Unterhaltsrückforderung, Erbschaft

11. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 106x hilfreich)
Unterhaltsrückforderung, Erbschaft

Guten Tag,

es geht um einen vermutlich eher seltenen Fall, den ich versuche, einfach darzustellen.

Tanja und Frank sind verheiratet, Tanja wird schwanger.

Sie informiert Frank, dass er, aber auch Roland als Vater in Betracht kommt. Aber Frank und Tanja entscheiden sich, es als ihr gemeinsames Kind anzusehen. Die echte Vaterschaft ist ungeklärt.

Elias wird geboren.

Später lassen sie sich scheiden.

Frank zahlt sehr viel Geld für Kindesunterhalt für Elias an Tanja.

Inzwischen ist Elias erwachsen. Die Mutter Tanja verstirbt.
Elias erbt von ihr Geld.

Würde jetzt herauskommen, dass tatsächlich Roland der leibliche Vater ist.
Könnte der Ziehvater Frank jetzt in irgendeiner Weise noch Anspruch erheben gegenüber dem Sohn Elias, den jahrelang bezahlten Kindesunterhalt von ihm zurückfordern zu können? Da ja Elias als Erbe seiner Mutter auch der Rechtsnachfolger ist.

Oder sind solcherlei Umstände vom Erbrecht ausgeschlossen? Betrifft das überhaupt Familienrecht oder Erbrecht?

Was kann Elias zu befürchten haben?

Von Tanja, Elias verstorbener Mutter war nie Geld zu holen wegen schlechten Lebenswandels.

Elias aber hat Geld.

Muss Elias als Kind jetzt als Erbe dafür geradestehen, besteht dieses Risiko?

Oder von wem würde der Ziehvater Frank dann sonst den Unterhalt zurück bekommen? Oder ist das bereits verjährt?

Es ist übrigens davon auszugehen, dass keiner, weder Frank noch Roland, der Vater von Elias sein möchten.

Danke, Alex


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45068 Beiträge, 16040x hilfreich)

Zitat (von Alex1979):
Könnte der Ziehvater Frank jetzt in irgendeiner Weise noch Anspruch erheben gegenüber dem Sohn Elias, den jahrelang bezahlten Kindesunterhalt von ihm zurückfordern zu können?


Nein

Zitat (von Alex1979):
Betrifft das überhaupt Familienrecht oder Erbrecht?


Die Rückforderung ist schon familienrechtlich ausgeschlossen. Daher muss man über das Erbrecht nicht mehr nachdenken.

Zitat (von Alex1979):
Was kann Elias zu befürchten haben?


Nichts

Zitat (von Alex1979):
Muss Elias als Kind jetzt als Erbe dafür geradestehen, besteht dieses Risiko?


Es hätte auch kein Rückforderungsanspruch gegen die Mutter bestanden. Daher muss Elias nichts befürchten.

Zitat (von Alex1979):
Oder von wem würde der Ziehvater Frank dann sonst den Unterhalt zurück bekommen?


Unter bestimmten Umständen vom echten Vater.

Zitat (von Alex1979):
Es ist übrigens davon auszugehen, dass keiner, weder Frank noch Roland, der Vater von Elias sein möchten.


Darauf kommt es nicht an.

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