Unterhaltspflicht volljährige Zwillinge

26. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
sigure
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht volljährige Zwillinge

Meine beiden Söhne sind nun 18 Jahre alt.
Mit der Mutter habe ich keinen Kontakt.
Sohn 1 macht eine Ausbildung zum KFZ Mechatroniker im 2 Lehrjahr und verdient 650€ netto.
Für Ihn brauche ich laut einem Unterhaltsrechner keinen Unterhalt mehr bezahlen.
Sohn 2 macht eine Schullische Ausbildung in einer Berufsfachschule und verdient während der Ausbildung kein Geld.Daher mußte ich ihm bis jetzt auch jeden Monat 440€ Unterhalt bezahlen.
Nun habe ich zufällig erfahren dass er einen Nebenjob hat und eine geringfühige Beschäftigung hat und sort (wahrscheinlich) 450€ - 500€ verdient.
Nun meine Frage: kann Ich und wenn ja wieviel von seinem Gehalt von dem Unterhalt abziehen ???
Und kann er danach den Job kündigen wenn er merkt dass er nun auf einmal weniger Unterhalt bekommt ?
Kann ich sogar beantragen oder mir nachweisen lassen seitdem er den Job hat um auch rückwirkend das zuviel gezahlte Geld von der Mutter wieder zu bekommen ??




-- Editiert von User am 26. November 2022 15:59

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38285x hilfreich)

Zitat (von sigure):
Nun meine Frage: kann Ich und wenn ja wieviel von seinem Gehalt von dem Unterhalt abziehen ???

Ist der Unterhalt tituliert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1747 Beiträge, 1107x hilfreich)

Warten Sie erstmal ab, wie die Unterhaltssätze im Januar 2022 aussehen. Gut möglich, dass man mit 650 netto plus Kindergeld nicht durch die Ausbildung kommt.

Den Minijob kann der andere Sohn vermutlich folgenlos aufgeben. Wenn er ihn doch behält, dann wird davon vermutlich nichts auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Der Zahlbetrag für diesen Sohn könnte sich dadurch erhöhen, dass SIe für den anderen ja (möglicherweise) nichts mehr zahlen werden.

-- Editiert von User am 26. November 2022 21:51

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sigure
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist der Unterhalt tituliert?


Ja ist er

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

Zitat (von sigure):
Ja ist er
Und in welcher Höhe?

Zitat (von sigure):
Sohn 2 macht eine Schullische Ausbildung in einer Berufsfachschule und verdient während der Ausbildung kein Geld.Daher mußte ich ihm bis jetzt auch jeden Monat 440€ Unterhalt bezahlen.
Denn 440 € gibt es in der Düsseldorfer Tabelle nicht. Liegt hier ein titulierter Mangelfall vor?

Zitat (von sigure):
Und kann er danach den Job kündigen wenn er merkt dass er nun auf einmal weniger Unterhalt bekommt ?
Ja. Und genau deshalb spricht man auch von überobligatorischem Einkommen, welches nur unter Billigkeitsgesichtspunkten anrechenbar ist, siehe Antwort #2. Bei Schülern erfolgt oft gar keine Anrechnung. Bei einem Mangelfall würde ich das aber aufgrund der beengten wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters anders beurteilen und könnte das gut begründen. Hier besteht theoretisch Verhandlungsspielraum.

Zitat (von sigure):
Kann ich sogar beantragen oder mir nachweisen lassen seitdem er den Job hat um auch rückwirkend das zuviel gezahlte Geld von der Mutter wieder zu bekommen ??
Ja, kann man. Unterhaltsrückforderungen wird allerdings zumeist der Einwand der Entreicherung entgegnet, da das Geld bereits ausgegeben wurde. Eine Rückforderung ist aber nicht unmöglich. Im Streitfall wie immer nur gerichtlich.

Zitat (von sigure):
Mit der Mutter habe ich keinen Kontakt.
Sohn 1 macht eine Ausbildung zum KFZ Mechatroniker im 2 Lehrjahr und verdient 650€ netto.
Für Ihn brauche ich laut einem Unterhaltsrechner keinen Unterhalt mehr bezahlen.
Einen Unterhaltsrechner brauchst du nicht bedienen, da eine Neuberechnung bisher offensichtlich gar kein Thema ist. Insoweit wäre das Einkommen vom titulierten Unterhalt abzuziehen. Mithin könntest du gar keinen Unterhalt für Volljährige ausrechnen ohne Kenntnis über das Einkommen der Mutter.

1x Hilfreiche Antwort

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