Unterhaltsprobleme mit Eltern

27. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2009 23:48:40
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsprobleme mit Eltern

Hallo,

Ich hoffe Sie können mir helfen, da ich zu meiner jetzigen Situation leider keine passenden Informationen im Netz gefunden habe.
Meine Situation ist folgende: Ich bin vor knapp 3 Wochen 18 geworden und dann aufgrund großer häuslicher Probleme und starkem persönlichen Unwohlsein im Beisein meiner Eltern vor einer Woche nach Freiburg in ein Studentenwohnheim gezogen, in dem ich nun während meiner noch andauernden gymnasialen Ausbildung wohnen werde.
Da meine eigentlich sehr solventen Eltern mir vorerst keinen Unterhalt gewähren wollten, konnte ich sie zwar mithilfe des BGB überzeugen, dass mir ein monatlicher Unterhalt aufgrund ihrer elterlichen Unterhaltspflicht und meiner noch laufenden Erstausbildung zusteht, jedoch war ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezogen.
Nun wollen meine Eltern jedoch in einem persönlichen Gespräch mit mir über die Unterhaltszahlungen reden, was ich wiederrum nicht möchte, da ich in dieser Situation meine Interessen aufgrund ihrer Anwesenheit nicht gut vertreten könnte. Ich habe im Laufe der Jahre eine Angst vor meinen Eltern – insbesondere meinem Vater – entwickelt, die mir die Vorstellung, mich nach dem Umzugsstress nochmals mit ihnen länger unterhalten zu müssen, zur Horrorvorstellung macht. Mir ist diesbezüglich bewusst, dass diese Situation geändert werden muss und ich meine Ängste zu besiegen habe, jedoch möchte ich dies weder im Rahmen der Unterhaltsdiskussion noch so kurz nach dem Umzug machen.
Deshalb wünsche ich mir vorerst eine schriftliche Kommunikation mit meinen Eltern, die mir auch aufgrund der höheren Sachlichkeit und der Endgültigkeit einer schriftlichen Vereinbarung dienlich erscheint. Ich habe momentan nicht die Kraft, dies persönlich mit ihnen zu besprechen.
Leider lehnen meine Eltern eine schriftliche Besprechung strikt ab.
Nun frage ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt, den schriftlichen Kontakt zu erzwingen, bzw. ob man mir raten sollte, über einen Anwalt ein entsprechendes Schreiben zu verfassen.

Dies ist die jetzige Situation – entschuldigen Sie bitte dass ich Ihre Zeit in Anspruch nehme, aber ich weiß grade wirklich nicht weiter...

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33 Antworten
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#1
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Hallo,

wäre es nicht eine Möglichkeit, ein Gespräch in Anwesenheit einer weiteren Person deines Vertrauens zu führen?

Möchtest du vielleicht etwas darüber sagen, weshalb du so unglaublich Angst vor deinen Eltern hast?

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Addy204,

da sich in Deinem Fall wohl noch ein Studium an die schulische Ausbildung anschließen wird, würde ich Dir raten den Unterhaltsanspruch nachhaltig und rechtlich fundiert durchzusetzen.

Da Du nicht mehr zu Hause wohnst, hast Du einen Unterhaltsanspruch von 640€ ggü. Deinen Eltern, abzüglich Kindergeld welches an DIch weitergeleitet werden muss.

der Restbetrag wäre von Deinen Eltern, je nach Leistungsfähigkeit zu erbringen.

Gemäß § 1605 BGB sind Deine Eltern verpflichtet Dir Auskunft über Ihre Einkünfte zu erteilen.

Dieses könntest Du ihnen in einem Brief mitteilen. Die Auskunft unter Fristsetzung verlangen.

Ich könnte mir vorstellen, dass Deine Eltern dem nicht nachkommen, da sie ja den Briefwechsel ablehnen. Daher würde ich Dir raten, dass Du Dich an einen Fachanwalt für Familienrecht wendest. Dieser dann die Auskunft verlangt und, wenn nötig ein Stufenklage veranlasst.

LG Nero

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#3
 Von 
guest-12320.06.2009 23:48:40
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Nero: Danke für die Auskunft, wo finde ich denn die rechtliche Grundlage für den Unterhaltsanspruch von 640€?

Wenn ich das jetzt über einen Anwalt klären würde, wie finanziere ich das dann? Ich habe ja keine Rechtsschutzversicherung. Kenne mich in dem Bereich leider gar nich aus...

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Da Du nicht mehr zu Hause wohnst, hast Du einen Unterhaltsanspruch von 640€ ggü. Deinen Eltern, abzüglich Kindergeld welches an DIch weitergeleitet werden muss.


Das stimmt nur in sofern, dass die Eltern mit denm Auszug einverstanden sein müssen. Und da der/die TE schon mit dem BGB winkt , dürften die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sein.

Frage unter anderem: Wodurch hat ein Gymnasialschüler die Berechtigung, in ein Studentenheim zu ziehen?

gruß azrael



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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Addy204,

die 640€ ergeben sich aus den Leitlinien des zuständigen OLG´s. Ich weiß nicht welches für Dich zuständig ist.

Ich bin im Bereich des OLG Hamm. Dort ist es nachzulesen unter Punkt 13.1.2

Rechstschutzversicherungen treten im Unterhaltsrecht in ein (es mag Ausnahmen geben). Sollten Deine Eltern die Auskunft verweigern, müssten Sie im Falle des Unterliegens die Kosten für einen Rechtsstreit trage. In dem Fall für Deinen Anwalt.

LG Nero

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#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo azrael,

quote:
und dann aufgrund großer häuslicher Probleme und starkem persönlichen Unwohlsein im Beisein meiner Eltern vor einer Woche nach Freiburg in ein Studentenwohnheim gezogen


Daraus entnehme ich, dass die Eltern mit dem Auszug einverstanden waren.

LG Nero

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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Mmmh, der nicht einvernehmliche Auszug könnte von deinen Eltern als Tatbestand der Unterhaltsverwirkung eingesetzt werden.

Ich wäre von daher an deiner Stelle erst einmal sehr vorsichtig, ob einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Du bist volljährig. Danach ist es eigentlich deine Pflicht, deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Ausnahme solange du dich in einer schulischen oder beruflichen Erstausbildung befindest, die du zügig zu absolvieren hast.

Mir scheint, du weißt sehr gut über deine Rechte Bescheid. Dass mit der Volljährigkeit auch Pflichten verbunden sind, wird sehr leicht vergessen.

Warum nicht mit den Eltern zunächst mal einen Kompromiss suchen. Z. B. Unterhalt bis zu den Sommerferien und dann ein gemeinsames! Gespräch über dein Zukunft. Den Vorschlag, eine neutrale Person hinzuzuziehen, halte ich für absolut gangbar.

Keiner kann hier beurteilen, was vorgefallen ist. Wir hören hier nur deine Seite. Ich kann mir vorstellen, dass deine Eltern die Situation und dein Verhalten deutlich anders bewerten. Es ist schon ziemlich heftig, wenn das eigene Kind eine Unterhaltung verweigert. Ich würde mich da so ohne weiteres auch niemals drauf einlassen.

Zeig dich erwachsen und denk drüber nach, ob es nicht doch auch in deinem Sinne zielführender ist, zu einer einvernehmlichen Regelung mit deinen Eltern zu kommen. Diese menschlich offenbar sehr abzulehnen, aber ihr Geld haben zu wollen - das hinterläßt bei mir immer einen schalen Beigeschmack...

Grüße

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#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Das seh ich anders:

quote:<hr size=1 noshade>Da meine eigentlich sehr solventen Eltern mir vorerst keinen Unterhalt gewähren wollten, konnte ich sie zwar mithilfe des BGB überzeugen, dass mir ein monatlicher Unterhalt aufgrund ihrer elterlichen Unterhaltspflicht und meiner noch laufenden Erstausbildung zusteht, jedoch war ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezogen.
<hr size=1 noshade>



Und wenn die Eltern ebenfalls das BGB bemüht haben, werden ie folgendes gefunden haben:

quote:<hr size=1 noshade>In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB <hr size=1 noshade>



Und bitte richtig lesen:

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich das jetzt über einen Anwalt klären würde, wie finanziere ich das dann? Ich habe ja keine Rechtsschutzversicherung. Kenne mich in dem Bereich leider gar nich aus... <hr size=1 noshade>


Da nützt auch der Hinweis Rechstschutzversicherungen treten im Unterhaltsrecht in ein (es mag Ausnahmen geben). nichts. Zumal die wenigsten (wenn überhaupt) Versicherungen bei Unterhaltsklagen einspringen.

gruß azrael




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#9
 Von 
guest-12320.06.2009 23:48:40
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@azrael: der begriff studentenwohnheim ist hierbei etwas ungünstig gewählt gewesen; es ist mehr ein gebäudekomplex mit einzelnen, im privatbesitz verschiedener vermieter befindlichen appartements. und es werden vorzugsweise studenten, schüler, azubis und zivis genommen. da aber fast nur studenten drin wohnen wird das gebäude auch "studentenwohnheim" genannt, man braucht aber keinen immatrikulierungsbescheid o.ä.

der auszug war einvernehmlich, allerdings in mündlicher form. das könnte mir in einem rechtsstreit natürlich probleme bereiten.

@mikkian: die gründe, warum es zu dem auszug gekommen ist, sind natürlich vielschichtig, mit langen vorgeschichten und sicher von zweierlei seiten zu betrachten, allerdings ist dies für eine juristische Entscheidung ja von untergeordneter Bedeutung, richtig?
Die Frage ist für mich momentan eher, ob ich mein Unterhaltsrecht problemlos durchsetzen kann und ob das auch auf dem von mir gewünschte schriftlichen Weg möglich ist...

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#10
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

da waren die Finger zu schnell, sorry. Natürlich sollte es heißen:

quote:<hr size=1 noshade>Rechstschutzversicherungen treten im Unterhaltsrecht (in) nicht ein <hr size=1 noshade>


Da Addy204 in ein Studentenwohnheim gezogen ist, liegt doch die Vermutung nah, dass der nach Beendigung der schulischen Ausbildung ein Studium aufnimmt.

In Unkenntnis seines bisherigen Wohnortes, wäre eine aushäusige Unterbringung dann vermutlich unumgänglich. §1612 BGB würde dann eher nicht mehr greifen.

LG Nero

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#13
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ nero: Im Moment befindet sich Addy aber in schulischer Ausbildung. Ob und wann er oder sie studiert und ob und wann er/sie dann ausziehen müsste, weiß doch niemand.

M.E. ist Addy in Zweifelsfall gegen den elterlichen Willen ausgezogen und es greifen damit die Ausführungen von Azrael.

Was mich dazu bringt, meinen Rat zu wieder holen.Einige dich mit deinen Eltern biete Kompromisse an. Deine Rechtsposition kann sehr schnell sehr labil werden... Ich denke, es ist nicht an dir, mit weiteren Forderungen an deine Eltern heranzutreten.

Grüße

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#14
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

@ mikkia

Da der weitere Lebensweg des TE nicht bekannt ist, wäre der von Dir aufgezeigte Weg vorerst wirklich der sinnvollere.

LG Nero

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12320.06.2009 23:48:40
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So, ich habe mich auf Anregung von einigen Posts mal beim OLG Karlsruhe über meinen dort festgeschriebenen Unterhaltsbedarf und etwas über Prozesskostenhilfe informiert und denke, dass ich jetzt weiß wie ich weiter verfahren werde.
Das Risiko, bei einem Rechtsstreit zu verlieren ist mir dann momentan doch zu hoch, da ich nicht beweisen kann dass meine Eltern ihre Zustimmung zu meinem Auszug gegeben haben, da diese nur mündlich erfolgte und ich in der jetzigen Situation sicher keine schriftliche Zustimmung bekommen würde.

Außerdem wäre eine außerhäusige Unterbringung auch umgänglich gewesen, da mein Schulweg sowohl in meiner neuen Wohnung als auch bei meinen Eltern ungefähr gleich lang gewesen wäre.

Ich denke dass ich nun doch eine andere Kontaktart mit meinen Eltern zu nutzen habe, auch wenn mir das sehr schwerfällt. Allerdings glaube ich dass ich nur so den größtmöglichsten Unterhalt bekommen kann.

Erst wenn das alles schieflaufen sollte, muss ich wohl den rechtlichen Weg einschlagen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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#16
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Btw... neben der Unterhaltsklage gibt es noch den Weg der Eigenverantwortung, indem man jobbt, um sein eigenes freies Leben zu finanzieren. Hab ich mal gehört. Und auch schon gesehen. ;)

gruß azrael



0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Rosarot1972
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 43x hilfreich)

das waren doch mal super hilfen hier. man sieht, es ist gut das es das forum gibt. man sieht aber auch, das immer 2 dazu gehören einsichtig zu sein und dinge einfach mal zu versuchen, auch wenn man sie nicht will.

ich halte das was du vor hast addy genau für den richtigen weg. rede mit ihnen. das geschriebene wort kommt oft falsch rüber. erst recht, wenn die eltern einen brief vom anwalt bekommen, den ihr filius auch noch beauftragt hat.

berichte mal bitte wie es ausgegangen ist

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12320.06.2009 23:48:40
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ azrael: ...den ich schon lange bestreite und ohne den ich mir das vermögen, dass ich für den auszug (möbel, hausrat, kaution, provision etc) gebraucht habe, nicht hätte aufbauen können. Ich jobbe gegen Honorar als Web- und Printdesigner und mache dann noch paar andere Sachen; kann mir die Wohnung also auch problemlos selbst finanzieren.

Ich sehe einfach keinen Grund, warum meine sehr einkommensstarken Eltern mir den Unterhalt, der für sie keinerlei finanzielle Belastung darstellen würde, nicht in vollem Umfang zahlen können bzw. wollen. Deshalb poche ich auf mein Recht und habe auch vor, dieses so weit es geht durchzusetzen.

lg addy204

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Deshalb poche ich auf mein Recht und habe auch vor, dieses so weit es geht durchzusetzen


Na dann poch mal...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Mich friert!

.



-- Editiert am 27.05.2009 13:45

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Addy, was bringt dich dazu, Geld von Menschen zu fordern, die du soooo starkt ablehnst?

Interessiert mich wirklich, weil ich es nicht nachvollziehen kann. Ich hätte da meinen Stolz und würde nichts mehr von denen wollen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Tja, so ist leider nicht jeder.

Ich hätte auch zuviel Stolz, um Geld von Menschen zu nehmen, die ich ablehne.

Außerdem, wenn die Eltern so einkommensstark sind, ist das ihr Verdienst und nicht Deiner.
Was hast Du damit zu tun, wenn Du Dich auch allein finanzieren kannst?

Wenn Deine Eltern so viel Geld haben, können Sie sich auch einen guten Anwalt leisten. Denk mal drüber nach....

-- Editiert am 27.05.2009 14:24

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Der Knabe hat nun mal eben seine Rechte. Basta. :cool:




0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12320.06.2009 23:48:40
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Rosarot1972: Du wolltest ja wissen, wie es ausgegangen ist. Ich habe meinen Eltern eine Mail geschrieben, in denen ich die Unterhaltsleitlinien vom OLG Karlsruhe zitiert und den Bericht eines Falles, der dem meinem sehr ähnlich war, hinzugefügt habe. Das ganze habe ich dann mit dem Angebot, sich doch diesbeüglich mal in einem Cafe zu treffen und es zu besprechen verbunden.
Das haben Sie angenommen, woraufhin wir uns dann getroffen haben und zur Einigung gekommen sind, dass ich 600€ (80€ weniger als die Richtline) bekomme, da ich selbst gut verdiene.
Das war dann auch für mich ok und so sind wir nun verblieben.

@mikkian & dittmann: Es hat schon seine Gründe, warum ich meine Eltern stark ablehne und kurz nach meinem 18. Geburtstag ausgezogen bin. Und ich denke dass es nichts mit Stolz oder der Beziehung zu meinen Eltern zu tun hat, wenn ich das einfordere was mir per Gesetz zu steht. Ich wüsste nicht, warum ich sie aufgrund der moralischen Zweifelhaftigkeit der ganzen Sache schonen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Vielleicht lernen seine Eltern auch noch, die Unterhaltsleitlinien des OLGs Karlsruhe zu lesen. Hoffentlich. Brrrrr... *schüttel*







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#27
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo Addy, es ist schon gut, dass Du diesen Weg beschritten und mit Deinen Eltern persönlich gesprochen hast. Keiner von uns hier kann entscheiden, ob Deine Reaktion auf Deine Eltern berechtigt oder nur der Profilneurose eines spätpupertierenden Jugendlichen geschuldet ist. Offensichtlich kannst Du Dein Leben doch sehr gut selbst in die Hand nehmen. An Deiner Stelle würde ich mich ganz schnell so auf eigene Füße stellen, dass keinerlei geldliche Zuwendungen Deiner Eltern mehr notwendig sind. Vielleicht könnt Ihr Euch dann auch irgendwann wieder einander mit Respekt annähern. Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Ich dachte, der Unterhaltsanspruch wird nicht nur um das Kindergeld sondern auch um das eigene Einkommen gekürzt? Müssen die Eltern auch noch die Differenz zwischen Unterhaltsanspruch und gewohntem Luxus bezahlen?

Wie wird eigentlich aus einem Kind ein so eiskalter Abzocker?

Bleibt zu hoffen, dass das nur die Spätauswüchse der Pubertät sind und er sich eines Tages dafür schämt!


0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

also wenn du selber verdienst, dann wäre ich mal sehr vorsichtig mit geldforderungen, denn die 640 sind - kindergeld und - deinem einkommen! unterhalt kann auch zurückgefordert werden, nämlich dann, wenn der unterhaltsberechtigte seine einkünfte nicht offenlegt bzw. verschweigt. im übrigen finde ich es immer wieder schön: ausziehen ja, aber nicht dafür selber aufkommen wollen.... ich bin erst ausgezogen, als ich mir das auch leisten konnte! und sich auf den kosten anderer ein "schönes" leben zu machen, finde ich sowieso absolut daneben..... unterhalt sollte nur dann in anspruch genommen werden, wenn es absolut nicht anders geht, schliesslich gehen andere dafür arbeiten.. um es auf den punkt zu bringen: dir stehen 640 euro zu, nicht mehr nicht weniger und es wird hiervon alles! abgezogen was du irgendwie an geld bekommst, ob nun kindergeld, 400-Euro-Job oder ähnlichem

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Hallo ihr,
klar habt ihr auf eine Art Recht das es schon an Abzocke grenzt, aber mal ehrlich ich habe einen sehr guten Eindruck vom TE. Er kann sich, im Gegensatz zu vielen anderen die hier schon waren, vernünftig ausdrücken und macht sich auch eigene Gedanken. Vielleicht ist es jetzt einfach so das er einvernehmlich ausgezogen ist und seine Eltern ihn jetzt noch zusätzlich freiwillig unterstützen. Ich finde das klingt alles sehr vernünftig.

0x Hilfreiche Antwort

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