Unterhaltspflicht der Eltern bis 27. Lebensjahr (Kind in Ausbildung)?Rechtsgrundlage?

15. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
lalelu
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)
Unterhaltspflicht der Eltern bis 27. Lebensjahr (Kind in Ausbildung)?Rechtsgrundlage?

Kurz und knapp:

Ich suche schon seit mittlerweile ca. 3 Stunden bei google&co etwas zu dem Thema.... habe bisher rausgefunden das Eltern ggü. ihren Kindern offensichtlich bis zum 27. Lebensjahr (Kind in Ausbildung) unterhaltspflichtig sind.

Nur: Worauf begründet sich das (Gesetz, Gerichtsurteil...)?

Wie gesagt, ich suche nun schon ne ganze Weile, aber ich find absolut nichts. Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte!

MfG,

lalelu

ps: Erstausbildung, davor Studium (abgebrochen), dazwischen nicht gearbeitet.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Hast du dich hier schon umgesehen(incl.der links)?

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

36x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Da kann einem ja nur noch übel werden wenn man das so ließt.
Unterhalt sogar noch über das 27. Lebensjahr hinaus. Oh Gott da kannste noch die Schecks im Grab unterschreiben.

Was anderes, da steht:
In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen.

Also kann ich auch sagen holt Euch das Bargeld jeden 3. im Monat ab ?

Grüßerl
leinad

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blauregen33
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 26x hilfreich)

ist denn nicht irgendwann mal schluß....?demnach sind die kids ja nie selbstständig-wie sollen die betreffenden väter denn mal wieder einen fuß auf den boden bekommen..oder am ende gar nicht..wie leinad so schön formulierte...hiiilfe...

17x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Zu was das führen kann will ich hier mal kurz erzählen.
Mein Schwager aus meiner erster Ehe war auch ein Scheidungskind.
Ausbildungs vorbereitende Schule, Papa zahlt.
Ausbildung abgebrochen, Papa zahlt.
Biserl studiert, Papa zahlt.
Dann war er 27 und Papa sollte weiterzahlen der ging dann vor Gericht und hatte Glück, mußte nicht weiterzahlen.
Sohnemanns Lebenslauf dann natürlich absolut versaut bleibt nur noch die Selbständigkeit.
Rein mit Kredit, schneller Bankrot am Schluß blieb nur noch der Freitod mit 30 Jahren.

Der Staat mit seiner beschissenen Gesetzgebung ist an seinem Tod mit schuld.

leinad

7x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Au weia,
ich kenne auch Leute die sich nicht umbringen wenn sie pleite sind!
Gerade in diesem Land mit seinem immer noch vergleichsweise guten sozialen Netz finde ich das übertrieben.
Aber "einer" muß ja schuld sein!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lalelu
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

@ schnee-einsiedel: ja hab ich, nichts gefunden. :(

@ rest: danke für euer reges interesse an diesem topic.... aber ne antwort auf die frage ist nicht dabei. :/


ach ja, bevor hier wieder jemand kommentare à la "geh doch arbeiten" und "lieg mal nicht deinen eltern auf der tasche in dem alter" ablässt... ich suche ausdrücklich eine bestätigung dafür, dass meine eltern NICHT über das 27. lebensjahr hinaus zahlen müssen......

mfg, lalelu

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
sofern das Kind nicht krank oder behindert ist und eine Erstausbildung absolviert hat, hat es keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Da ist es egal, ob das Kind 23 oder 27 Jahre alt ist.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lalelu
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

Das hat es ja noch nicht..... wie gesagt, bisher scheint es so, als ob alle Stellen (Kindergeld, Handelskammer, Versicherung, Arebeitsamt.....) die aktuelle Ausbildung jetzt als Erstausbildung sehen. Trotz des abgebrochenen Studiums.

Noch einmal zur Verdeutlichung:

Ich möchte gern die (irgendwie weit verbreitete) Meinung, daß Eltern nach Vollendung des 27. Lebensjahres nicht mehr unterhaltspflichtig sind (Kind befindet sich in Ausbildung!) belegen (BElegen, nicht WIDERlegen ;) ) können. Daher meine Frage nach diesbezüglichen Rechtsgrundlagen....

MfG, lalelu

edit: Zwischen abgebrochenem Studium und Ausbildung lagen nicht einmal 6 Monate. Gabs da nicht ne Frist damit die anschliessende Ausbildung noch als Erstausbildung gilt? Die hätte ich dann nämlich wohl eingehalten....

-- Editiert von lalelu am 16.09.2004 13:40:50

5x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lalelu
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

anhang (editieren geht irgendwie nicht):

hab das gerade mit dem arbeitsamt/der zuständigen stelle geklärt. ich bin definitv noch förderungsfähig was BAB angeht, ganz unabhängig vom abgebrochenen studium.

jetzt suche ich noch nach wie vor die rechtliche grundlage dafür, dass meine eltern halt ab dem vollendeten 27. lebensjahr nicht mehr während meiner ausbildung unterhaltspflichtig sind. kann mit das wirklich keiner beantworten? ich bin anscheinend zu doof.....ich find irgendwie nichts. ;)

11x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lalelu
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

zu deinem 1. post: ich wohne (ort der ausbildung) mehr als 2 std entfernt vom elternhaus.

also, kurz zusammengefasst:

- grundschule,blahblah, gym, abi 1996.
- 10 monate grundwehrdienst bis ende april 97
- ab okt 97 studium der produktionstechnik in bremen (bis mai 2004, dann abbruch)
- seit 01.08.04 lehre als fachinformatiker (schwerpunkt systemintegration) in hamburg

mittlerweile geklärt ist, dass ich trotz des abgebrochenen studiengangs anspruch auf berufsausbildungsbeihilfe habe (laut direktauskunft vom arbeitsamt).

die frage ist nun, ob meine eltern vom arbeitsamt rangezogen werden können (beides beamte, verdinest eigentl kein ding....das prob ist nur, das meine beiden geschwister auch gerade studieren... ist halt auch teuer für meine eltern...!). sollte meiner meinung nach _nicht_ so sein, da 27. lebensjahr abgeschlossen. hab das auch mehrfach hier und da im netz so gelesen, aber nie irgendwo eine rechtsgrundlage dazu gefunden.

und die suche ich nun hier und jetzt. ;)

mfg, lalelu

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#13
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Guck doch mal im Bundesausbildungsförderungsgesetz nach. Da steht drin, dass Deine Eltern verpflichtet sind, Dir mindestens eine Ausbildung, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt, zu finanzieren.
Bei Lehre + Studium sind sie nur verpflichtet, wenn eine inhaltliche "Folgerichtigkeit" gegeben ist, z.B. Bankkaufmann und danach BWL-Studium.

Wenn Du z.B. zuerst Friseur gelernt hättest und dann Luftfahrttechnik studieren wolltest, wäre diese Folgerichtigkeit nicht mehr gegeben.

Kannst auch mal bei Deiner Uni im Studentenwerk (Bafög-Beratung) oder der Asta-Rechtsberatung nachfragen.

Gruß
A.U.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb471769-77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Da krieg ich das kotzen bei manchen antworten hier.. DANN SETZT VERDAMMT NOCH MAL KEINE KINDER IN DIE WELT. oder lernt verhüten. Ihr habt doch keine Ahnung welche grausame Schicksale der ein oder andere durchleben musste teilweise auf Grund der Eltern um das Sie unter umständen bis 27 noch nicht selbstsändig werden konnten oder ihre Selbstsändigkeit wieder verloren haben..... Mein Gott kommt mal runter von euren hohen Podesten..... Ich wette jeder von euch hat seine Leichen im Keller und schwatzt sich hier einen ab mit seinem halbwissen.. Sowas kann ich ja leiden

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb471769-77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Mehrfachposting gelöscht!

-- Editiert von Moderator am 03.08.2017 21:25

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb471769-77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Mehrfachposting gelöscht!

-- Editiert von Moderator am 03.08.2017 21:25

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb471769-77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Mehrfachposting gelöscht!

-- Editiert von Moderator am 03.08.2017 21:27

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Der Beitrag ist aus dem Jahr

2 0 0 4

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Und um das geich 4x mitzuteilen holst du eine 13 Jahre alte Leiche aus dem Keller?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@fb471769-77:

Nur komm Du mal wieder runter von Deinem hohen Roß und mäßige Deinen Tonfall. Jedenfalls dann, wenn Du hier im Forum noch weiter aktiv bleiben willst. In diesem Thread allerdings nicht mehr, der wird nämlich jetzt gleich mal geschlossen.

Gez.

Moderator

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