Folgender Sachverhalt kurz zusammengefasst:
Nach der Trennung von meiner Exfrau blieben die Kinder (jetzt 9 und 15) bei der Mutter. Ich zahle regelmäßig und pünktlich den Unterhalt und passe diesen regelmäßig auch ohne Titel an (bisher immer nach oben). Die Mutter der Kinder hat bis Mai gearbeitet, ist neu verheiratet und hat im Juni ein Kind mit dem Ehemann bekommen. Die erhält 810 € Elterngeld. Ihr Mann geht einer geregelten Beschäftigung nach. Was er verdient, was ich nicht. Nun kommt sie mit unserem Älteren nicht mehr zurecht und hat ihn quasi zu mir geschickt. Seit dem 01. Dez. lebt er bei mir uns meiner Frau. Wir arbeiten beide und es leben noch ihre beiden Kinder (12,15) bei uns. Nun wäre die Mutter meiner Kinder theoretisch unterhaltspflichtig. Ich habe gelesen, dass wenn die Mutter neu verheiratet ist und der ihr Mann arbeitet, ihr Selbstbehalt quasi wegfallen würde und sie ihren Verdienst für den Unterhalt einsetzen muss.
Wer hat Erfahrung damit? Ist das so richtig? Sie weigert sich nämlich zu zahlen mit Hinweis auf den Selbstbehalt. Meines Erachtens handelt es sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung, die sie dann einbringen müsste, da ihr neuer Ehemann für ihren Unterhalt und den des Babys sorgt.
Für sachliche und hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
Viele Grüße
-- Editiert von Paulo24 am 11.12.2017 10:36
Unterhaltspflichtige Mutter
11. Dezember 2017
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Frage vom 11. Dezember 2017 | 10:33
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 29x hilfreich)
Unterhaltspflichtige Mutter
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 15:51
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1089x hilfreich)
ZitatNun wäre die Mutter meiner Kinder theoretisch unterhaltspflichtig. :
Sie ist nicht nur theoretisch unterhaltspflichtig. Sie ist auch praktisch unterhaltspflichtig. Blöderweise ist sie aber nicht leistungsfähig. Und deswegen zahlt sie nix.
ZitatMeines Erachtens handelt es sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung, die sie dann einbringen müsste, da ihr neuer Ehemann für ihren Unterhalt und den des Babys sorgt. :
Das ist halt leider falsch gedacht. Das Elterngeld ist nur für den Unterhalt einzusetzen, wenn es zusammen mit anderen Einkünften oberhalb des notwendigen Selbstbehaltes liegt. Und da sie keine anderen Einkünfte hat, machst du eine lange Nase. So leid mir das auch für dich tut.
Allerdings ist die Sache dann doch nicht ganz so einfach.
Ob die Rollenwahl der Kindesmutter in der neuen Ehe auch unter Beachtung der strengen unterhaltsrechtlichen Anforderungen Bestand hat, das sollte man prüfen lassen. Das hängt nämlich vom Einzelfall ab.
Und außerdem ist die Kindesmutter gehalten nach Ablauf von zwei Jahren im Rahmen der verstärkten Erwerbsobliegenheit eine zumutbare Tätigkeit aufzunehmen. Wenn sie das nicht tut, muss sie sich für ihre Haushaltstätigkeit ein Taschengeld des Ehemannes anrechnen lassen und dieses für den Unterhalt einsetzen.
Leider können Kindesmütter sich auch dem entziehen. Wobei ich mich hüten werde, hier einzustellen wie sie das machen.
-- Editiert von Marcus2009 am 11.12.2017 15:52
#2
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 16:02
Von
Status: Master (4222 Beiträge, 2411x hilfreich)
ZitatWo steht das denn bitte? :
Wenn der Ehemann für den Unterhalt seiner Familie sorgen kann, dann kann sie ihren Verdienst selbstverständlich für ihre Kinder einsetzen und hat keinen notwendigen Selbstbehalt mehr. Sie ist auch verstärkt unterhaltspflichtig gegenüber dem minderjährigen Kind.
Du solltest sie schnellstens auffordern, zumindest den Mindestunterhalt für das Kind zu zahlen (ab Aufforderung muss sie nämlich gegebenenfalls nachzahlen). Dann ab zum Jugendamt (die unterstützen ja angeblich immer das Kind in seinen Forderungen) und von denen Unterstützung einfordern. Wenn du keine bekommst, beantrage einen Beratungshilfeschein im Namen deines Sohnes und nimm einen Anwalt, damit dein Sohn seinen Unterhalt von der Mutter einklagen kann. Bei einem Ehemann,d er ihren Unterthlat sicherzustellen hat, sind 810€ echt zu viel Taschengeld für sie.
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#3
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 07:31
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1089x hilfreich)
ZitatWenn der Ehemann für den Unterhalt seiner Familie sorgen kann, dann kann sie ihren Verdienst selbstverständlich für ihre Kinder einsetzen und hat keinen notwendigen Selbstbehalt mehr. :
Ach so, eine verheiratete Frau hat automatisch keinen Selbstbehalt mehr hinsichtlich ihres Einkommens, wenn ihr Ehemann verdient. Das war mir neu. Wo steht das denn bitte ?
#4
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 19:42
Von
Status: Schüler (175 Beiträge, 57x hilfreich)
Hallo Marcus2009,
wer macht jetzt die lange Nase?
#5
Antwort vom 13. Dezember 2017 | 08:24
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1089x hilfreich)
ZitatWenn der Ehemann für den Unterhalt seiner Familie sorgen kann, dann kann sie ihren Verdienst selbstverständlich für ihre Kinder einsetzen und hat keinen notwendigen Selbstbehalt mehr. :
Das war die Aussage. Und die ist halt falsch.
Der Kindesmutter steht auch nach einer Eheschließung ein Selbstbehalt zu. Und deshalb ist zunächst mal Unterhalt nur zu zahlen, wenn sie neben dem Elterngeld über Einkünfte verfügt, die in Summe den Selbstbehalt übersteigen.
Allerdings kann das Familiengericht den Selbstsbehalt herabsetzen. Etwa weil die Kindesmutter durch die gemeinsame Haushaltsführung Kosten spart.
Ob bei einem Elterngeld von 810 Euro dann nach der Herabsetzung des Selbstbehalts wirklich gar so viel zu zahlen ist, darüber kann man spekulieren. Aber daran werde ich mich nicht beteiligen. Das wissen andere jetzt sicher sehr viel besser als ich.
Was die Frage betrifft, wer hier eine lange Nase macht, so ist abschließend anzumerken, dass allenfalls der Fragesteller hierfür in Frage kommt. Denn es ist SEIN Unterhalt. Und nicht meiner.
-- Editiert von Marcus2009 am 13.12.2017 08:26
#6
Antwort vom 13. Dezember 2017 | 09:11
Von
Status: Unbeschreiblich (37557 Beiträge, 13798x hilfreich)
Marcus, dem Ehemann kommt gesetzlich gesehen die Verpflichtung zu, für seine Ehefrau zu sorgen. Deshalb, so die Rechtsprechung, kann sie im Regelfall ihren Verdienst einsetzen, um ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Ausnahmen gibt es immer, klar. Die Rechtsprechung geht sogar so weit, dass ihr der Zustehende Taschengeldanspruch gegen den Ehemann weggepfändet werden kann. Also nix mit Selbstbehalt.
wirdwerden
#7
Antwort vom 13. Dezember 2017 | 13:09
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1089x hilfreich)
ZitatDie Rechtsprechung geht sogar so weit, dass ihr der Zustehende Taschengeldanspruch gegen den Ehemann weggepfändet werden kann. :
Wir sind uns doch hoffentlich darüber einig, dass der "Taschengeldanspruch" in diesem Fall überhaupt keine Rolle spielt. Aber man kann ja mal ein bissl herumquasseln.
ZitatDeshalb, so die Rechtsprechung, kann sie im Regelfall ihren Verdienst einsetzen, um ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. :
Welcher Regelfall ?
Die Kindesmutter hat - trotz allem Geschwafel - einen Selbstbehalt. Der kann herabgesetzt werden, im dümmsten Fall sogar bis auf Null. Wie hoch die Herabsetzung ausfällt, das hängt aber von sehr vielen Umständen ab. Und das ist natürlich schön, dass du ganz genau weißt wie das Gericht entscheiden wird und ohne Kenntnis der genauen Einkommensverhältnisse schon mal errechnet hast, dass dann genügend Geld für den vollen Unterhalt verbleiben wird. Respekt !

Na ja, ich habe ja schon oben erwähnt, dass andere das alles sehr viel besser wissen als ich.
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