancen auf eine Ausildungsstelle...
Aber was eigentlich das störende ist ist, das er meine schweigereltern regelrecht elagert mit anrufen, wegen diesen 30€...meine schwiegereltern können es ihm 1000mal sagen, das sie die kohle nicht haben-interesiiert hn nicht...

Wird wegen 30€ ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden können???

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.377 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen