Hallo zusammen,
zum Sachverhalt:
Beim Jugendamt besteht eine Summe X als Unterhaltsrückstand,
beim ersten mal hat das Jugendnamt einen Schrieb aufgesetzt mit der Bitte diesen Unterhaltsrückstand zurück zu zahlen.
Dem bin ich nachgekommen und zahle nun eine Rate Betrag X, mit dem die sich vorerst einverstanden erklärt haben.
Neuer Schrieb kam vor ca. 2 Wochen mit der Bitte von Gehaltsangaben und sonstigen Ausgaben. Auch diesem bin ich nachgekommen, jetzt wollen die Herrschaften noch detaillierter wissen welche Ausgaben ich habe, weil Ihnen der Betrag den ich zahle zu gering ist?!
Im Haushalt lebt meine Frau, die Krank ist und nicht Arbeitsfähig, also ist kein weiterer Verdienst vorhanden!
Jetzt zu meiner Frage:
Da ich Zahlungswillig bin und dem auch nachkomme,
ist es möglich das man mich weiter belangen kann???
Ist es nicht so, das wenn gezahlt wird, egal welche Summe, das man dann nicht weiter belangt werden kann???
Wenn es doch so sein sollte dann in welchem Ausmaß???
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
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Unterhaltsrückzahlung - Gehaltsangaben und sonstige Ausgaben?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo dewesdj,
Das Jugendamt verhält sich hier wie jeder andere Gläubiger.
Man möchte sein Geld zurück.
Oftmals wird Geld für alles Mögliche (Autos,TV,Reisen,
Luxus,Verträge usw.)ausgegeben, aber die alten Schulden
können warten.
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
Hallo,
"Ist es nicht so, das wenn gezahlt wird, egal welche Summe, das man dann nicht weiter belangt werden kann???"
Nein, so ist es nicht. Dem Gläubiger steht die Rückzahlung eigentlich sofort und in völler Höhe zu. Wenn er mit Dir eine Ratenzahlung vereinbart, ist es durchaus legitim, auch mal die Höhe der Raten prüfen zu wollen. Edy hat es ja auch dargestellt.
SG
Berry
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