Hallo,
ich bin 20 Jahre alt und lebe bei meiner Mutter, welche Hausfrau und neu verheiratet ist. Sie hat kein geregeltes Einkommen.
Mein Vater verdient ca. 2000€ netto. Ich habe am 31.7. eine Lehre begonnen und verdiene ca. 430€ netto. Wie viel Unterhalt
steht mir von welcher Partei aus zu?
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.
Unterhaltspflicht in der Ausbildung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Menuell,
eigentlich sind ab Volljährigkeit des Kindes beide Elterteile barunterhaltspflichtig. Wenn Du nun in Ausbildung bist, besteht keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit seitens Deiner Eltern mehr. Heißt, wenn Deine Mutter nicht leistungsfähig ist, muss sie auch keine Leistungsfähigkeit herstellen.
Dein Vater verdient 2000€ netto. Dann richte sich Dein Unterhaltsanspruch allein nach seinem EK.
Der Unterhaltsanspruch beträgt dann nach DDT 476€. Darauf angerechnet wird das volle Kindergeld und die volle Azubivergütung abzuüglich 90€
Dann ergibt sich folgende Rechnung:
476 - 164 - (430 - 90) = -28€
Dein Unterhaltsanspruch ist durch Kindergeld und Azubivergütung gedeckt. Keiner Deine Eltern muss Dir noch etwas zahlen.
LG Nero
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Hallo Menuell!
Laut Bundesgerichtshof kannst Du auch noch die Berufsbedingten Ausgaben,z.B.Fahrtkosten usw.von Deinem Lehrlingsgehalt abziehen.
Maria
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"maria geschieden 4 Kinder"
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Hallo Maria,
gibts dafür einen Link?
Ich kannte bisher nur die von @Nero genannten 90€.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Guten Morgen,
es geht nur eins, entweder die 90 Euro (geben die meisten OLG´s vor) oder die tatsächlich belegten Farhrtkosten.
LG Nero
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