Hallo, mit dem neuen Unterhaltsrecht gibt es grundlegende Änderungen.Bisher war es so dass nach einer langen Ehe(22Jahre)ein Aufstockungsunterhalt bis zum Rentenalter gezahlt werden musste.(Div. aus beiden Nettogehältern) Kippt diese Regelung auch? oder wird es hier zeitliche Befristungen geben? Besten Dank im voraus
Unterhaltsreform 2007
31. Januar 2007
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Frage vom 31. Januar 2007 | 15:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsreform 2007
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#1
Antwort vom 1. Februar 2007 | 10:09
Von
Status: Lehrling (1979 Beiträge, 110x hilfreich)
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