Unterhaltsrückzahlung Vater

13. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
abtmr22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhaltsrückzahlung Vater

Hallo,

Ich bin 22 Jahre alt und stehe in einer Ausbildung seit 1.08.2012 bis zum 1.08.2015 und verdiente im ersten Lehrjahr 420 im 2 Lehrjahr 450 und jetzt im 3 Jahr 500€, da mein Vater öfters kein Unterhalt bezahlte (4x) und er seit dem 1.4.2014 gar kein Unterhalt mehr bezahlte bin ich zum Anwalt gegangen.
Nu streitet er ab das ich ihn jemals gesagt habe das ich ihn bescheid gegeben habe das ich eine neue Ausbilduneg mache ab und will 4000€ zurück haben, weil er wohl die Zeit zuviel bezahlt hat (300€) und 166€ stehen mir zu.

Was kann ich machen und wie stehen meine Chancen das ich es nicht bezahlen muss, weil es ja verbrauchter Unterhalt ist und ich gar nicht wusste das mir nicht soviel zu steht und ich ihn auch bescheid gegeben habe was ich aber nicht bezeugen kann.




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo abtmr22,

quote:
weil er wohl die Zeit zuviel bezahlt hat (300€) und 166€ stehen mir zu.


Was dir zusteht hängt wesentlich vom Einkommen des Vaters und
der Mutter ab. Außerdem ob du in eigener Wohnung oder bei einem
Elternteil gewohnt hast.

An wen ging das Kindergeld?

Einkommen Vater?

Einkommen Mutter?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
abtmr22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Ich wohne in einer eigenen Wohnung 310€ warm, dass Kindergeld ging direkt an mich.

Meine Mutter ist seit 2 Jahren Arbeitslos also seit dem ich die Ausbildung begonnen habe.

Mein Vater hat ein Einkommen von ca. 2000€ brutto

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo abtmr22,

Dein Vater hat dann ein ca.Netto von 1350€ (dies muss noch
bereinigt werden).

Sein Selbstbehalt beträgt 1200€ dir gegenüber.

Ich denke das was dir zusteht ist bei richtiger Berechnung
geringer als 166€.

Aber das mit dem "verbrauchten Unterhalt" sehe ich auch so.

lg
edy

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Na, ich hoffe doch sehr dass Ihr Anwalt Ihnen die Rechtslage erörtert hat? Mit der Rückforderung dürfte der Vater hier kaum Chancen haben, erläutert ist das u.a. hier:

http://www.kanzleischmidt.de/familienrecht/trennungsunterhalt/zusatzfragen/rueckforderung-von-unterhalt.html

Wenn Sie seit 2012 in Ausbildung sind, weshalb argumentiert Ihr Vater mit einer [color=red]neuen[/color] Ausbildung?

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#5
 Von 
abtmr22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

ich hatte 2011 bis 2012 eine andere Ausbildung angefangen was aber nichts für mich war, deshalb habe ich meinen Ausbildungsberuf gewechselt. In der Firma davor hatte ich nur die Hälfte verdient, daher behauptet er das ich ihn nie bescheid gegeben habe das ich eine neue Ausbildung angefangen habe wo ich mehr verdiene.

Danke für eure schnelle Antworten besteht ja doch noch Hoffnung :) .


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#6
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 89x hilfreich)

Hallo,
Dein Bedarf liegt bei 670 Euro.
Dein Verdienst (500€ netto (?)) plus KG decken Dein Bedarf. Somit entfällt die UH-Pflicht für Deine Eltern.

gaestin

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo,

quote:
Dein Verdienst (500€ netto (?)) plus KG decken Dein Bedarf. Somit entfällt die UH-Pflicht für Deine Eltern.


Vom Netto wird laut Leitlinien vieler OLG's noch eine
Ausbildungspauschale von 90€ berücksichtigt.

lg
edy

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durch."

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18880 Beiträge, 10195x hilfreich)


Dem Fragesteller geht es wohl primär darum, ob er den zu viel erhaltenen Unterhalt behalten darf, obwohl die Überzahlung darauf beruht, dass der Fragesteller eine Erhöhung des eigenen Einkommens (durch die besser bezahlte Ausbildung) gegenüber dem Unterhaltspflichtigen verschwiegen hat.
Und da ist die Antwort: Nein.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=2601


Es wird also kompliziert:

Unterhalt den der Vater zu viel gezahlt hat, weil der Unterhalt falsch berechnet wurde, muss im Regelfall nicht zurückgezahlt werden.
Unterhalt den der Vater zu viel gezahlt hat, weil das Kind die Einkommenserhöhung (durch die besser bezahlte Ausbildung) verschwiegen hat, muss dagegen zurückgezahlt werden.

Der Vater hat hier auf jeden Fall zu viel bezahlt, und beide Gründe mischen sich.
Bei 2000€ brutto hätte der Vater niemals 300€ Unterhalt zahlen müssen, es liegt also eine Falschberechnung vor. Und das Kind hat den Vater (nach Darstellung des Vaters) über die eigenen Einkommensverhältnisse getäuscht.

Da ist anwaltliche Beratung wohl notwendig.






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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#9
 Von 
abtmr22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie stehen denn meine Chancen?
Ich hatte Ihn das ja mitgeteilt kann es aber leider nicht beweisen habe aber hierfür eine Zeugin, darüber hinaus hat auch meine Mutter ihn das gesagt das ich eine neue Ausbildung mit höhrer Ausbildungsvergütung angefangen habe.

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Das ist doch prima! Sie haben niemanden getäuscht und dürften nach der Rechtslage dann das Geld behalten. Die Aussagen von Zeugen zählen vor Gericht.


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#11
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo abtmr 22,

das ist dann eben so, dass sie eben mit der Ungewissheit leben müssen, ob ihr Vater eventuell mit seiner Rückzahlungspflicht durchkommt oder nicht.
Vom Unterhaltsschuldner wird jahrelang alles schriftlich gefordert, und meist ist der Unterhalt auch noch tituliert,
und selbst legt man dann dar, man habe doch mündlich Auskunft gegeben.
Fragen Sie sich einmal, wie in der Vergangenheit über Ihren Unterhalt entschieden wurde: wurde das mündlich gemacht, oder gab es da eher schriftliche Korrespondenz? In letzteren Fall kann ein Gericht es für durchaus unglaubwürdig einschätzen, wenn dann dargestellt wird, eine Änderung wurde einfach nur mündlich mitgeteilt.

Gruß,
capitano


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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

@capitano,
hier nun scheint es mehr als einen Zeugen zu geben,"einfach nur mündlich mitgeteilt" ist was anderes. Oder?

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#13
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 251x hilfreich)

Aber es ist doch immer wieder erstaunlich das sobald man weiß das man Unterhalt, oder auch mehr Unterhalt, bekommen kann, mit allen Mitteln gekämpft wird um diesen zu erhalten. Wenn es denn drum geht das man gegebenenfalls weniger oder gar keinen mehr bekommt reicht ein einfacher Anruf? Hat sich der Themenstarter nicht im Vorfeld, vor der ersten Ausbildung, darüber informiert wieviel Unterhalt ihm zusteht? Ist ihm dieses Wissen dann bei der zweiten Ausbidlung abhanden gekommen?

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