Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu der ich keine Antwort finde. Darf ein unterhaltspflichtiger Vater für ein weiteres Kind aus einer neuen Beziehung in Elternzeit gehen? Er würde dann ja nur Elterngeld
bekommen, d.h. weniger Unterhalt zahlen können.
Danke Euch!
Unterhaltspflichtiger Vater Elternzeit/Elterngeld
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo
in Elternzeit gehen darf er,allerdings verringert sich durch die >Elternzeit alleine der Unterhalt nicht!
Evtl Neuberechnung wegen des "neuen" Kindes ... was ich moralisch davon halte sage ich besser nicht
Gruß
Natürlich darf der Vater in Elternzeit gehen. Warum nicht? Wir haben doch Gleichberechtigung. Nur, ich habe meine Zweifel, ob er deshalb den Unterhalt für das andere Kind reduzieren kann. Denn es ist ja seine Entscheidung, keine höhere Gewalt wie Krankheit oder Verlust des Arbeitsplatzes. Außerdem dürfte ein Titel existieren. Es könnte anders sein, wenn für das Kind aus der anderen Beziehung ein sehr hoher Unterhalt bezahlt wird. Aber, wir wissen hier zu wenig, um den FAll wirklich beurteilen zu können.
wirdwerden
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wegen dem neuen kind wird neu berechnet, was auch völlig richtig ist. zusammen lebende bzw. verheiratete eltern, die ein zweites, drittes oder viertes kind bekommen, können dann auch für das erste nicht mehr so viel ausgeben wie vorher. sonst müsste man jedem menschen verbieten, mehr als ein kind zu bekommen, damit durch geschwister der materielle status des erstgeborenen nicht gefährdet ist.
H.Odensack liegt richtig, hier gibt es bereits eine BGH Entscheidung XII ZB 181/14
Es geht doch nicht um Kindesunterhalt. Dass der sich verringern kann, das steht doch außer Zweifel. Es geht hier doch um die Frage, ob er wegen seiner Elternzeit den Unterhalt für das erste Kind verringern kann.
wirdwerden
ZitatEs geht hier doch um die Frage, ob er wegen seiner Elternzeit den Unterhalt für das erste Kind verringern kann. :
Natürlich kann er. Von der moralischen Seite mal abgesehen hat er das Recht den Unterhalt anpassen zu lassen.
Der Unterhalt wird anhand der letzten 12 Monate neu berechnet und eben auf die Tatsache des 2. Kindes angepasst. Das kann dazu führen das das 1. Kind weniger Unterhalt bekommt.
Unabhängig davon kann der Vater natürlich Elternzeit nehmen. Das führt aber zu keiner (weiteren) Reduzierung der Zahlung an das 1. Kind. Ggf. muss er eben (wenn sein Elterngeld nicht ausreicht) Unterhalt von der Mutter des zweiten Kindes "verlangen", da die ja wahrscheinlich wieder arbeiten gehen wird (also entweder Taschengeld, da verheiratet oder BU, da nicht verheiratet)
Danke für Eure Antworten, ja genau es geht um das geringere Einkommen durch das Elterngeld und die Verringerung des Unterhalts dadurch. Bei dem Fall geht es auch nur um höchstens sechs Monate Elternteit für den Vater im ersten Lebensjahr, da die Mutter für das Vollzeit-Studium ein Vollzeitpraktikum in der Zeit machen muss.
@ratlose mama: Die Mutter hat kein Einkommen durch das Vollzeitstudium, höchstens das Elterngeld in der Mindesthöhe von 300 €
@ ratlose mama liegt richtig. Der Kindesunterhalt wird sich natürlich verringern, einfach weil ein zweites Kind da ist. Die Reduzierung des Gehaltes wird aber keinen Einfluß haben.
wirdwerden
ZitatDie Reduzierung des Gehaltes wird aber keinen Einfluß haben. :
Da bitte ich mal um Erklärung, der BGH hat das anders gesehen.
Zitat:Einem zum Minderjährigenunterhalt verpflichteten Elternteil, der sich nach Geburt eines weiteren Kindes dessen Betreuung widmet, kann im Fall einer zu respektierenden Rollenwahl jedenfalls für die ersten beiden Lebensjahre des von ihm betreuten Kindes unterhaltsrechtlich nicht vorgeworfen werden, dass er
von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Bezugsdauer des Elterngelds zu verdoppeln, und deswegen keine für den Kindesunterhalt ausreichenden Einkünfte hat (im Anschluss an Senatsurteil vom 12.April 2006 -XII ZR
31/04 - FamRZ 2006, 1010). BGH, Beschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 181/14
Wo habe ich den Denkfehler?
Du hast den DEnkfehler, weil Du einmal den FAll nicht kennst, wenn ich mich recht erinnere, dann war das ein sehr spezieller, und weil das Urteil 12 Jahre alt ist. Seitdem hat sich viel geändert.
wirdwerden
Ich habe mal einen Fall beim Amtsgericht in Hannover im Internet gesehen aber ob es noch in eine höhere Instanz ging, konnte ich nicht herausfinden. Gibt es ein neueres Urteil in so einer Sache?
ZitatDu hast den DEnkfehler, weil Du einmal den FAll nicht kennst, wenn ich mich recht erinnere, dann war das ein sehr spezieller, und weil das Urteil 12 Jahre alt ist. Seitdem hat sich viel geändert. :
wirdwerden
?? Ne, das war eigentlich ein ähnlich gelagerter Fall, und nur weil der Beschluss 12 Jahre alt ist, ist er doch nicht hinfällig, oder gibt es da etwas Neueres, was auch anders lautet? Was hat sich denn da geändert?
Der Plan, dadurch weniger Unterhalt zu zahlen, wird nicht aufgehen! Denn Eltern sind verpflichtet, ALLES in ihrer Macht stehende zu tun, um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Es wäre nichts anderes, als wenn man eine Teilzeitstelle annimmt um Unterhaltszahlungen zu umgehen.
Die Frage ist allerdings: was ändert sich durch das neue Kind? Dafür muss man wissen ob der Vater seinen Selbstbehalt unterschreiten würde, wenn er jetzt ein 2.tes Kind hat. Wobei auch hier gesehen wird: Haushaltsersparnis wegen Zusammenleben mit der Mutter, fiktives Einkommen durch Nebenjob etc.
Ein Vater der sich um ein Kind kümmert, welches jünger als drei ist, hat keine Erwerbsobliegenheit!!!!
Die Rollenwahl muss jedoch begründet sein. Und wenn das Einkommen des Vaters geringer ist, ist das von anderen Kindern hinzunehmen. (Was den Unterhalt betrifft)!
Lasst euch lieber vom Jugendamt oder einem Anwalt*in beraten.
(Gruselig was hier manche Leute für ** abgeben)
Ja, ein Vater kann in Elternzeit und unter Umständen muss er in dieser Zeit "keinen" Unterhalt zahelen!!!
Und es ist "nicht" das gleiche, als wenn der Vater in Teilzeit gehen würde.
Was für ein ***** er will schließlich Zeit mit seinem Kind verbringen und sich nicht vor Zahlungen drücken!
Plus Minus hat er doch mit Elterngeld weniger Geld...
Und mal im Ersnst, Mütter mit neuen Partnern können den Vätern auch mal ein paar Euro und Glück gönnen.
Es wird immer von Gleichberechtigung gesprochen, aber das Unterhaltsrecht ist veraltet und sieht
die Eltern nicht als gleichberechtigt, sondern die Frau am Herd!!!!
1. Könnte das "alte" Kind ja während der Elternzeit beim Vater wohnen, da wäre das mit dem Unterhalt hinfällig.
2. Vielleicht hat sich die Situation aber nach über zwei Jahren auch erledigt.
3.Bitte keine Threads von anno Zwieback ausbuddeln.
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