Unterhaltspflichtiger nach 2.Heirat in Elternzeit

8. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
krabbe107
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflichtiger nach 2.Heirat in Elternzeit

Hallo!
Ich bin für 2 Kinder (14 Und 16) aus erster Ehe Unterhalts pflichtig.Beide wohnen bei ihrer Mutter.
Ich habe wieder geheiratet und jetzt möchten wir Eigentum erwerben und planen Nachwuchs.
Die Elternzeit möchte ich mir gerne mit meiner Frau teilen und evtl. vorübergehend Teilzeit arbeiten.
Wir sind aktuell beide in Vollzeit berufstätig. Meine Exfrau ist ebenfalls berufstätig (3/4 Stelle)
Meine Fragen hierzu:
1) Ändert sich die Höhe des Unterhalts dadurch?
2) Wird das Einkommen meiner Ehefrau in die Berechnung mit einbezogen?
3) Wirkt sich die Eigentumsfinanzierung Unterhalts mindernd aus?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Strumpfhose
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 13x hilfreich)

zu 1. wenn ihr weitere gemeinsame Kinder bekommt, ja (dann ist der Unterhalt wieder neu zu berechnen)
zu 2. nein
zu 3. nein, generell gilt, du weisst von deiner Unterhaltspflicht also musst du auch stets dafür Sorge tragen dass du dieser Pflicht nachkommen kannst. Du kannst nun also nicht hergehen und Schulden machen und dann verlangen dass der Unterhalt reduziert wird auf Kosten der Kinder, wenn du Eigentum erwerben möchtest musst du sicherstellen können, den Unterhalt weiterhin bezahlen zu können. Das gleiche gilt überigens auch für die Elternzeit, die kannst du laut Unterhaltsrecht nur dann nehmen, wenn du in dieser Zeit weiterhin den Unterhalt leisten kannst.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
krabbe107
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon einmal für die schnelle Antwort!

Zu Antwort 3: Ich möchte ja auch während der Elternzeit Unterhalt bezahlen, jedoch rutsche ich in dieser Zeit dann nicht in eine andere Unterhaltsstufe?
Oder haben meine Kinder aus erster Ehe Anspruch auf den bisherigen Unterhalt in voller Höhe (bezogen auf mein volles Gehalt)?

Heiko


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Strumpfhose
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 13x hilfreich)

Du musst dafür Sorge tragen, dass du den Unterhalt in voller Höhe (wie tituliert bzw. festgesetzt) erbringen kannst. Aus welchen "nicht selbst verschuldeten Gründen" solltest du jetzt in eine andere Stufe rutschen?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
krabbe107
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die Info!

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