Hallo zusammen,
hätte da mal eine Frage ,
folgender Fall Mutter lässt über den Ra Zwangsvollstreckungsauftrag für Unterhaltsrückstand ,der Kinder aus geschiedener Ehe ,von einem Jahr erteilen.
Der trug nun auch Früchte und es wurde durch den Gerichtsvollzieher die Summe eingeholt.
Dann das erwachen nach zwei Monaten des wartens und mehreren Auffordern kam dann eine Aufstellung der Kosten des Ra.
Eine Berechnung zurückliegend auf 4 Jahre über alle anlaufenden Kosten, die sie Abzog und somit eine Summe von ca. 800€ einbehielt.
Die Mutter hat in den ganzen Jahren der Vertretung 2 Rechnungsaufstellungen bekommen die Sie auch bezahlt hat.
Aber das da noch was offen war und das von vor 4 Jahren mitunter war ihr nicht bekannt.
Auch eine Sache darunter wo die Rechtschutzversicherung die Kosten abgelehnt hatte auch im Jahre 2004.
Die Mutter hat selbst kein Einkommen da sie ein schwerbehindertes Kind zu Pflegen hat.
Nun meine Frage ist das alles so rechtens ?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Gruss Sina
-- Editiert von Sina73 am 25.01.2008 08:00:54
Unterhaltsrückstand - Kosten vom Anwalt
24. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 24. Januar 2008 | 17:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsrückstand - Kosten vom Anwalt
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#1
Antwort vom 25. Januar 2008 | 21:21
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage: Wie war Dein Einkommen zum Zeitpunkt der Klage? hast Du keine PKH beantragt. Beratungsschein vom Amtsgericht eingeholt?
Du bist scheinbar sehr schlecht vom RA beraten worden.
Wenn Du jetzt selbst kein Einkommen hast, solltest Du Anspruch auf den gesamten KU haben, den Du eingeholt hast. Dein RA muss sich hinten anstellen (Soweit mir bekannt).
KU hat Vorrang vor allen anderen Zahlungen.
Geh zum Amtsgericht, hol Dir einen Beratungsschein und lass Dich vom RA beraten. Kostet Dich 10 Euro.
Grüße
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