Hallo, der Vater meiner ersten Tochter ( wir trennten uns 1 Jahr nach der Geburt ) hat bis auf ein paar Monate im letzten Jahr keinen Unterhalt gezahlt. Meine Tochter wird in diesem Jahr 8 Jahre alt.
Ich habe bisher 47 Monate Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Zahlungen hat er im letzten Jahr nur geleistet weil das Jugendamt auch Rückforderungen gestellt hat. Seid Anfang des Jahres zahlt er nun wieder nicht mehr. Das Jugendamt beantragt nun einen Titel. ( Auskunft über seine Wirtschaftlichen Verhältnisse hat er nicht vollständig gegeben )
Nun meine Fragen:
1) Wie lange dauert die Durchsetzung dieses Titels erfahrungsgemäß ?
2) Kann ich rückwirkend Unterhalt verlangen im Ausgleich zu den UVG Zahlungen vom Jugendamt ?
3) Ist es besser die Beistandschaft beim Jugendamt zu haben oder doch besser sich einen Antwalt zu nehmen ( nicht aus finazieller Sicht) sondern aus Sicht des Erfolges. Wer hat hier Erfahrungen ?
4) Umgangsrecht - kann der Vater des Kindes wenn er das wollte Umgangsrecht verlangen ( hat sich aber seit 7 Jahren nicht gekümmert ) ???
Unterhaltsrückforderung & Titel & Beistandschaft Jugendamt & Umgangsrecht
4. Mai 2004
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Frage vom 4. Mai 2004 | 09:40
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 8x hilfreich)
Unterhaltsrückforderung & Titel & Beistandschaft Jugendamt & Umgangsrecht
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#1
Antwort vom 4. Mai 2004 | 09:54
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1099x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 14. Mai 2004 | 13:43
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 0x hilfreich)
siehe auch:
http://mein-recht.de/umgang.html
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