Unterhaltspflichtig??

12. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
eagles
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)
Unterhaltspflichtig??

Hallo,

ich und meine Frau haben uns im Januar getrennt, die gemeinsamen Kinder leben nach einem Gerichtsbeschluß seit Ende April bei mir. Nun hat mich ProArbeit (das ehemalige Arbeitsamt) angeschrieben und möchte wissen, was ich verdiene und welche Ausgaben ich hätte. Offenbar hat meine Ex irgendwelche Sozialleistungen in Anspruch genommen und jetzt versucht ProArbeit, diese auf mich abzuwälzen. Mein Anwalt meinte ich soll erstmal die gewünschte Auskunft erteilen und falls sie dann Geld von mir verlangen, schaltet er sich ein. Was ich in dem Fall nicht verstehe: die Ex hat ja bisher keine Unterhaltsansrüche über ihre Anwältin geltend gemacht - wie kann das überhaupt , quasi durch die Hintertür, funktionieren?? Wenn ProArbeit so naiv ist und ohne weitere Prüfung irgendwelche Unterstützung zahlt, dann ist es deren Problem - ich kann ja nichts dafür, dass die Ex zu faul ist und nicht genug verdient, obwohl sie die Zeit dafür hat...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nun mal ganz ruhig. Wenn Deine Frau nicht arbeitet, und deshalb eine Transferleistung in Anspruch nimmt (ich vermute mal, dass dem so ist), dann wird die Behörde doch erst einmal überprüfen, ob nicht Unterhaltsansprüche gegen Dritte (z.B.) dem Ehemann bestehen, der ja Trennungsunterhalt zahlen muss, sofern er leistungsfähig ist. Das ist ein ganz normales Vorgehen. Also, Auskünfte erteilen, auch auf die Situation der Kinder hinweisen. Das dürfte es dann sein.

wirdwerden

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#2
 Von 
eagles
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Sie hat mehrere Jobs auf freiberuflicher Basis und kann somit sehr geschickt ihre Einkünfte verschleiern. Früher hat sie sich sogar so geäußert, dass es sich nicht lohnen würde mehr als XXX EUR (der Betrag fällt mir nicht ein) zu verdienen, da sie dann Steuern zahlen würde (normalerweise setzt sie als Freiberuflerin eine Menge ab) Sie hat also kein besonderes Interesse, extra zu verdienen und macht es sich bequem, indem sie auf irgendwelche Unterstützung durch den Staat zurückgreift - wohlwissend, dass der Staat dann bei mir anklopft. Das ist quasi ein staatlich verbrieftes Recht auf Faulheit so a la "sie wollen nicht mehr arbeiten als Ihnen lieb ist? Kein Problem, wir holen uns ihren Ex-Ehemann, der dann in die Tasche greift" Ich finde allgemein die rechtliche Lage um Ehegattenunterhalt schon skurill - wie kann es sein, dass ein erwachsener Mensch auch nach der Trennung/Scheidung von einem anderen erwachsenen Menschen Geld bekommen darf, nur weil er mit ihm eine Weile verheiratet war?? Hier muss das Gesetz überholt werden, es ist nicht zu fassen, dass so etwas noch existiert...

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#3
 Von 
TiniS
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

es ist wirklich so wie von "wirdwerden" schon geschrieben.

Die prüfen erstmal alles. Zahlt deine EX Unterhalt für eure Kiddies? Wenn nicht hast du nichts zu befürchten. Dein Selbstbehalt als alleinerziehender und Arbeitnehmer ist ziemlich hoch. Und ob du zahlen mußt oder nicht, wird bei der Scheidung von gericht festgelegt. Solange brauchst du erstmal gar nichts zahlen. verweise die Ämter immer darauf das die Scheidung und Trennung noch nicht abgeschlossen ist. das verschafft dir Zeit!

Und vor gericht dann alles angeben was du hast. das fängt bei normalen mietkosten an, geht über Klassenfahrten, KITA und Schulkosten und hört beim schnuller fürs baby auf! Und ich denke da wird bestimmt nicht mehr viel unterm strich übrigbleiben!

Drück die Daumen...
Alles Gute

-- Editiert TiniS am 13.09.2011 13:51

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nun ja, der Rat ist etwas mutig. Das Job-Center prüft alleine. Und das hat nichts mit der familiengerichtlichen Festlegung zu tun. Denn die Job-Center können auch Verwaltungsakte erlassen, kein Problem. Und diese VAs können vollstreckt werden, unabhängig von den familienrechtlichen Entscheidungen.

Also, erst einmal die Auskünfte geben, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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