Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber der schwangeren Tochter

5. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
mamimitsohn
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber der schwangeren Tochter

Hallo...ich habe mal folgende Frage.
Wie verhält es sich eigentlich wenn die Tochter (17), schwanger (Kerl hat sich aus dem staub gemacht), sich ne Wohnung nehmen muss, weil bei den Eltern halt nicht die Möglichkeit gegeben ist mit baby dort wohnen zu bleiben und Hartz4 beantragt? Werden die Eltern zur Unterhaltspflicht herangezogen (Vater Alleinverdiener, noch 2 Minderjährige Töchter)?

LG mamimitsohn

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

mamimitsohn hallo,

es gibt für junge Mütter einige Hilfsangebote, dazu würde ich mich beim Jugendamt beraten lassen.

Was heißt das, der Vater hat sich aus dem Staub gemacht?
Er ist natürlich Unterhaltspflichtig!

-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#2
 Von 
mamimitsohn
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anny....
das der Vater des noch ungeborenen unterhaltspflichtig ist, ist klar...sowohl dem kind als auch ihr gegenüber. Frage war was die Eltern der Schwangeren betrifft. Dabei gehts hier nicht um nicht helfen wollen, sondern ums finanziell nicht können...aber so ein amt kann das ja auch anders sehen...die familie wendet sich auch an den Verein donum vitaé, dachte hier könnte mir aber schon mal jemand vorher auskunft geben....

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#3
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Mami

Ich weiß nicht ob das Gesetz noch gilt.

Eigentlich sind Deine Eltern Dir und dem Kind nicht Unterhaltspflichtig bis zum vollendeten 6. Lebensjahr des Kindes.

( das war zur Zeit der Sozialhilfe )

Aber Hartz4 hat eine Neuregelung für unter 25 jährige getroffen, wo die Eltern eingebunden werden. Google mal darüber im www.

Ab dem 3. Monat Schwangerschaft kannst Du auf jeden Fall bei Pro Familia, Caritas usw. einen Antrag stellen, dann bekommst Du einen einmaligen Beitrag für Umstandskl., Babysachen , Einrichtung usw. etwa 800 Euro.

Gruß bantam

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#4
 Von 
mamimitsohn
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Bantam....

geht hier nicht um mich...sondern um meine cousine... ;-)

Aber danke für die Info...ja das mit den "unter 25 jährigen" hab ich auch grad gefunden...ist halt nur die frage ob das auch gilt wenn die kurze schwanger ist...naja...ich google mal...

Gruß

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