Unterhaltspflichtig? Kann ich Sorgerecht beantragen?

14. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Fert
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflichtig? Kann ich Sorgerecht beantragen?

Hallo.
Ich bin 22 und meine Freundin ist 17. Ich habe mich vor einer Woche von ihr getrennt, sie hatte mich des öfteren Betrogen. Nun sagt sie mir, dass sie schwanger ist - von mir. Ich nehme an, dass ich der Vater bin, deswegen sollte die Vaterschaftsfrage erstmal außer Acht gelassen werden.
Angenommen ich bin der Vater. Ich habe fest eingeplant wieder nach Berlin zu ziehen (500km weit weg), was ich auch weiterhin vorhabe. Meine Ex-Freundin ist psychisch krank. Sie leidet an dem Borderline-Syndrom und vielleicht noch anderen Dingen. Sie war des öfteren in Behandlung bei einem Psychologen und auch in einem geschlossenem Jugendheim für psychisch kranke.
Sie will dieses Kind von mir behalten, weil es ja "meine Gene" trägt und sie ein Stück von mir behalten will.
Was zur HÖLLE kann ich tun? Dass ich unterhaltspflichtig bin weiß ich, auch wenn es vorerst bei mir als Student nicht viel zu holen gibt. Rechtlich kann auch niemand ihr sagen, sie solle die Schwangerschaft abbrechen.
Meine Pläne sind, dass ich das Sorgerecht beantrage und mich dann mit finanzieller Unterstützung meiner Eltern in Berlin um das Kind kümmern werde. Aber ehrlich gesagt habe ich mir meine unmittelbare Zukunft anders vorgestellt.
Ich bräuchte ein paar Infos welche Möglichkeiten ich überhaupt habe. Ich werde mich nicht vor meinen Pflichten drücken, aber ich sehe es auch als Pflicht an, zu veranlassen dass dieses Mädchen sich nicht um ein Kind kümmern darf.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Wenn ihr nicht verheiratet wart, hast du keinen Anspruch auf das Sorgerecht. Da sie mit dem Kind einen Teil von dir behalten will (gruselig, diese Begründung für ein Kind), wird sie wohl kaum mit dir auf dem Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung und v.a. das gemeinsame Sorgerecht festlegen, was deine Möglichkeit wäre, überhaupt ein Sorgerecht zu bekommen.

Wenn du die Erkrankung deiner Ex beim Jugendamt meldest, wird man ihr vermutlich eine Betreuung zur Seite stellen, um das Kindeswohl zu schützen. Wenn ihr das Kind weg genommen wird, dann wird es wahrscheinlich so lange in Pflege gegeben, bis sie (mit oder ohne Unterstützung) in der Lage ist, für es zu sorgen.

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#2
 Von 
stitsch123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Diemut hat ganz recht .

aber was willst du denn tun ?????
Willst du ihr das Kind wegnehmen ????
wenn du nach berlin willst und Student bist dann kannst du das auch kaum, mit Erziehung.
Ich weiß nicht was für krankheit das ist, hört sich nicht gut an.
aber ich würde das Kind erst bei der Mutter lassen, Am anfang ist es immer besser.

Am sonsten kannst du nichts, Zwingen kannst du sie nicht.
kannst du aber dringend versuchen sie zu überreden.
und mit dringend meine ich gründlich. 100%

Denn in so eine Situation ein Kind auf die Welt zu setzen finde ich unverantwortlich.
Nutze die Chance sie umzustimmen so lange es geht.
Ich persönlich halte es für besste weg, spreche aus Erfarung .

Am sonsten halte stil und sieh was passiert.
Die Zeit hat für alles eine Antwort.
Vielleicht bis du doch nicht der Vatter.
Vatterschaftstest würde ich dringend empfelen.
kostet knap über 100, aber dann bist du sicher.

Und dann
willkommen ins Team!




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"STITSCH ist ein Tier, das niemals angreift, Wehrt sich aber heftig !"

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#3
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Fert,

am besten Du versuchst das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter zu vereinbaren, wenn Du dir sicher bist das das Kind von Dir ist!

Das gemeinsame Sorgerecht kann man auch vor der Geburt des Kindes schon vereinbaren. Dies macht insbesonders Sinne, wenn die Mutter auf Grund ihrer Krankheit nicht in der Lage sein sollte sich um das Kind ordnungsgemäß zu kümmern, um nicht den Weg über eine Pflegefamilie o.ä. zu gehen.

Du scheinst Dich ja auch um das Kind kümmern zu wollen.
Versuch mir der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht zu vereinbaren, wenn Du merkst das sie mit dem Kind nicht klar kommen sollte, ist es einfacher das alleinige Sorgerecht zu bommen.

Die andere Seite, wenn die Mutter schon Vorerkrankt ist!
Hier sollte mit einem Arzt gespruchen werden in wiefern die Krankheit Auswirkungen auf einen Säugling haben kann. Bei bestimmten Krankheiten rät dann auch schon die Frauenärztin ggf. zur Abtreibung...
Dies kann die Mutter aber ggf. auch ablehnen.


Viel Glück

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#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
[Ich habe mich vor einer Woche von ihr getrennt, sie hatte mich des öfteren Betrogen. Nun sagt sie mir, dass sie schwanger ist - von mir. Ich nehme an, dass ich der Vater bin, deswegen sollte die Vaterschaftsfrage erstmal außer Acht gelassen werden.
/quote]
Zitat:
schreibst du


Du stellst ja hier nun wirklich alles auf den Kopf. Die Vaterschaftsfrage muß in diesem Fall ja nun wirklich an erster Stelle stehen, es sei denn, Du bist bereit, für ein Kind, das möglicherweise von dem Mann abstammt, mit dem sie dich betrogen hat, den Zahlmeister zu spielen. Willst du das?
Was solte es denn für eine andere Lösung für dich geben nach der du hier fragst?
Wie man jemand zum Abtreiben bewegt? Das willst du ja hier sicherlich nicht erfragen, oder?


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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

-- Editiert am 15.02.2010 17:50

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#5
 Von 
guest-12316.02.2010 16:20:07
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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