Habe mal eine sehr dringende Frage:
Mein Sohn(20) wohnt bei mir und der Vater war/ist unterhaltspflichtig.
Da mein Sohn aber im moment die Schule beendet hat und auf einen Ausbildungsplatz ab August wartet,weigert sich der Vater weiterhin Unterhalt zu zahlen.
Mein Sohn ist als ausbildungsplatzsuchend gemeldet und auch beim Kindergeld gab es keine Probleme.
Ist der Vater im Recht,wenn er nicht weiter zahlt?
Wenn nicht,wie kann man dagegen vorgehen?
Er ist ja volljährig,also meint der Vater er kann ja selber zum Anwalt gehen und den Unterhalt einklagen.
Nur wovon...
Danke im vorraus für Ihre Antwort
Unterhaltspflichtig? Sohn ist Ausbildungsplatz suchend gemeldet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wieviel zahlst Du denn so als Unterhalt an Deinen Sohn ?
Gruß,
nachgefragt
Ich zahle nichts an Unterhalt an meinen Sohn
Arbeite nur Teilzeit.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Warum wird in letzter Zeit immer so gestichelt?
Da der Sohn bei ihr lebt, denke ich, dass sie ihren Teil in "Naturalien" begleicht (in Absprache mit dem Sohn).
Natürlich muss aber auch der andere Unterhaltspflichtige (barunterhaltspflichtig sind ja nun beide) weiterhin seinen Betrag leisten (der sich nach dem Verhältnis beider Einkommen gestaltet).
@ Franzi
es wird deshalb "gestichelt" oder nachgefragt
:-) , weil so oft so gern gesagt wird, der "andere" zahlt nicht mehr genug, ohne dabei an die eigene Zahlungsmoral zu denken.
@ memyself
ich gehe davon aus, Du betreust noch kleinere Kinder, oder ?
Gruß,
nachgefragt
Du machst Deinem Namen alle Ehre.
-----------------
"Es kommt nicht darauf an, WAS man ist, sondern WIE man es ist "
Der Vater zahl einen Mindestsatz, dieser Unterhalt reicht absolut nicht aus um für den Unterhalt eines 20jährigen zu Sorgen.Dementsprechend zahle ich meinen Unterhalt in "Naturalien" ist ja anders nicht möglich.
Also ist der Vater in dem Fall bis zum Anfang der Ausbildung unterhaltspflichtig?
Haben Sie vielleicht einen Link etc parat wo man nachlesen kann wie das geregt ist?
Der Vater hat ja nun lange Jahre bezahlt, vermute ich, und er wird wohl auch noch weiterhin etwas zahlen müssen.
Korrekt ist aber wohl auch, dass neu berechnet werden muss.
Wieviele Kinder (und wie alt ?) betreust Du denn noch ?
Gruß,
nachgefragt
Ich habe noch eine 18jährige Tochter,die jedoch noch zur Schule geht.
na dann,
brauchen die Kinder ja auch noch ein bisschen mütterliche Fürsorge.
Ab wann meinst Du denn, mehr als Teilzeitarbeit leisten zu können ???
Sorry, ich kann den Vater irgendwie verstehen.
Grüße,
nachgefragt
Ich arbeite seit Jahren Teilzeit,leider sieht der Arbeitsmarkt nicht gerade berauschend aus und ich bin froh überhaupt eine Stelle zu haben.
Wie muß ich bzw mein Sohn denn nun weiter vorgehen?
Sorry für die vielen Fragen.
ich kann's nicht fassen.
In mehreren Jahren keine Arbeit gefunden, die mehr als Teilzeit zuließ ?
Dem Vater ist fast jede Arbeit zumutbar, damit er seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt.
Ich kann verstehen, wenn der Vater sagt:
"Unterhalt für die Kinder OK, aber die Mutter möge sich bitte auch nach ihren Möglichkeiten beteiligen".
Sorry, dass ich das hier so schreibe, aber Du hast hier für mich ein Bild aufgebaut,
das sehr viel Verständnis für den zahlenden
Vater aufkommen lässt.
Grüße,
nachgefragt
Das sind harte "Vorwürfe".
Ich habe schon Teilzeit gearbeitet(3/4) als ich noch verheiratet war, es geht meinem Ex-Mann sicher nicht darum, dass ich meinen Teil dazusteuern soll-er weiß genauso gut wie ich, dass ich genug mitfinanziere.
Ich bin aufgrund meiner Kinder nicht aus dieser Stadt gezogen,ich wollte sie nicht aus dem gewohnten Umfeld reissen etc.
In einer Stadt mit über 15% Arbeitslosigkeit bin ich froh, dass ich die Kürzungen an meinem Arbeitsplatz überstehe.
Außerdem muß ich sagen, dass ich etwas enttäuscht bin.
Ich habe dieses Forum für seriös gehalten, aber anscheinend lassen hier einige nur männlichen Frust ab.
Hallo Mem.....
wenn Du länger hier wärest, und lesen würdest, was die Unterhaltspflichtigen(meist Männer) alles so erleben, zum Teil bis aufs letzte ausgezogen werden etc. ist es doch nicht verwunderlich, das sie so reagieren, oder?
Zum anderen versuchen sie, so wie ich das sehe, nur Dich dazu zu bewegen, es von zwei Seiten zu sehen. Ab 18 Jahre bist halt auch Du Deinem Sohn gegenüber Unterhaltspflichtig. Und kein Unterhaltspflichtiger kann seinem minderjährigen Kind gegenüber sagen, ich arbeite ja Teilzeit, das reicht ja wohl.....da würden harte Geschütze gegen ihn aufgefahren. Er müßte sich, egal was, suchen, um Unterhalt zu zahlen, er müßte notfalls noch einen Nebenjob annehmen etc.
Die Vorredner wollten Dir nur mal deutlich machen, das Du es im Prinzip doch noch recht gut hast.
Der Vater muß während der Ausbildung weiter zahlen(so wie Du auch), jedoch wird da auch das Einkommen Deines Sohnes eingerechnet.
Und da Du nun sagst, er geht nicht zur Schule, und hat noch keinen Ausbildungsplatz.....dann schicke ihn nebenbei arbeiten....dazu sollte er ja wohl in der Lage sein.
Er ist mit 18 nicht nur volljährig geworden, und hat neue Rechte, sondern auch Pflichten....
Er könnte in einer Disco kellnern, im Getränkeladen jobben.......es gibt 1000 Möglichkeiten für einen jungen Mann, Geld nebenbei zu verdienen, und Zeit hat er ja nun mal auch jede Menge.
--- Posting wurde vom Admin editiert
Ich kann mich Merline auch nur anschließen. Dein Sohn ist volljährig und somit für sich selbst verantwortlich. Eine Ausnahme bildet eben nur die Schul-und Berufsausbildung. Es kann ja wohl nicht sein, dass ein 20jähriger den ganzen Tag zu Hause sitzt (und das über Monate) und dann noch Geld von Papa will.
Egal wieviel der Vater verdient oder wieviel du arbeitest, grundsätzlich stellt sich für mich die Frage nach der Eigenverantwortung deines Sohnes.
Wenn es in eurer Region nicht so toll mit Arbeitsplätzen aussieht, wieso versucht er dann nicht anderswo eine Saisonarbeit zu bekommen? Es gibt Zeitarbeitsfirmen etc., die für eine Übergangszeit sicher nicht verkehrt sind.
Und der Einwand von "nachgefragt" ist auch völlig berechtigt. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum es unseriös sein soll, wenn man seine Meinung äußert.
Hallo!
Sowohl mein Sohn als auch ich verdienen nebenbei noch mit Aushilfsstellen dazu.
Er sitzt also ganz und gar nicht den ganzen Tag zu Hause, sondern macht auch den Haushalt um mich zu entlasten.
Die Frage war lediglich, ob der Vater in der Situation noch weiterhin unterhaltspflichtig ist oder nicht.
Eine Meinung zu äußern finde ich vollkommen in Ordnung, aber leider konnte mir noch niemand von Ihnen die eigentliche Frage beantworten.
:-))
Wer Teilzeit arbeitet, braucht natürlich
ein bisschen Hilfe im Haushalt.
(Sorry, aber das konnte ich mir nicht verkneifen).
Von Euren zusätzlichen Einkünften hast Du auch zuvor gar nichts geschrieben.
Also : wenn Sohnemann verdient, warum soll der Vater "Kindes"unterhalt bezahlen.
Ich gehe davon aus, dass es davon abhängt, wieviel Dein Sohn verdient, ob er noch Unterhalt bekommt. Wenn , dann sind aber Mutter und Vater unterhaltspflichtig.
Dann ist dann noch die Tochter.
Ist die nicht auch schon 18 ?
Zahlt der Vater noch Unterhalt für sie ?
Vorsichtig bei Forderungen gegen den Vater:
möglicherweise müsste er auch für sie schon weniger bezahlen, weil auch Du für sie mitbezahlen musst.
Gruß,
nachgefragt
Ich bin zwar nur 5h auf meiner "normalen" Arbeit, doch leider ist diese nicht um Feierabend getan.
Da mein Sohn in der Zeit zu Hause ist,macht er das halt.
Für meine Tochter bezahlt der Vater weiterhin,wurde auch alles neu berechnet etc. genauso wie bei meinem Sohn vor 2 Jahren.
Seine Einkunftsgrenze überschreitet nicht die 4000€ (?) so dass er auch noch Kindergeld bekommt.
Ist der Vater nun unterhaltspflichtig oder nicht?
Ich denke, das wäre ein Fall für Anna.
(liest sie mit?)
Aber von you-yourself fehlen noch die Angaben über Deinen Verdienst und der Deines Sohnes.
Und ich möchte nochmal auf den Vorschlag
von Person30 zurückkommen: der Sohn sollte
alles versuchen, eine Arbeit zu finden, die ihm
ein Auskommen sichert.
Er spart ja schon mal die Miete, und ein Halbtagsjob lässt sich doch wohl mindestens finden, oder ?
Gruß,
nachgefragt
ja, ich denke auch, dass ist ein Fall für Anna. In ihrem Beitrag vom 15.01.04 "Unterhalt/Lehre" schreibt sie ja ganz eindeutig, dass man nicht mehr unterhaltspflichtig ist, wenn das Kind 18 Jahre alt ist, also weder Schule besucht, noch in der Ausbildung ist. Vielleicht solltest Du einmal dort nachlesen.
Du hast geschrieben, dass Dein Sohn auf seinen Ausbildungsplatz wartet und ihn im August antritt. Bis dahin sind es ja lediglich noch ein paar Monate und bis dahin, solltest Du bzw. Dein Sohn die Unterhaltsneuberechnung in die Wege geleitet haben. Sprich: Alle Einkommen müssen offenliegen und auf dieser Basis wird dann der Barunterhalt für beide Elternteile für die Zeit festgelegt werden können, in der sich Dein Sohn in der Ausbildung befindet.
Wenn in der Zwischenzeit - also bis August - finanzielle Engpässe vorherrschen, wird wohl nur der Gang zum Sozialamt bleiben.
Alles Gute
Hanna
-----------------
" "
hallo memyself,
du schreibst, dass hier nur männer ihren frust loswerden wollen. dazu schon mal eins, ich bin kein mann, sondern eíne unterhaltspflichtige mutter (sohn 18 j, schüler). irgendwie kann ich deine einstellung auch nicht ganz nachvollziehen. erst schreibst du, du bist nur halbtags tätig, später schreibst du, dass du nebenbei auch noch arbeiten gehst. ich denke, der vater der kinder ist seinen unterhaltspflichten doch wohl bisher immer nachgekommen. wäre es da jetzt nicht fair, wenn er etwas weniger bezahlen kann/muß. ich bin übrigens in einer ähnlichen
situation wie dein ex. mein ex-mann meint auch, ich sollte weiterhin den bisherigen unterhalt zahlen. ich bin auch froh über jeden euro, den ich am ende des monats mehr im portemonnaie habe.
also, nichts für ungut. denk mal drüber nach.
gruß
gaga
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
24 Antworten
-
5 Antworten
-
16 Antworten
-
43 Antworten