Unterhaltspflichtige Hausfrau

23. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Enomis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflichtige Hausfrau

Hallo,
es ist ja sehr schön, dass eine wiederverheiratete Hausfrau arbeiten gehen muss, um für den Kindesunterhalt aus erster Ehe aufzukommen. Aber was ist mit den Frauen, die genau aus diesem Grunde nicht heiraten und in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnen? Gilt da das gleiche Recht?
Wer hat Erfahrung?

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"Simone"




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

Hat die Hausfrau Kinder aus der neuen Beziehung?

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

????????????
Eine Frau muss erst für den Kindesunterhalt aufkommen, wenn sie wieder verheiratet ist ?????
So ein Blödsinn !
Eine unterhaltspflichtige Frau unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und muss - genauso wie jeder Mann - für den Unterhalt aufkommen. Dabei spielt die Hochzeit überhaupt keine Rolle !! Sie muss jeden Job annehmen, um den Mindestunterhalt zahlen zu können.

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#3
 Von 
Enomis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

in der neuen Beziehung sind keine Kinder.

Das nur wiederverheiratete Hausfrauen für den Unterhalt arbeiten müssen habe ich aus einem neuen Urteil des BGHs AZ XII 111/01.
vom 12,11,2003. Stimmt das nicht??

-----------------
"Simone"

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Klar müssen sie das.
Aber auch "nichtwiederverheiratete Frauen " müssen arbeiten gehen, um für den Unterhalt aufzukommen.
Wo kämen wir denn dahin..... nicht verheiratete unterhaltspflichtige Männer müssen arbeiten gehen, um für den Unterhalt zu sorgen.... Frauen müssen die nicht ? Sofern du unterhaltspflichtig bist, musst du alles tun, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Ob Mann oder Frau !!!

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#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

@Enomis

In dem Urteil, welches Du meinst, ging es darum, das die Frau wieder Mutter wurde, und deshalb Hausfrau war. Aber selbst sie wurde dazu verurteilt, wieder zu arbeiten, um den Unterhalt ihrer anderen Kinder zu sichern.
Jede unterhaltspflichtige Mutter ist verpflichtet zu arbeiten, um den Unterhalt zu gewährleisten.

Hat sie jedoch aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Arbeitslosigkeit) erst mal selbst kein Einkommen, wird ein klein wenig unterschieden, zwischen verheiratet und nicht verheiratet. Allerdings nur in ihrem Selbstbehalt.
In beiden Fällen würde ihr ein fiktives Einkommen von ihrem Partner/Ehemann angerechnet(Unterhalt, den er ihr zu leisten hätte).
Der Selbstbehalt eine nicht verheirateten, in Lebensgemeinschaft wohnenden liegt bei 730€, bei einer verheirateten kann der Selbstbehalt auf null reduziert werden.
Bedeutet:
Die verheiratete Frau geht auf 400€ Basis arbeiten, und müßte somit diese 400€ auch an Unterhalt für ihre Kinder abgeben(je nach Anzahl und Alter der Kinder).

Eine Frau hat als unterhaltspflichtige nicht weniger Pflichten, als die Männer, was auch völlig okay ist.....

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#6
 Von 
Enomis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo teufelin,
das ist eigentlich logisch, aber warum wurde dann extra dieses Urteil gefällt? Muss man die Frau dann durch einen Anwalt dazu auffordern oder macht das auch das Jugendamt? Anwalt ist zu teuer.

Zweite Frage:
Wie ist das, wenn Kinder einer neuen Beziehung da sind. Diese Beziehung beendet ist. D.h. Frau ist alleinerziehend mit zwei Kindern ( 6 und 12). Aus erster Ehe ist ein Kind (15) beim Vater (wiederveiratet). Diese Frau geht nur soviel arbeiten, wie sie ohne Lohnpfändung für den Unterhalt verdienen kann. Bekommt aber zweimal Unterhalt für die bei ihr lebenden Kinder.
Danke

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#7
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

Das Urteil wurde wie oben genannt schon gefällt, weil es um eine Mutter ging, die ein Kind aus neuer Ehe hat.
In Deinem genannten Fall hat das JA nichts mehr mit dem Unterhalt des Kindes zu tun, da es schon 15 ist.
Theoretisch müßte das Kind(bzw. der Vater) den Unterhalt schriftl. einfordern, was meist per Anwalt geschieht.
In wie weit die Mutter von 6 und 12 jährigen Kindern verpflichtet werden kann, Teil- oder Vollzeit arbeiten zu gehen, hängt hier wohl vom Gericht bzw. vom Richter ab.

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#8
 Von 
Enomis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Merline,
vielen Dank für deine Antwort. Das ist mir eigentlich alles auch völlig einleuchtend. Nur in der Praxis sieht leider immer alles anders aus. Ich selbst lebe mit einem Mann (2.Ehe) zusammen und seinem aus 1.Ehe stammenden Sohn. Habe eben schon davon erzählt. Von Unterhalt haben wir noch nie etwas gesehen. Die Vorschusskasse zahlte nur bis zu unserer Heirat. Leider, da ich vorher genausoviel verdient habe wie hinterher (Brutto). Und die Steuerklassenänderung war auch da nicht von Vorteil (3/5).

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#9
 Von 
Enomis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallochen
vielen Dank für die vielen Antworten. Jetzt weiß ich erst einmal ein wenig mehr Bescheid.
Finde es toll, wie hier einem geholfen wird.
Nochmals vielen Dank.

:)
:)

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#10
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

Habt Ihr die Mutter denn dann mal aufgefordert, zu zahlen?
Ich meine, solange ihr sie nicht auffordert, wieso sollte sie sich dann darüber Gedanken machen, das sie zahlen soll?

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#11
 Von 
Enomis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Merline,
klar haben wir das. Wir haben einen Titel und das Jugendamt fragt einmal jährlich nach.
Ich finde es nur ungerecht, dass Sie zweimal Unterhalt anfordert und selbst nicht an ihr erstes Kind denkt. Das Jugendamt tut da nichts weiter.

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#12
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

Das würde anders aussehen, wenn das JA den Unterhaltsvorschuss leisten müßte.....dann würden sie sich hinterklemmen.

Den Unterhalt, den die Mutter für ihre beiden bekommt, wird nicht als Einkommen gerechnet. Unterhaltszahlungen generell nicht.

Nun ja.............bleiben Euch nur 2 Möglichkeiten.............Anwalt einschalten und vor Gericht ziehen, oder es so belassen, wie es ist..........

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#13
 Von 
Enomis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Merline,
na ja, wir belassen es dabei, wie es ist. Es gibt nämlich nur Gemecker und Gekeife, wenn das Thema angesprochen wird bei ihr. Der Titel ist da und unser Sohn muss sehen, was er später draus macht. Einen Anwalt einschalten bedeutet für uns nur Geldaufwand.
Hätten wir eher gewußt, dass das JA mit der Heirat aufhört zu zahlen, hätten wir später geheiratet. Das UVG gibt es ja nur bis zum 12. Lebensjahr. Nun ja, wir haben den Ärger jetzt schon seit über 10 Jahren.
:)

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