Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie um Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
Kind, 20 Jahre, Schule abgeschlossen. Derzeit als Teilzeitkraft angestellt (dreimal pro Woche sechs Stunden = 18 Stunden pro Woche bzw. 72 Stunden pro Monat; Stundenlohn beträgt ca. 14 Euro). Kind lebt bei der Mutter.
Bin ich als Vater bei dieser Ausgangslage noch verpflichtet, Unterhalt zu zahlen?
Danke und Grüße
W. M.
Unterhaltspflichtig?
Nur dann, wenn es sich um eine kurze Übergangszeit handelt, bis ein Studium oder eine andere Ausbildung beginnt.
Frag das Kind, was es vorhat!
Zitat :Bin ich als Vater bei dieser Ausgangslage noch verpflichtet, Unterhalt zu zahlen?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
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Zitat :Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Welche faktoren werden noch benötigt um hier klare aussage zu treffen?
Nun ja, da sind wirklich einige Fragen da. Wann hat sie die Schule abgeschlossen; handelt es sich um einen Überbrückungsjob bis zum Beginn einer Ausbildung, eines Studiums. Ist z.B. für ein Studium ein Praktikum erforderlich, welches sie gerade absolviert. Existiert ein Unterhaltstitel, aus welchem sie jederzeit vollstrecken kann; wieso arbeitet sie nur halbtags, was ist mit der Mutter, denn ab 18 ist ja die Mutter gegebenenfalls unterhaltstechnisch mit im Boot.
So, und wenn wir uns dann dem Problem genähert haben, sehen wir weiter.
wirdwerden
Zitat :Nun ja, da sind wirklich einige Fragen da. Wann hat sie die Schule abgeschlossen; handelt es sich um einen Überbrückungsjob bis zum Beginn einer Ausbildung, eines Studiums. Ist z.B. für ein Studium ein Praktikum erforderlich, welches sie gerade absolviert. Existiert ein Unterhaltstitel, aus welchem sie jederzeit vollstrecken kann; wieso arbeitet sie nur halbtags, was ist mit der Mutter, denn ab 18 ist ja die Mutter gegebenenfalls unterhaltstechnisch mit im Boot.
So, und wenn wir uns dann dem Problem genähert haben, sehen wir weiter.
wirdwerden
Grüß Sie wird werden,
meine tochter hat heuer im Sommer die FOS abgeschlossen und möchte nächstes Jahr vielleicht studieren. Darum nehme ich an überbrückungsjob bis dahin. Warum sie nur halbtags arbeitet nehme ich an ist bequemer und somit hat sie mehr freizeit. Unterhaltstitel besteht ja schon ewig, meine das ich zahle.
SDas mit der Mutter ist interessant, aber die Mutter kann es wahrscheinlich an rechnen da sie bei ihr wohnt, oder?
Gruß
Okay, der Titel sollte aus der Welt geschaffen werden; andernfalls kann sie daraus vollstrecken. Ist ausreichend, wenn die Tochter die vollstreckbare Ausfertigung heraus gibt. Wir haben es im übrigen nicht mehr mit einer kurzen Überbrückung zwischen zwei Ausbildungsphasen zu tun, die quasi zwangsläufig bei jedem Wechsel entsteht. Damit ist materiell-rechtlich kein Anspruch der Tochter mehr da. Und, die Mutter ist natürlich mit im Boot, wenn die Tochter im nächsten Jahr ein Studium aufnimmt. Zumindest beim 1. Schritt. Es muss dann neu gerechnet werden. Und da kommt es auch auf das Einkommen der Mutter an; der Anspruch der Tochter gegen die Eltern ist dann entsprechend den Einkommen zu quoteln. Wie Mutter und Tochter dann untereinander Anspruch und Kostgeld quoteln (2. Schritt), kann Dir dann einerlei sein. Wichtig ist jetzt erst einmal, dass der Titel aus der Welt kommt.
wirdwerden
Zitat :Unterhaltstitel besteht ja schon ewig
Dann wäre als erstes mal zu prüfen, was konkret denn da tituliert wurde.
Und jetzt?
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