Kurz und knapp:
Ich suche schon seit mittlerweile ca. 3 Stunden bei google&co etwas zu dem Thema.... habe bisher rausgefunden das Eltern ggü. ihren Kindern offensichtlich bis zum 27. Lebensjahr (Kind in Ausbildung) unterhaltspflichtig sind.
Nur: Worauf begründet sich das (Gesetz, Gerichtsurteil...)?
Wie gesagt, ich suche nun schon ne ganze Weile, aber ich find absolut nichts. Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte!
MfG,
lalelu
ps: Erstausbildung, davor Studium (abgebrochen), dazwischen nicht gearbeitet.
Unterhaltspflicht der Eltern bis 27. Lebensjahr (Kind in Ausbildung)?Rechtsgrundlage?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hast du dich hier schon umgesehen(incl.der links)?
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Da kann einem ja nur noch übel werden wenn man das so ließt.
Unterhalt sogar noch über das 27. Lebensjahr hinaus. Oh Gott da kannste noch die Schecks im Grab unterschreiben.
Was anderes, da steht:
In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen.
Also kann ich auch sagen holt Euch das Bargeld jeden 3. im Monat ab ?
Grüßerl
leinad
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ist denn nicht irgendwann mal schluß....?demnach sind die kids ja nie selbstständig-wie sollen die betreffenden väter denn mal wieder einen fuß auf den boden bekommen..oder am ende gar nicht..wie leinad so schön formulierte...hiiilfe...
Zu was das führen kann will ich hier mal kurz erzählen.
Mein Schwager aus meiner erster Ehe war auch ein Scheidungskind.
Ausbildungs vorbereitende Schule, Papa zahlt.
Ausbildung abgebrochen, Papa zahlt.
Biserl studiert, Papa zahlt.
Dann war er 27 und Papa sollte weiterzahlen der ging dann vor Gericht und hatte Glück, mußte nicht weiterzahlen.
Sohnemanns Lebenslauf dann natürlich absolut versaut bleibt nur noch die Selbständigkeit.
Rein mit Kredit, schneller Bankrot am Schluß blieb nur noch der Freitod mit 30 Jahren.
Der Staat mit seiner beschissenen Gesetzgebung ist an seinem Tod mit schuld.
leinad
Au weia,
ich kenne auch Leute die sich nicht umbringen wenn sie pleite sind!
Gerade in diesem Land mit seinem immer noch vergleichsweise guten sozialen Netz finde ich das übertrieben.
Aber "einer" muß ja schuld sein!
@ schnee-einsiedel: ja hab ich, nichts gefunden.
@ rest: danke für euer reges interesse an diesem topic.... aber ne antwort auf die frage ist nicht dabei. :/
ach ja, bevor hier wieder jemand kommentare à la "geh doch arbeiten" und "lieg mal nicht deinen eltern auf der tasche in dem alter" ablässt... ich suche ausdrücklich eine bestätigung dafür, dass meine eltern NICHT über das 27. lebensjahr hinaus zahlen müssen......
mfg, lalelu
Hallo,
sofern das Kind nicht krank oder behindert ist und eine Erstausbildung absolviert hat, hat es keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Da ist es egal, ob das Kind 23 oder 27 Jahre alt ist.
Das hat es ja noch nicht..... wie gesagt, bisher scheint es so, als ob alle Stellen (Kindergeld, Handelskammer, Versicherung, Arebeitsamt.....) die aktuelle Ausbildung jetzt als Erstausbildung sehen. Trotz des abgebrochenen Studiums.
Noch einmal zur Verdeutlichung:
Ich möchte gern die (irgendwie weit verbreitete) Meinung, daß Eltern nach Vollendung des 27. Lebensjahres nicht mehr unterhaltspflichtig sind (Kind befindet sich in Ausbildung!) belegen (BElegen, nicht WIDERlegen ) können. Daher meine Frage nach diesbezüglichen Rechtsgrundlagen....
MfG, lalelu
edit: Zwischen abgebrochenem Studium und Ausbildung lagen nicht einmal 6 Monate. Gabs da nicht ne Frist damit die anschliessende Ausbildung noch als Erstausbildung gilt? Die hätte ich dann nämlich wohl eingehalten....
-- Editiert von lalelu am 16.09.2004 13:40:50
anhang (editieren geht irgendwie nicht):
hab das gerade mit dem arbeitsamt/der zuständigen stelle geklärt. ich bin definitv noch förderungsfähig was BAB angeht, ganz unabhängig vom abgebrochenen studium.
jetzt suche ich noch nach wie vor die rechtliche grundlage dafür, dass meine eltern halt ab dem vollendeten 27. lebensjahr nicht mehr während meiner ausbildung unterhaltspflichtig sind. kann mit das wirklich keiner beantworten? ich bin anscheinend zu doof.....ich find irgendwie nichts.
--- Posting wurde vom Admin editiert
--- Posting wurde vom Admin editiert
zu deinem 1. post: ich wohne (ort der ausbildung) mehr als 2 std entfernt vom elternhaus.
also, kurz zusammengefasst:
- grundschule,blahblah, gym, abi 1996.
- 10 monate grundwehrdienst bis ende april 97
- ab okt 97 studium der produktionstechnik in bremen (bis mai 2004, dann abbruch)
- seit 01.08.04 lehre als fachinformatiker (schwerpunkt systemintegration) in hamburg
mittlerweile geklärt ist, dass ich trotz des abgebrochenen studiengangs anspruch auf berufsausbildungsbeihilfe habe (laut direktauskunft vom arbeitsamt).
die frage ist nun, ob meine eltern vom arbeitsamt rangezogen werden können (beides beamte, verdinest eigentl kein ding....das prob ist nur, das meine beiden geschwister auch gerade studieren... ist halt auch teuer für meine eltern...!). sollte meiner meinung nach _nicht_ so sein, da 27. lebensjahr abgeschlossen. hab das auch mehrfach hier und da im netz so gelesen, aber nie irgendwo eine rechtsgrundlage dazu gefunden.
und die suche ich nun hier und jetzt.
mfg, lalelu
Guck doch mal im Bundesausbildungsförderungsgesetz nach. Da steht drin, dass Deine Eltern verpflichtet sind, Dir mindestens eine Ausbildung, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt, zu finanzieren.
Bei Lehre + Studium sind sie nur verpflichtet, wenn eine inhaltliche "Folgerichtigkeit" gegeben ist, z.B. Bankkaufmann und danach BWL-Studium.
Wenn Du z.B. zuerst Friseur gelernt hättest und dann Luftfahrttechnik studieren wolltest, wäre diese Folgerichtigkeit nicht mehr gegeben.
Kannst auch mal bei Deiner Uni im Studentenwerk (Bafög-Beratung) oder der Asta-Rechtsberatung nachfragen.
Gruß
A.U.
Da krieg ich das kotzen bei manchen antworten hier.. DANN SETZT VERDAMMT NOCH MAL KEINE KINDER IN DIE WELT. oder lernt verhüten. Ihr habt doch keine Ahnung welche grausame Schicksale der ein oder andere durchleben musste teilweise auf Grund der Eltern um das Sie unter umständen bis 27 noch nicht selbstsändig werden konnten oder ihre Selbstsändigkeit wieder verloren haben..... Mein Gott kommt mal runter von euren hohen Podesten..... Ich wette jeder von euch hat seine Leichen im Keller und schwatzt sich hier einen ab mit seinem halbwissen.. Sowas kann ich ja leiden
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-- Editiert von Moderator am 03.08.2017 21:25
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-- Editiert von Moderator am 03.08.2017 21:25
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-- Editiert von Moderator am 03.08.2017 21:27
Der Beitrag ist aus dem Jahr
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Und um das geich 4x mitzuteilen holst du eine 13 Jahre alte Leiche aus dem Keller?
@fb471769-77:
Nur komm Du mal wieder runter von Deinem hohen Roß und mäßige Deinen Tonfall. Jedenfalls dann, wenn Du hier im Forum noch weiter aktiv bleiben willst. In diesem Thread allerdings nicht mehr, der wird nämlich jetzt gleich mal geschlossen.
Gez.
Moderator
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