Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Thema, das ich nicht ganz verstehe:
Ein Bekannter erzählte mir von einem Kind, das nicht bei den Eltern, sondern in einer Pflegefamilie lebt (offiziell nennt sich das Familienpflege).
Das Jugendamt
bezahlt monatlich Unterhalt an die Pflegestelle und erhebt gegenüber den leiblichen Eltern einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag nach §93 Abs. 1 bis 3, 8. SGB.
Nach Aussage meines Bekannten liegt die Unterhaltspflicht durch die Unterbringung des Kindes in der Vollzeit-Pflegestelle nun allein beim Jugendamt und nicht mehr bei den Eltern. Die Eltern müssen dafür allerdings gegenüber dem Jugendamt den Kostenbeitrag aufbringen.
Stimmt das? Ich dachte bisher, dass die Eltern grundsätzlich immer unterhaltspflichtig (im klassischen Sinn des Unterhaltsrechts) sind.
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Unterhaltspflicht für Kind in Pflegestelle
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Kosten für eine Pflegestelle liegen irgendwo so um die 700 € monatlich. Soviel Unterhalt werden die Eltern kaum aufbringen können. Ausserdem ist Vertragspartner für die Pflegestelle das Jugendamt und nicht die Eltern. Damit ist doch schon alles klar. Die Pflegeeltern bekommen das Pflegegeld von ihrem Vertragspartner, dem Jugendamt. Der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern geht damit auf das Jugendamt über. Die fordern dann den Unterhalt für das Kind bei den Eltern ein. Wo siehst Du irgendein Problem?
wirdwerden
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Ist das auch so bei einer Verwandschaftspflegschaft?
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Was mich daran interessiert, ist die Rechtsgrundlage:
Der klassische Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ist z.B. Altersabhängig - der Kostenbeitrag richtet sich aber rein nach dem Einkommen der Eltern.
Es geht mir um die Unterhaltspflicht nach der Düsseldorfer Tabelle (nicht um die Kostenbeitragspflicht nach §93 SGB). Liegt diese nun bei den Eltern oder beim Jugendamt.
-- Editiert am 24.11.2010 12:26
Die Unterhaltspflicht liegt bei den Eltern. Nur die Berechnungsart, die Grundlage ist etwas anders, da öffentliches Recht. Familienrecht schliesst öffentliches Recht in der Anwendung nicht aus.
wirdwerden
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Wenn aber das Jugendamt keine Kostenbeiträge von den Eltern einfordern kann (z.B. weil diese kein ausreichendes Einkommen haben, oder im Ausland leben, etc.), dann laufen meines Wissens nach keine Schulden beim Jugendamt auf, sondern der Staat trägt die monatlichen Kosten. Die übernommenen Kosten müssen auch nicht später von den Eltern zurückgezahlt werden - das ist aber beim "regulären" Unterhalt nicht so. Demzufolge läge doch die Unterhaltspflicht beim Amt, sonst würden die doch nicht einfach so die Kosten tragen...oder sich zumindest das Geld bei Gelegenheit wieder holen.
Wie gesagt, ich blicke hier nicht ganz durch.
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Nochmals (letzter Versuch): Du vermischst öffentliches Recht und Zivilrecht. Hier geht es im Zweifel um öffentliches Recht. Da wird dann das Jugendamt schon einen Bescheid erlassen, wenn nicht gezahlt wird, und aus dem kann wie aus einen gerichtlichen Urteil vollstreckt werden.
Die Unterhaltspflicht liegt nicht beim Amt. Es springt nur ein, wenn die Eltern den Unterhalt nicht leisten können. Ist doch wirklich nicht so schwer.
wirdwerden
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