Unterhaltspflichtig nach dreimaligem Schulabbruch?

1. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
peterschwabb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflichtig nach dreimaligem Schulabbruch?

folgende fakten:

mein sohn: 21, geb. 1989

brach mit 15 die schule ab (totalverweigerung)
besuchte dannach ein schulprojekt, brach dieses ebenfalls wieder ab
versuchte dann, über eine fernschule den abschluss zu machen, brach diese jedoch auch wieder ab

nach erreichen der volljährigkeit startete er einen erneuten versuch an einer privatschule und absolvierte dort den realschulabschluss.

dannach meldete er sich für das abitur an derselben schule an, beantragte hartz4, zog aus (miserables verhältnis zwischen eltern/sohn)

er bezieht nun hartz4, wohnt in seiner eigenen wohnung und besucht den abiturkurs seiner schule.

das amt möchte nun von uns den unterhalt des kindes einfordern (da er ja hartz4 bezieht)

ich finde aber, wer 3 mal die schule abbricht und nach volljährigkeit einen schulabschluss finanziert bekommt, hat keinen weiteren anspruch auf unterhalt. er soll sich eine arbeit suchen.

ist es möglich das durchzubekommen, der haben wir keine andere wahl als weiterhin unterhalt zu zahlen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peterschwabb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

bitte antwortet, es is mir wirklich wichtig

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
ich finde aber, wer 3 mal die schule abbricht und nach volljährigkeit einen schulabschluss finanziert bekommt, hat keinen weiteren anspruch auf unterhalt.


Die Eltern sind ihrem Kind bis zum Abschluss einer Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet und die endet nicht nach einem Schulabschluss.
Man könnte hier mangelnde Ziekstrebigkeit ankreiden, ob das vor einem Richter standhält, wage ich zu bezweifeln.

Gibts weitere Unterhaltsberechtigte?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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