Unterhaltspflicht in der Ausbildung

13. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Menuell
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht in der Ausbildung

Hallo,

ich bin 20 Jahre alt und lebe bei meiner Mutter, welche Hausfrau und neu verheiratet ist. Sie hat kein geregeltes Einkommen.
Mein Vater verdient ca. 2000€ netto. Ich habe am 31.7. eine Lehre begonnen und verdiene ca. 430€ netto. Wie viel Unterhalt steht mir von welcher Partei aus zu?

Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Menuell,

eigentlich sind ab Volljährigkeit des Kindes beide Elterteile barunterhaltspflichtig. Wenn Du nun in Ausbildung bist, besteht keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit seitens Deiner Eltern mehr. Heißt, wenn Deine Mutter nicht leistungsfähig ist, muss sie auch keine Leistungsfähigkeit herstellen.

Dein Vater verdient 2000€ netto. Dann richte sich Dein Unterhaltsanspruch allein nach seinem EK.

Der Unterhaltsanspruch beträgt dann nach DDT 476€. Darauf angerechnet wird das volle Kindergeld und die volle Azubivergütung abzuüglich 90€

Dann ergibt sich folgende Rechnung:

476 - 164 - (430 - 90) = -28€

Dein Unterhaltsanspruch ist durch Kindergeld und Azubivergütung gedeckt. Keiner Deine Eltern muss Dir noch etwas zahlen.

LG Nero

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""

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#2
 Von 
maria48
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Menuell!
Laut Bundesgerichtshof kannst Du auch noch die Berufsbedingten Ausgaben,z.B.Fahrtkosten usw.von Deinem Lehrlingsgehalt abziehen.
Maria

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"maria geschieden 4 Kinder"

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Maria,

gibts dafür einen Link?

Ich kannte bisher nur die von @Nero genannten 90€.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

es geht nur eins, entweder die 90 Euro (geben die meisten OLG´s vor) oder die tatsächlich belegten Farhrtkosten.

LG Nero

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