Unterhaltspflichtverletzung: Einstellung trotz Tatbestand

1. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Makuta
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltspflichtverletzung: Einstellung trotz Tatbestand

Da der KV seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt stellte ich Strafanzeige wegen entspr. Pflichtverletzung nach §170 StGB .

Der KV ist scheints ins Ausland abgetaucht (unbestätigt).

Die Staatsanwaltschaft hat allerdings das Verfahren eingestellt, "da eine Straftat des KV nicht nachgewiesen wurde". Die Beschwerde wird mit gleicher Begründung abgeschmettert.

Frage: Ist dies eine ausreichende und sachgerechte Begründung oder lohnt sich hier eine weitere Eskalation?

1000dank!!!!

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17 Antworten
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#1
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guest123-1663
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#2
 Von 
Tirchara
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@ camper

bedeutet deine antwort, das ein unterhaltspflichtiger KV, wenn er sich weigert zu arbeiten, damit er keinen KU zahlen muß so davon kommt?

gruß
tirchara

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#3
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
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#4
 Von 
guest123-1660
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#5
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
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#6
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
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@ camper

ich habe die erfahrung gemacht, das die unterhaltspflichtigen, die ihrer pflicht nicht in voller höhe nachkommen können, (du hast ja selbst gründe dafür genannt) von allen seiten (JA, Gericht, usw.) bedrängt werden. und andere die nicht arbeiten wollen (ich spreche hier von 0 bewerbungen) davon kommen.
das versteh ich nicht so ganz!

gruß
tirchara

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#7
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
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#8
 Von 
guest123-1660
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Bachelor
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#9
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
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#10
 Von 
guest123-1660
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Bachelor
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#11
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
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#12
 Von 
guest123-1660
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Bachelor
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#13
 Von 
guest123-1663
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#14
 Von 
guest123-1540
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#15
 Von 
guest123-1660
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Bachelor
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#16
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
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#17
 Von 
guest123-1540
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Praktikant
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