Unterhaltspflicht der Eltern?

19. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
2808dennis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht der Eltern?

Hallo zusammen,

eingentlich ist meine frage recht einfach, sind meine Eltern Unterhaltspflichtig oder nicht?

Mein Sachverhalt:

Ich bin letzten Monat 26 Jahre alt geworden.
Ich durfte eigentlich eine gute Ausbildung geniessen. Ich ging erst auf die Realschule, dann 2 Jahre Fachabitur auf einer Fachschule für Wirtschaft und Verwaltung. Danach 2 1/2 Jahre Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann. Dieses wurde alles glücklicherweise durch meine Eltern finanziert. Nach der Ausbildung arbeitet ich 1 1/2 Jahre als Angestellter in einer Werbeagentur. In dieser Zeit verließ ich mein Elternhaus und zog mit meiner Freundin zusammen. Dann überlegt ich kurzfristig mir im Sommer 2006 noch ein Wirtschaftwissenschafts Studium anzufangen, dieses war eigentlich nicht geplant aber naja.

Nun meine Frage:
Sind meine Eltern verpflichtet mir mein Studium zu Finanzieren?

Danke jetzt schon für eure Beiträge.

2808dennis

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Dennis,

Ich denke, nein.

Deine Eltern sind dir bis zum Ende deiner Erstausbildung zu Unterhalt verpflichtet.
Auch ein evtl. Aufbaustudium müsste von ihnen finanziert werden, sofern der zeitliche Rahmen noch gegeben ist.
Das seh ich bei dir aber nicht mehr.

Wie sehen deine Eltern das?
Vielleicht helfen sie dir auf freiwilliger Basis. Nur... Forderungen kommen bei Eltern nicht gut an.

Wie siehts mit Bafög aus?

Grüßle

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#2
 Von 
2808dennis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Schwesterchen,

erstmal danke für deine schnelle antwort. das ist ja mein problem. Das Bafög Amt sagt das meine Eltern zuviel verdienen. leider ist es meinen eltern aber nicht möglich mir etwas zu geben. deshalb über lege ich vorausleistungen zu beantragen nur dafür müssten meine eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sein.

gruß
2808dennis

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Es besteht KEINE Unterhaltspflicht mehr. Das Studium hätte direkt nach der Ausbildung beginnen müssen, nicht 1,5 Jahre später.

-----------------
"gruß azrael"

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#4
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Bevor wieder ein falscher Eindruck entsteht.
Eltern sind nur unterhaltspflichtig solange sie auch leistungsfähig sind.
Die gesteigerte Unterhaltspflicht und somit Arbeitsplicht gilt nur so lange sich das Kind in der allgemeinen Schulausbildung befindet.
Studium und Berufsausbildung gehören nicht!!!! zur allgemeinem Schulausbildung.
Darüber gibt es ein höchstrichterliches BGH Urteil seit 2002 !
Auch wenn das dem Femanzenverein hier überhaupt nicht passt und permanent Falschinformationen verbrteitet werden.
Selbst Anwälte behaupten anderes nur um die Leute in einem Rechtstreit zu bringen und abzuzuocken.

Gruss
leinad

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)


Hallo zusammen!
Man muss das nur plausibel darstellen und dann geht’s munter weiter mit Unterhalt.
Es gibt so viele Ausnahmen von den ganzen Regeln, da wird ein Pfiffiger fündig.



-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Jow, ich mach dann einen auf Unterhalter.
Da klimper ich dem Pfiffikus was aufm Klavier vor. :rock:

Gruss
leinad

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