Unterhaltsrückzahlung - Wie funktioniert das?

16. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
metalwitch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsrückzahlung - Wie funktioniert das?

Hallo , hätte da mal ne Frage . Es geht darum :
Mein Freund hat einen gerade 18 Jahre alt gewordenen Sohn . Hat durch Arbeitslosigkeit einen Rückstand . Zuvor (vor der Arbeitslosigkeit) wurde vom Gericht beshlossen das er lediglich nur 840 Euro behalten darf .Er ist Lackierer und hatte noch nicht mal 1200 Euro in der Tüte . Soweit so gut . Nun hat er Gottlob einen neuen Job . Jetzt der Knackpunkt . Das Jugendamt ist ja nicht mehr für den Jungen zuständig . Wie funktioniert denn nun diese Rückzahlung ?? Kann mein Freund die Summe , sagen wir mal in 100 Euro Raten abstottern oder kommt da wieder das gericht mit seinen 840 Euro ???? Wäre toll wenn mir jamand Auskunft geben könnte . Ich Danke schon mal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Dein Freund sollte mit seinem Sohn sprechen. Wenn sie sich darauf einigen, dass der Rückstand in Raten zu 100 Euro abgetragen wird, dann ist das doch in Ordnung.

Ich vermute mal, dass es bezüglich der Rückstände einen vollstreckbaren Titel gibt. Dann könnte der Sohn im dümmsten Fall den Lohn seines Vaters pfänden lassen.

Deshalb sollte dein Freund versuchen, die Sache einvernehmlich mit seinem Sohn zu regeln.

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#2
 Von 
metalwitch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo , seinen Sohn hat er nur kurz nach der Geburt sehen dürfen ,danach nicht mehr . Das mit dem Titel stimmt wohl , allerdings war dieser zur Zahlung des laufenden Unterhaltes gewesen . Es bestand eine Pflegschaft eim Jugendamt die aber jetzt nicht mehr existiert da der Sohn nun 18 ist . Meine Frage beruht darauf , das wir hier auch noch 2 kids haben , und wir den Rückstand ja auch zahlen wollen aber eben so wie wir können .Bis dato haben wir noch nichts schriftliches bekommen .

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#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Meine Frage beruht darauf , das wir hier auch noch 2 kids haben


Mit Eintritt der Volljährigkeit ändert sich unterhaltsrechtlich eine Menge! Und deshalb muss ich jetzt doch noch mal genau nachfragen:

Der Sohnemann ist 18 Jahre alt geworden. Was macht denn der Sohnie? Ist er noch in der Schulausbildung? Oder lernt er einen Beruf? Wohnt er noch bei der Mutter? Oder hat er eine eigene Wohnung. Von diesen Fragen ist es nämlich abhängig, ob Sohnie noch privilegiert ist oder nicht.

Außerdem hast du und der Kindervater noch 2 weitere minderjährige Kinder. Auch dies spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Unterhalts. Abhängig davon, ob der 18jährige Sohnemann noch privilegiert ist oder nicht, kann dies auf die Höhe des Unterhalts gewaltigen Einfluss haben! Ohne Privilegierung würden beispielsweise eure beiden minderjährigen Kinder in der Rangfolge vorne liegen. Und dann würde ggf. an den 18jährigen Sohn nichts mehr zu zahlen sein!

Ohne genaue Kenntnis der Umstände kann man da aber erst mal nichts zu sagen. Also das sollte man genau überprüfen! Ggf. sollte man in dieser komplexen Frage anwaltlichen Rat einzuholen.

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