Unterhaltspflicht für eigen Vater

22. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
wolpertinger28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht für eigen Vater

Hallo Ihr,

ich habe eine Frage, die mich schon seit geraumer Zeit beschäftigt.

Meine Situation: Ich habe einen Vater, der sich nie um mich gekümmert, geschweige denn seiner Unterhaltsverpflichtung nachgekommen ist.
Nun ist er Rentner und Sozialhilfebezieher.

Nun meine Frage: Bin ich als sein leiblicher Sohn für meinen unterhaltspflichtig, wenn ja in welchem Umfang und unter welchen Vorraussetzungen.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, ich bin sehr beunruhigt, denn wer weiß, auf welche Ideen der alte Knacker/ Sozialamt kommt....

LG und vielen Dank im Vorraus

-- Editiert von wolpertinger28 am 22.11.2004 11:36:16

-- Editiert von wolpertinger28 am 22.11.2004 11:43:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

grundsätzlich sind Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig - ebenso wie Eltern für ihre Kinder.
In besonderen Ausnahme- bzw. Härtefällen wird allerdings von der Unterhaltspflicht der Kinder gegen die Eltern abgesehen. Eine Ausnahme ist z.B. ein nicht vorhandener Kontakt zum unterhaltsbedürftigen Elternteil - jedenfalls soweit ich weiß.

Wenn dein "Vater" sich nie um dich gekümmert hat und auch nie seinen Unterhaltsverpflichtungen dir gegenüber nachgekommen ist, bist du m.E. eine dieser Ausnahmen. Genaue Auskünfte kann dir aber auf jeden Fall das zuständige Sozialamt geben.

lg

-----------------
"Julchen"

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Dein Zauberwort ist Grundsicherung.
Nachdem dein Vater Rentner ist, hat er Anspruch eben auf die Grundsicherung und nicht auf Sozialhilfe. Die Grundsicherung wird ohne Rückgriff auf die Kinder gewährt.

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