Unterhaltspflicht bei volljährigem Pflegekind

10. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
danibert
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 17x hilfreich)
Unterhaltspflicht bei volljährigem Pflegekind

Hallo zusammen,

angenommen, ein Kind lebt seit seinem 4. Lebensjahr nicht mehr bei seinen Eltern, sondern in einer Vollzeit-Pflegestelle bei einer Tante (Familienpflege).
Den Unterhalt für das Kind trägt das Jugendamt und fordert einen angemessenen monatlichen Kostenbeitrag von den Eltern.
Die Eltern sind geschieden.
Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.
Das Kind ist schwerbehindert (70%).
Das Kind ist mittlerweile 17 Jahre alt und hat eine Berufsausbildung angefangen.

Mit dem 18. Geburtstag des Kindes endet die offizielle Familienpflege. Das Kind wird jedoch voraussichtlich weiter in der Pflegefamilie leben.

Wie gestaltet sich die Unterhaltspflicht für die Eltern, wenn das Kind volljährig wird?

Spielt es eine Rolle, dass das Kind bei keinem der Elternteile lebt?

Spielt es eine Rolle, dass das Kind schwerbehindert ist?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
leistet das Sozialamt bei volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kindern Eingliederungshilfe für Behinderte oder Hilfe zur Pflege Sozialhilfe, dann zahlen deren Eltern einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 31,07 € monatlich.
Leistet das Sozialamt bei volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kindern Hilfe zum Lebensunterhalt, dann zahlen deren Eltern einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 23,90 € monatlich.

Treffen beide Pauschalen zusammen, wird insgesamt ein monatlicher Pauschalbetrag von maximal 54,97 € von den Eltern verlangt.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

@ amako: nur weil das Kind einen GdB von 70 hat, muss es kein Pflegefall sein. Hier nimmt das Kind eine Ausbildung wahr. Ich würde da von der normalen Unterhaltsverpflichtung ausgehen.

wirdwerden

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""

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