Hallo,
durch eine Vaterschaftsklage habe ich feststellen lassen das ich nicht der Vater "meines" Sohnes bin. Jetzt habe ich den richtigen Vater auf Rückzahlung der von mir geleisteten Unterhaltszahlungen verklagt. Mein Anwalt sagte mir das ich max. 4 Jahre zurückfordern könnte.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Klagen oder vergleichbare Urteile?
MfG
Ralf
Unterhaltsrückzahlung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Ralf
Leider ist auch bei mir dieser Fall eingetreten. Könntest Du mir freundlicher Weise Nachricht geben, was aus den Unterhaltsrückzahlungen geworden ist. Würde mich brennend interessieren.
Gruß
Markus
Alsooooooooo.....
Hast du die 2 Jahresfrist eingehalten ?
Und hier noch ein paar Urteile und Paragraphen :
"Sofern die Mutter zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung nicht arglistig gehandelt hat, könnte es ein, dass du schlechte Karten hast, denn lt. Urteil des OLG Zweibrücken vom 08.02.2000 5 UF 112/99 kommt es angesichts der urkundlichen Klarstellung der Vaterschaft nicht auf die biologische Richtigkeit der Vaterschaftsanerkennung an."
"Wird auf Grund der Anfechtung vom Gericht rechtskräftig festgestellt, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist, so entfällt auch die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt (§ 1599 BGB
). Mit dem Urteil wird das Vater-Kind-Verhältnis mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes aufgelöst. Kindesunterhalt, den der "Scheinvater" bis zur Rechtskraft des Urteils gezahlt hat, kann er gem. § 1607 BGB
vom wirklichen Erzeuger des Kindes zurück verlangen, nachdem dessen Vaterschaft festgestellt worden ist."
Anna
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Wir haben ein ähnliches Problem und wissen auch nicht was auf uns zu kommt.
Mein Freund hatte ein Verhältnis mit einem Mädel die auch einen Freund hatte. Eines Tages wurde sie schwanger und erzählte meinem Freund das das Kind von dem anderen ist und hat ihn dann geheiratet. Nun nach 6,5 Jahren hat sie wohl erfahren das der andere, von dem sie mittlerweile geschieden ist wohl keine Kinder bekommen kann und somit auch nicht der Vater von dem nun 6,5 Jahre alten Jungen sein kann.
Jetzt ist die Frage was auf meinem Freund zukommt wenn wir mal davon ausgehen das er also mein Freund der Vater ist. Muss er Unterhalt zahlen? Wenn ja ab wann und was ist mit den vergangenen 6,5 Jahren? Muss er das zurückzahlen?
LIeben gruss
Chiara
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