Unterhaltspverpflichtungen uneheliches Kind und uneheliche Mutter

19. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
AtomSmash
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspverpflichtungen uneheliches Kind und uneheliche Mutter

Eine Frau, mit der ich ab und zu mal Geschlechtsverkehr hatte, behauptet jetzt schwanger von mir zu sein. Wir haben ein Deal gemacht, dass wenn das Kind geboren ist, sie mich nicht als vater angibt, sondern 'unbekannt' eintraegt, und ich habe ihr versprochen, sie finanziell zu unterstuetzen in einer kindesunterhalt-aehnlichen Form.
Ganz ehrlich vertraue ich dieser Frau nicht, und habe Befuerchtungen, dass sie mich trotzdem angeben wird und die damit verbundenen Gerichtsverfahren ausloest. Ich will dieses Kind und diese Frau halt nicht!
zu meiner Person: ich bin EU-Auslaender und Inhaber einer blauen Karte (18b Aufenthaltsgesetz) und verdiene um 5000 Netto.
zu der Frau: EU-Auslaenderin, geschieden von einem deutschen Mann, der fuer sie und ihr gemeinsames kind Unterhalt zahlt. Soweit ich weiss ist diese Frau momentan arbeitslos, und hat einen aufenthaltstitel (ich weiss nicht nach welchem paragraph)
Meine Fragen sind:
- Gibt es die Moeglichkeit, den Vaterschaftstest privat (vielleicht auch anonym) nach Geburt zu machen? wenn es in Deutschland nicht moeglich ist, kann man die Proben zu einem Labor ins Ausland schicken?
- Falls die Frau mich als Vater angibt, muss das Jugendamt nach mir suchen? die Frau kennt weder meine Adresse noch mein Geburtsdatum.
- Falls die Vaterschaftfeststellung stattfindet, muss meine Geburtsurkunde vorliegen? die ist aus einem nicht EU-Staat, muss also uebersetzt, und dreifach ueberbeglaubigt werden. das ist ein sehr aufwendiger Prozess und ich kann nicht extra in die heimat fliegen um das zu erledigen. Bis dieser Prozess fertig ist, bleibt die Vaterschaft offen?
- falls ich auswandere, werden mich meine Unterhaltsverpflichtungen verfolgen? uneheliche Muetter und Kinder haben in meiner Heimat keinen reglementierten Status, und haben einfach keine Rechte.
- Wie wird der Betreuungsunterhalt in diesem Fall berechnet? die Frau hat ja davor nicht gearbeitet und Ihr ex-Mann hat fuer sie Unterhalt gezahlt. Bekommt sie dann von zwei Maennern Unterhalt? und in diesem Fall zu welchen Proportionen?
- Kann ich jetzt ein Kredit fuer Hauskauf nehmen, um eventuellen Betreuungsunterhalt moeglichtst minimal zu halten? oder koennen andere Formen der Altervorsorge beruecksichtigt werden?
- Ich bin gerade privat krankenversichert. kann die nichteheliche Mutter das Kind beitragsfrei bei der GKV mitversichern? oder muss ich PKV fuers Kind zahlen?
- ich habe einen laufenden Einbuergerungsprozess und ich kann danach beide Staatsangehorigkeiten behalten (bisherige und deutsche). bekommt das Kind automatisch die deutsche Staatsbuergerschaft, wenn ich eingebuergert werde? empfiehlt sich jetzt, den Einbuergerungsantrag zu pausieren, bis sich die Vaterschaftssituation und meine zukunftsplaene geklaert haben?
- Die Frau belaestigt mich jetzt ueberall auf Social media, und erpresst mich, meiner Familie von diesem Kind zu erzaehlen. sie konsumiert auch antidepressiva, und als ich sie getroffen habe, war sie sehr schwer betrunken, obwohl sie fuer ihr bisheriges Kind gesorgt hat. Kann ich diese Punkte nutzen, um das Kind von ihr eventuell wegzunehmen und an Jugendamt abzugeben.
Alle diese Fragen beruhen auf der Basis, dass die Mutter mich als vater angibt.

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1 Antwort
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36313 Beiträge, 13528x hilfreich)

Ich würde dringend raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist nicht die Aufgabe eines Forums, unerlaubte konkrete Rechtsberatung zu betreiben. Und, es ist nicht unsere Aufgabe, Beihilfe zum Betrug zu unterstützen. Denn, was Ihr plant, das ist kriminell.

wirdwerden

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