Unterhaltspflichtiger lebt nicht mehr in Deutschland

4. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
natv
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhaltspflichtiger lebt nicht mehr in Deutschland

hallo alle zusammen,
eine Frage... Ein Unterhaltspflichtiger lebt nicht mehr in Deutschland, aber seiner Frau. Beide haben keine deutschen Staatsangehoerigkeit (sie ist Russin, er hat lettische Staatsangehoerigkeit) Die Frage ist, ob deutsches Gericht zustaendig ist diese Familiensache zu verfahren?

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1 Antwort
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#1
 Von 
natv
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

kann jemand die Frage beantworten? Das Ehepaar hat verschiedene Staatsangehoerigkeit, sind keine Deutschen. Der Man lebt aber nicht mehr in Deutschalnd, hat keinen festen Wohnsitz, nur die Frau. Er soll den Unterhalt an seine Frau bezahlen nach welchen Gezetz? Wird seine gewoehnliche Aufenthalt in Lettland beruecksichtigt? Es geht darum, ob deutsches Gericht das Verfahren hier in Deutschland gemass 604a ZPO beenden kann und nach Lettland geleitet?

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