Unterhaltsrückstand - habe eine Vollstreckung am Hals?

28. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
rat-an
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsrückstand - habe eine Vollstreckung am Hals?

Ich habe einen unehelichen Sohn geb.1988. Von seiner Geburt bis zum 1991 lebte ich mit der KM und dem Kind zusammen.Ich war der einzige der Geld verdiente( zahlte Miete,Strom,Möbel,Essen,Klamotten).Die KM war arbeitslos und später machte sie eine Umschulung. Im Jahr 1989 auf Anweisung vom JA zahlte ich KU direckt an die KM. Der angeblicher Rückstand war mündlich unter uns geklärt(dass es keinen Rückstand mehr gibt). Nach 18 Jahre kam ein Schreiben von der KM ,dass ich für diese Zeit 4800 DM = 2450 € Unterhaltsrückstand habe.Ich wollte mit ihr alles klären aber sie ist Geldgierig und jetzt habe eine Vollstreckung am Hals. Was kann ich dagegen tun???Kann mir jemand bitte antworten ,danke.

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12312.02.2021 18:44:50
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

kann mir nicht vorstellen, dass man einen so alten unterhaltsrückstand einfordern kann. mein mann hat 15 jahre nichts bezahlt für unsere Tochter und es war eben nicht möglich, dieses Geld noch irgendwie zu bekommen. der unterhalt dient ja auch dazu, dass den kindern der lebensunterhalt gesichert wird in der zeit wo bezahlt wird. was nützt es deinem kind, wenn du jetzt für alte jahre zahlst, das hat es ja überstanden. ich würde mich mit der kindsmutter, bzw. mit dem kind einigen und den titel vom tisch fegen lassen. zahl freiwillig für dein kind irgendwas, zeige deinen willen, auch wegen des guten verhältnisses und lass dich nich tvollstrecken, das schleicht einem doch irgendwie immer hinterher und ist negativ.
viel glück für dich und freude mit deinem
kind.


-----------------
"Vetlanda"

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#2
 Von 
Zzyra
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 6x hilfreich)

Also entweder hab ich da jetzt was falsch gelesen oder ich versteh das grad über haupt nicht.

Also.
Sohn kommt 1988 auf die Welt.
Bis 1991 wohnt ihr zusammen.
Ab 1989 sollst du Unterhalt zahlen, obwohl du mit der Mutter zusammen lebst.
Und jetzt fordert die Mutter für die Zeit 1988 bis 1989 nach?

Hallo? Du hast in der Zeit doch Unterhalt bezahlt, indem ihr zusammen gelebt habt.

Mach dich da mal beim JA schlau, oder lass dich einmal beim Anwalt für Familienrecht beraten.
Eine erste Beratung kostet in der Regel nicht viel.

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#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Genau an dem Punkt bin ich auch gestockt und hab deshalb nicht geantwortet.

Glaube die Daten sind etwas durcheinander !!
Kann das sein ,rat-an ??

Wenn ihr bis ´91 zusammen ward ,versteh ich nicht warum sich das JA schon ´89 eingemischt hat !?
Ihr habt doch zusammen gelebt !?

Hier besteht noch etwas Erklärungsbedarf ,damit du vernünftige Antworten von uns kriegen kannst ;)

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#4
 Von 
rat-an
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider ,waren wir nicht verheiratet und laut JA ich sollte KU zahlen. Vielleicht war ich blauäugig und ich wusste nicht was hinter meinem Rücken geschah.Beim Auszug Im Jahr 91 war alles zwischen uns geklärt und sie bekam eine Abfindung /d.h sie nahm alles was sie aus unserem Wohnung wollte/

-- Editiert von rat-an am 28.05.2007 21:59:51

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#5
 Von 
rat-an
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Glaub mir die Daten sind alle richtig

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#6
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 103x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

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Leider ,waren wir nicht verheiratet und laut JA ich sollte KU zahlen
------------
Das tut aber nicht zur Sache,ob verheiratet oder nicht !
Ihr habt zusammengelebt......
das heißt ja du hast doppelten Unterhalt gezahlt-einmal direkt an die Mutter-einmal dadurch das du das Leben in dieser Zeit finanziert hast(...zahlte Miete,Strom,Möbel,Essen,Klamotten...)

Sehe das genauso wie Palma ,für ´88 kann nichts vollstreckt werden !
Hast du was schriftliches von ´89 ?
Wann wurde von dir der Titel unterschrieben ?

Hört sich etwas verwirrend an :???:

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#8
 Von 
rat-an
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Vaterschaftsanerkennung hab ich 07 . 1988 unterschrieben . Für mich war alles fremd und neu wennn es um Unterhalt ging . Ich war verliebt und träumte über ein glückliches Leben mit ihr und vertraute ihr . Ich gab ihr eine Vollmacht für mein Konto . Im Jahr 10.1989 wies man mich drauf an dass ich den KU auf das Konto der KM zahlen sollte .

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#9
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 103x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
rat-an
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Urkunde mit der Vollstreckbaren Ausfertigung habe ich in 07.1988 unterschrieben.Wie ich aus den Unterlagen vom Gerichtsvollzieher entnehmen kann, geht es um ein Beschluss des Amtsgerichts vom 01.1989 .

-- Editiert von rat-an am 29.05.2007 17:09:15

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#11
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 103x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
rat-an
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine sehr schlechte Kopie jetzt bekommen welche ich zu ersten mal sehe.Dür die damalige Zeit habe ich nur Zeugen / unsere Bekannten/welche aussagen können wie es damals bei uns lief.Diese Beschluss ist vollstreckbar.
Kurz gesagt kann ich nichts dagegen tun ?

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#13
 Von 
rat-an
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zählt es nicht dass,ich alles bezahlt habe? ,ich habe doch das Kind auch betreut..
Sie verlies die Wohnung ohne ein Cent zu zahlen obwohl der Mietvertrag lief auf uns beide.

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