Unterhaltspflicht für Kind in Pflegestelle

24. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
keingast
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhaltspflicht für Kind in Pflegestelle

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem Thema, das ich nicht ganz verstehe:
Ein Bekannter erzählte mir von einem Kind, das nicht bei den Eltern, sondern in einer Pflegefamilie lebt (offiziell nennt sich das Familienpflege).
Das Jugendamt bezahlt monatlich Unterhalt an die Pflegestelle und erhebt gegenüber den leiblichen Eltern einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag nach §93 Abs. 1 bis 3, 8. SGB.

Nach Aussage meines Bekannten liegt die Unterhaltspflicht durch die Unterbringung des Kindes in der Vollzeit-Pflegestelle nun allein beim Jugendamt und nicht mehr bei den Eltern. Die Eltern müssen dafür allerdings gegenüber dem Jugendamt den Kostenbeitrag aufbringen.

Stimmt das? Ich dachte bisher, dass die Eltern grundsätzlich immer unterhaltspflichtig (im klassischen Sinn des Unterhaltsrechts) sind.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Die Kosten für eine Pflegestelle liegen irgendwo so um die 700 € monatlich. Soviel Unterhalt werden die Eltern kaum aufbringen können. Ausserdem ist Vertragspartner für die Pflegestelle das Jugendamt und nicht die Eltern. Damit ist doch schon alles klar. Die Pflegeeltern bekommen das Pflegegeld von ihrem Vertragspartner, dem Jugendamt. Der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern geht damit auf das Jugendamt über. Die fordern dann den Unterhalt für das Kind bei den Eltern ein. Wo siehst Du irgendein Problem?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Ist das auch so bei einer Verwandschaftspflegschaft?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
keingast
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Was mich daran interessiert, ist die Rechtsgrundlage:
Der klassische Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ist z.B. Altersabhängig - der Kostenbeitrag richtet sich aber rein nach dem Einkommen der Eltern.
Es geht mir um die Unterhaltspflicht nach der Düsseldorfer Tabelle (nicht um die Kostenbeitragspflicht nach §93 SGB). Liegt diese nun bei den Eltern oder beim Jugendamt.

-- Editiert am 24.11.2010 12:26

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Die Unterhaltspflicht liegt bei den Eltern. Nur die Berechnungsart, die Grundlage ist etwas anders, da öffentliches Recht. Familienrecht schliesst öffentliches Recht in der Anwendung nicht aus.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
keingast
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn aber das Jugendamt keine Kostenbeiträge von den Eltern einfordern kann (z.B. weil diese kein ausreichendes Einkommen haben, oder im Ausland leben, etc.), dann laufen meines Wissens nach keine Schulden beim Jugendamt auf, sondern der Staat trägt die monatlichen Kosten. Die übernommenen Kosten müssen auch nicht später von den Eltern zurückgezahlt werden - das ist aber beim "regulären" Unterhalt nicht so. Demzufolge läge doch die Unterhaltspflicht beim Amt, sonst würden die doch nicht einfach so die Kosten tragen...oder sich zumindest das Geld bei Gelegenheit wieder holen.
Wie gesagt, ich blicke hier nicht ganz durch.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Nochmals (letzter Versuch): Du vermischst öffentliches Recht und Zivilrecht. Hier geht es im Zweifel um öffentliches Recht. Da wird dann das Jugendamt schon einen Bescheid erlassen, wenn nicht gezahlt wird, und aus dem kann wie aus einen gerichtlichen Urteil vollstreckt werden.

Die Unterhaltspflicht liegt nicht beim Amt. Es springt nur ein, wenn die Eltern den Unterhalt nicht leisten können. Ist doch wirklich nicht so schwer.

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.253 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen