Unterhaltsrückforderung bei Entreicherung

23. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dagwyna
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhaltsrückforderung bei Entreicherung

Hallo Leute,

meine Tochter ist 25 Jahre und studiert "gut". Mein Mann hat mich kurz nach der Geburt verlassen und wir sind geschieden. Ich bin wiederverheiratet, habe 3 schulpflichte Kinder und war gutverdienend Vollzeit berufstätig.

Für meine Tocher gab es einen Unterhaltsvergleich und ich habe brav ca. 350€ monatlich gezahlt, bis ich aufgrund Arbeitgeberinsolvenz arbeitslos wurde. Daraufhin hat meine Tochter aufgrund des Titels den Unterhalt vom Arbeitslosengeld gepfändet ohne irgendeine Unterhalts-Neuberechnung wegen des gesunkenen Einkommens.

In der Änderungsklage wurde jetzt entschieden, daß ich nach Ablauf des ALG I keinen Unterhalt mehr zu zahlen brauche und für die Zeit des ALG I monatlich 100€. Somit habe ich eine Rückforderung von ca. 1500€ wegen überzahlten Unterhalts gegen meine Tochter.

Der Anwalt der Tochter beruft sich auf Entreicherung, sie habe alles verbraucht.
Mein Anwalt rät nicht zu einem Rechtsstreit wegen der Ungewissheiten.

Wer hat eine Idee, wie ich wieder an mein Geld komme? Wie kann ich die Tochter dazu verpflichten, die überzahlten Beträge etwa nach Studienende rückzuzahlen. Im Netz habe ich dazu noch nix passendes gefunden.

Vielen Dank im voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 96x hilfreich)

Ich glaub nicht, dass du eine Chance hast, den Unterhalt zurück zu bekommen.Vielleicht, wenn du schriftlich Aufrechnung erklärst?Du kommst nicht umhin, einen Anwalt zu konsultieren. Hol dir einen Beratungsschein (10,-€) vom Gericht.

Warum hast du damals bei Arbeitslosigkeit keine Neuberechnung veranlasst? Dann wäre der Titel hinfällig gewesen.

Zudem finde ich es sehr makaber und undankbar, dass eine 25jährige Tochter ihrer Mutter ins Existenzminimum pfändet.Pfui.
Wenn sie sieht, dass du kein Geld hast und noch 3 kleine Kinder versorgst, muß sie
eben nebenher arbeiten gehen. Müssen 1000de andere auch.
Was für eine Welt...

Wurde das Geld vom Konto gepfändet und wenn ja, warum hast du dich nicht gegen diese Pfändung innerhalb von 14 Tagen gewehrt?
Falls die Pfändung direkt beim Amt erfolgte, gibt es auch Gesetzlichkeiten, die eingehalten werden müssen ( fristgerechte Information des Schuldners usw.).

Viel Glück.

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#2
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Gezahlter Unterhalt gilt in der Regel als verbraucht und braucht nicht zurück gezahlt werden.

Von daher würde ich es auch nicht auf eine weitere Klage drauf ankommen lassen.

Schreib die 1500,- € unter "'blöd gelaufen'" ab.

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