Unterhaltspflicht der Eltern

14. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
_Katja_
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht der Eltern

Hi Leute,
da ich in Vorausleistung für elternunabhägiges Bafög gehen möchte, würde ich gerne abklären, ob denn meine Eltern noch unterhaltspflichtig sind.

Folgender Werdegang:
- Realschulabschluss
- Fachabitur (3 Jahre anstatt 2, da 12. Klasse wiederholt)
- Ausbildung Fachinformatiker abgeschlossen (Juli 2015)
- 1 Berufstätigkeit als Softwareentwicklerin, fest angestellt (unbefristet)

Jetzt würde ich gern studieren gehen. Ich bin 23 Jahre alt. Die Entscheidung zu studieren fiel September '15. Während dem Realschulabschluss und dem ersten Jahr Oberstufe habe ich mich mehrfach um eine Ausbildung beworben, aber nie einen Platz bekommen. Ich hatte nie vor studieren zu gehen. Ich bin nur auf die Fachoberschule, weil ich sonst arbeitslos gewesen wäre. Das war der Notfallplan. Nach dem Fachabitur hab ich die Ausbildung bekommen und erfolgreich abgeschlossen. Hab dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Nun geh ich doch studieren. Hab bereits gekündigt und das ist auch schon mein letzter Arbeitsmonat. Auch meine Eltern haben nichts von dem Studium geahnt. Sie dachten, ich wäre jetzt im Berufsleben angekommen. Wir haben auch nie über Studium oder ähnliches gesprochen.

Sind meine Eltern noch unterhaltspflichtig?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4288 Beiträge, 2441x hilfreich)

Nein, die Eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig, da ja die Erstausbildung abgeschlossen ist.

Die Voraussetzungen für elternunabhängiges Bafög liegen allerdings auch nicht vor.

Bedeutet im Ergebnis: Antrag auf elternabhängiges Bafög stellen (die Eltern müssen Vermögensauskunft nach BAFÖGesetz geben, allerdings wie gesagt keinen Unterhalt zahlen) und mal schauen, was dann kommt. Dann eventuell Vorausleistungen beantragen mit der Begründung, dass die Eltern nicht zahlen. Dann wird das BAFÖG-Amt eventuell die Eltern zur Zahlung auffordern, die können das aber mit Hinweis auf ihre nicht vorhandene Unterhaltspflicht verweigern.

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#2
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(494 Beiträge, 319x hilfreich)

Zitat:
Nein, die Eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig, da ja die Erstausbildung abgeschlossen ist.


das würde ich jetzt nicht pauschalisieren. Meine erste Frage dazu wäre: Was soll studiert werden. Ist es ein Studiengang, der auf die Ausbildung aufbaut, dann kann hier noch eine Unterhaltspflicht gegeben sein.

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#3
 Von 
_Katja_
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von calimero2010):
Zitat:
Nein, die Eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig, da ja die Erstausbildung abgeschlossen ist.


das würde ich jetzt nicht pauschalisieren. Meine erste Frage dazu wäre: Was soll studiert werden. Ist es ein Studiengang, der auf die Ausbildung aufbaut, dann kann hier noch eine Unterhaltspflicht gegeben sein.


Fachlicher Zusammenhang ist gegeben. Ausbildung Fachinformatik - Studium Wirtschaftsinformatik. Allerdings passt der zeitliche Zusammenhang doch nicht, da ich einen unbefristeten Vertrag bekommen habe. Ich hätte auch einen befristeten bekommen können. Da wurde ich gefragt ob ich studieren möchte und da hatte ich noch nicht vor studieren zu gehen deswegen hab ich den unbefristeten bekommen und unterschrieben.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34219 Beiträge, 17721x hilfreich)

Es besteht mindestens Anspruch auf Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, welches die Eltern ja dann wieder kriegen würden - allerdings nicht lange, denn mit dem 25. Geburtstag ist Schluß...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Es könnte Anspruch bestehen, da das Studium kausal zur Ausbildung steht.

Es ist auch etwas abwegig zu sagen, man wollte angeblich nie studieren, obwohl man trotzdem das Fachabi gemacht hat. Jedenfalls ist hier die Beweisbarkeit das Problem.

Darüber hinaus ist der zeitliche Rahmen auch ausschlaggebend. Sie hat einfach im Juli 2015 noch kein Studienplatz erhalten oder war zu spät dran. Ein Jahr darauf macht sie es.

Insofern wäre ich da im Gegensatz zu den Vorrednern nicht ganz so sicher.

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#6
 Von 
_Katja_
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann ich verstehen. Ich hab allerdings Fachoberschule nur gemacht weil ich keinen Ausbildungsplatz gefunden habe und wollte in der 11. Sogar abbrechen hab aber wieder keinen Ausbildungsplatz ekommen. Entspricht so nur der Wahrheit.

Wieso hätte ich Juli 2015 einen unbefristeten Vertrag nehmen sollen wenn ich für ein Studium zu spät dran gewesen wäre? Da hätte ein befristeter Arbeitsvertrag für ein Jahr auch gereicht. Ich hatte definitiv nicht vor zu studieren aber wie du auch sagst... Das zu belegen wird enorm schwer!

Ich bin dennoch der Meinung dass meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind weil sie davon ausgegangen sind dass ich jetzt im Arbeitsleben angekommen bin.

Ich werde mir einen Beratungstermin ausmachen und schauen was die so sagen.

-- Editiert von _Katja_ am 19.07.2016 10:17

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