Da der KV seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt stellte ich Strafanzeige wegen entspr. Pflichtverletzung nach §170 StGB
.
Der KV ist scheints ins Ausland abgetaucht (unbestätigt).
Die Staatsanwaltschaft hat allerdings das Verfahren eingestellt, "da eine Straftat des KV nicht nachgewiesen wurde". Die Beschwerde wird mit gleicher Begründung abgeschmettert.
Frage: Ist dies eine ausreichende und sachgerechte Begründung oder lohnt sich hier eine weitere Eskalation?
1000dank!!!!
Unterhaltspflichtverletzung: Einstellung trotz Tatbestand
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
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@ camper
bedeutet deine antwort, das ein unterhaltspflichtiger KV, wenn er sich weigert zu arbeiten, damit er keinen KU zahlen muß so davon kommt?
gruß
tirchara
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@ camper
ich habe die erfahrung gemacht, das die unterhaltspflichtigen, die ihrer pflicht nicht in voller höhe nachkommen können, (du hast ja selbst gründe dafür genannt) von allen seiten (JA, Gericht, usw.) bedrängt werden. und andere die nicht arbeiten wollen (ich spreche hier von 0 bewerbungen) davon kommen.
das versteh ich nicht so ganz!
gruß
tirchara
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