Unterhaltspflicht unter 25 und abgeschl Ausbildung

12. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
hans2020
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhaltspflicht unter 25 und abgeschl Ausbildung

Hallo,

wohne noch bei meinen Eltern und bin unter 25, also 23 jahre alt und habe 0 euro einkommen. Nun haben wir versucht alg2 zu beantragen, dies wurde aber abgehlehnt weil wir ca. 80 euro zuvie verdienen. ICH würden höchstens einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten. Nun meine Frage: ich muss für die Krankenversicherung 145 Euro bezahlen, habe aber leider 0 euro Einkommen. Wer muss dafür aufkommen? Sind meine Eltern nicht bis 25 jahre zum Unterhalt verpflichtet. Weil wenn ich jetzt eine eigene Wohnung über Alg2 beantragen würde, dann würden die doch auh ablehnen und mich zu meinen Eltern schicken da ich noch unter 25 bin oder?

Ist es von belangen das ich eine Abgschlossene Berufsausbildung habe? Dazu hatte ich folgendes gelesen:

Unterhaltspflicht bei Volljährigkeit des Kindes

Hier stellt sich die Situation grundsätzlich anders dar. Normalerweise ist bei Volljährigkeit eines Kindes davon auszugehen, dass dieses für seinen eigenen Lebensunterhalt selbst aufkommt. Wenn und soweit das volljährige Kind jedoch noch keine ökonomische Selbständigkeit erreicht hat (z.B. durch Schul- oder Berufsausbildung), tritt die Unterhaltspflicht der Eltern diesem Kind gegenüber ein.



Was sagt ihr dazu?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@hans2020

Ich gehe mal davon aus, dass du gesund und arbeitsfähig bist. Dann hast du gegenüber deinen Eltern keinen bürgerlich rechtlichen Unterhaltsanspruch mehr, da du deinen Lebensunterhalt selbst verdienen kannst bzw. musst.

Ob ein Anspruch auf Sozialleitungen aufgrund der Vorschriften des SGB II bestehen, ist eine ganz andere Frage. Als Bedarfsgemeinschaft habt ihr derzeit lt. deinen Angaben kein Anspruch. Du kannst zwar die Zustimmung für einen Umzug beantragen, solange du aber unter 25 bist und noch bei deinen Eltern wohnen kannst, würde dies mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden. Solltest du trotzdem umziehen, würdest du zwar den Regelsatz erhalten, allerdings keinen Miete und auch keine umzugsbedingten Aufwendungen (Möbel...). Denn in § 22 SGB II steht: Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

Grüße, Borion

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

sorry, ich muss einfach...

quote:
...also 23 jahre alt und habe 0 euro einkommen.


quote:
...dies wurde aber abgehlehnt weil wir ca. 80 euro zuvie verdienen
.

Bemerkst Du etwas? Bediene Dich Deiner, in der Ausbildung erworbenen, Fähigkeiten und sorge für Deinen Lebensunterhalt. Da ist u.U. sogar die Krankenversicherung mit drin.

Sollte Deine bundesweite Arbeitsplatzsuche erfolgreich sein, müsstest Du evtl. umziehen, aber Deutschland ist nicht nur zu Hause schön.

Viele Glück. By the way...welche Ausbildung hast Du?

LG Nero

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#3
 Von 
hans2020
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 7x hilfreich)

achwas sach an, danke da wär ja gar nich drauf gekommen mich meiner fähigkeiten zu bedienen, danke.

Ich bin doch auf der suche, finde aber nur Stellen mit Pkw, absagen ect. aber da kommt noch was denke ich mal. Das Problem: Ich bin nicht versichert und hab 0 euro Einkommen. Soll ich dann einfach unversichert bleiben in der Zeit wo ich nichts finde oder was? Hab ich keine Ansprüche mehr bei meinen Eltern ausser ein dach über dem Kopf bei meinen Eltern? Was ist wenn mir was passiert? dann bin ich nicht versichert?

danke im voraus

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#4
 Von 
hans2020
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 7x hilfreich)

hmm naja wenn meine eltern mich jetzt auch noch rausschmeissen dann muss ich mich wohl ab nächste Woche unter die Brücke legen. Es ist ja auch nicht mehr so kalt. Und dann verhungere ich oder wie? Was sind das den für Gesetze. Gehe ich nun zum Amt um Unterstützung zu fordern weil meine Eltern mich rausgeschmissen haben, dann wird sowieso abgelehnt. Die verweisen mich dann wieder auf meine Eltern weil ich unter 25 bin. Ich muss also unter die brücke oder wie? weil auf die schnelle finde ich jetzt keine vollzeitstelle ect.

danke im voraus

-- Editiert am 15.06.2009 13:00

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#5
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

wie wäre es dann erst mal mit einem Mini-Job oder einem Teilzeit-Job.

Damit könntest du zumindest beweisen das du abeitswillig bist. Macht sich auch bei späteren Bewerbungen sehr gut im Lebenslauf....

... und die 145 Euronen für die Krankenversicherung hättest du dann auch.

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#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
wie wäre es dann erst mal mit einem Mini-Job oder einem Teilzeit-Job.


Hoffentlich hat er dann noch Zeit, um für die Oma einzukaufen...

gruß azrael




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#7
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

ich denke mal ehr das die Zeit vor dem PC dann nicht mehr ausreicht....

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#8
 Von 
hans2020
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 7x hilfreich)

Denken ist nicht Wissen! Wissen ist Macht. Wenn meine Eltern mich trozdem rausschmeissen, was ist dann rechtlich? Sozialträger oder wie die heissen zahlt keiner weil ich unter 25 bin und meine Eltern zu viel dafür verdienen. Also brücke oder wie? Oder hab ich Anspruch auf wenigstens ein Dach bei meinen Eltern bis ich 25 bin und das sozialamt zahlen WÜRDE? (WÜRDE) (IST NICHT MACHEN) / falls es so rüberkommt als wenn ich nicht arbeiten will, mach mir nur sorgen das ich bald auf der Strasse sitze WENN ich nichts finde ect.
Es ist ja nunmal heutzutage leider nicht so das ich in irgenteine Firma gehe und direkt einen Arbeitsvertrag kriege. Das wär schön.

danke im voraus


-- Editiert am 15.06.2009 14:24

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#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Jo, und nicht Wissen macht nix.

Du bist nicht darauf eingegangen, wie es mit einem 400,-Job aussieht oder einer Teilzeitbeschäftigung. Ich weiß definitiv, dass z.B. in der Gastronomie IMMER Servicekräfte gesucht werden. Muss man natürlich ackern. Und diverse Fastfoodketten suchen auch immer Personal. An 'ner Tanke arbeiten geht auch noch. Nur muss man mal in den Quark kommen.
Wenn ich allerdings sehe, dass du mindestens seit Anfang des Jahres ohne Job bist (und da warst du bereits ALG-I-Empfänger) frage ich mich, wie ernsthaft deine Bemühungen wirklich sind.

gruß azrael


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#10
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Aber @azrael du wirst doch wohl nicht verlangen wollen, dass er einen anderen Beruf als seinen Lehrberuf annimmt?
:devil:

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#11
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Manchmal bin ich echt garstig... :devil:




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#12
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

:devil: Pfui Deibel! Wozu sucht man sich denn sonst einen Beruf aus den man erlernen möchte

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