Hallo,
erst einmal zum Sachverhalt:
ich bin 22 Jahre alt und mache im Moment meine erste Ausbildung.
Mit dieser bin ich nächstes Jahr fertig und danach möchte ich noch studieren gehen (kein weiterführendes Studium zur Ausbildung, sondern ein ganz neues Fach!
Meine erste Ausbildung haben meine Eltern mir nicht finanziert.
D.h. ich habe während der 3 Jahre kein Unterhalt
von meinen Eltern erhalten.
Einen Anspruch auf elternunabhängiges Bafög hab ich nicht!
Jetzt zu meiner Frage:
Wenn ich ab dem nächsten Jahr studieren gehe, sind meine Eltern dann verpflichtet mir Unterhalt zu bezahlen und wenn ja, in welcher Höhe??
Ich würde mich über viele hilfreiche Antworten freuen!!
Liebe Grüße
ninschen
-- Editiert am 30.09.2009 15:59
Unterhaltspflicht der Eltern während 2. Ausbildung
Hallo ninschen,
quote:
Wenn ich ab dem nächsten Jahr studieren gehe, sind meine Eltern dann verpflichtet mir Unterhalt zu bezahlen und wenn ja, in welcher Höhe??
Nein. sind sie nicht.
Sie sind dir bis Ende Erstausbildung zu Unterhalt verpflichtet, mehr nicht.
Diese scheinst du mit eigenem Einkommen gestemmt zu haben.
quote:
Einen Anspruch auf elternunabhängiges Bafög hab ich nicht!
Warum nicht? Hast du es schon versucht?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Soweit ich es mitbekommen habe, hast du nur dann ein Anrecht auf Unterhalt, wenn dein Studium nahtlos an die Ausbildung, im gleichen Bereich ansiedelt. Sprich, du kannst keine Ausbildung als Verkäuferin machen und Lehramt studieren!
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hallo, bin neu hier. habe ein großes problem. mein ältester sohn 28 jahre, hat als einzelhandelskaufmann gelernt und gearbeitet, vor 3 jahren hat er gekündigt, sein abitur nachgeholt und möchte jetzt soziale wissenschaft studieren, er hat bis jetzt bei seinem vater gelebt, jetzt erzählt er mir, daß er kein bafög bekommt, da sein vater zu viel verdient, sein vater will jetzt, daß ich 50 euro im monat an meinen sohn abgebe, dann würde sein vater 100 euro dazu steuern, muß noch erwähnen, daß ich von meinen exmann 1000 euro unterhalt bekomme und einen minijob auf 400 euro basis habe, mein exmann verdient über 3000 euro. habe noch eine tochter mit 24 jahren die auf jobsuche ist und teilweise von mir verköstigt wird, sie bekommt von ihrem vater ab und zu 300 euro, mein jüngster sohn 19 jahre wohnt ab und zu daheim, verdient aber sein eigenes geld, meine frage ist jetzt, kann man von mir verlangen, daß ich meinen ältesten sohn unterstützen muß, oder nicht ? ich meine von 150 euro kann man auch keine wg oder essen bezahlen
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Hallo Diana,
übersichtlicher wäre es, auch für Dich, wenn Du Dein Anliegen in einem eigenen Thread schilden würdest. Nun aber egal.
Der Sohn ist 28 Jahre alt und hat bereits eine abgeschlossene berufsausbildung. Er hat in diesem beruf gearbeitet und eigenständig gewirtschaftet, Wenn er jetzt meint er musse studieren, dann ist das sein Problem.
Er könnte ebenso gut seiner erlernten Tätigkeit nachgehen und das Studium nebenher als Fernstudium absolvieren.
LG Nero
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hallo nero, danke vielmals für die schnelle antwort, mit dem beitrag schreiben bin ich noch nicht so fit, lg diana
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