Unterhaltsschulden, trotz Betreuerin? Was tun?

8. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsschulden, trotz Betreuerin? Was tun?

Hallo an alle hier im Forum,

ich habe durch etliche Schicksalsschläge alles verloren und meinen Sohn schweren Herzens zu seinem Vater gegeben. (seitdem habe ich schwere Depressionen, geplant, waren nur 3 Monate, dies ist aber eine längere traurige Geschichte) Ich hoffe ich kann bald wiedet für ihn sorgen oder ihn besuchen, er wohnt 700km von mir entfernt es ist die Hölle auf Erden ‍)

Ich habe viele Probleme auch gesundheitlich, ich war Ende 2019 in der Psychiatrie, dort wollte ich eine Betreuerin zur Unterstützung. Dies war ein Riesenfehler.

Ich war seitdem ständig in Psychiatrien, Rehas usw...mir gehts aber leider nicht besser. Ich war die ganze Zeit arbeitsunfähig.

Nun habe ich die Betreuerin seit Januar diesen Jahres "abgesetzt" und bekomme wieder die Post, sie leitete sie nicht an mich weiter, auch auf Nachfrage hat sie es ständig vergessen etc.

Ich bekam Vorgestern Post von der Unterhaltskasse dass ich ca. 8900 Euro Unterhaltsschulden habe und es wurde mit Zwangsvollstreckung gedroht. Ich bin schockiert.

Ich hatte vorher schon ein Gutachten vom Jobcenter dorthin geschickt, dass ich nicht arbeitsfähig bin, einen Attest vom Psychiater usw.... das war denen egal und ich soll pro Monat 20 Bewerbungen schreiben. Ich komm oft gar nicht aus dem Haus wegen dem Rheuma usw...

Die Unterhaltskasse schrieb meine Betreuerin immer wieder an, ein aktuelles Gutachten einzureichen, dass ich nicht arbeiten kann, meine Betreuerin schrieb mir mal zur Info, dass sie sowas nicht herausgibt.

Und nun habe ich den Salat...

Es ist praktisch das Verschulden meiner Ex Betreuerin, kann ich sie haftbar machen? Oder stimmt etwas mit dieser Unterhaltskasse nicht?

Ich bin ganz schön am Boden, weil ich eine berufliche Wiedereingliederung machen wollte um dann endlich, hoffentlich arbeiten zu können, mir bleibt durch die Unterhaltszahlungen für meinen Sohn, so schon nicht viel und nun noch die Schulden?

Ich bin irgendwie am Ende...

Ich habe meinem Anwalt geschrieben, er meldet sich eventuell Montag bei mir.

Was kann ich tun?

Danke fürs Lesen.

Und einen schönen Abend wünsche ich.

viele Grüße

-- Editiert von maria_th123 am 08.04.2022 22:48

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30 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von maria_th123):
dort wollte ich eine Betreuerin zur Unterstützung.

Was für eine Art von Beteuerung war das denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, :smile:

es war eine gesetzliche Betreuerin.

lg

-- Editiert von maria_th123 am 08.04.2022 22:50

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von maria_th123):
es war eine gesetzliche Betreuerin.

Dann ist das
Zitat (von maria_th123):
meine Betreuerin schrieb mir mal zur Info, dass sie sowas nicht herausgibt.

nicht nur höchst verwunderlich, sondern durchaus auch eine Pflichtverletzung



Zitat (von maria_th123):
Ich bekam Vorgestern Post von der Unterhaltskasse dass ich ca. 8900 Euro Unterhaltsschulden habe und es wurde mit Zwangsvollstreckung gedroht.

Die Unterhaltsschulden hätten sich wohl auch aufgebaut, wenn die Betreuerin das Gutachten gesendet hätte.



Zitat (von maria_th123):
mir bleibt durch die Unterhaltszahlungen für meinen Sohn, so schon nicht viel

Das wäre zu prüfe, in wie weit diese in der Höhe noch berechtigt sind.



Zitat (von maria_th123):
ein Gutachten vom Jobcenter

Von wann war das Gutachten?
Wer hat dieses Gutachten erstellt?



Zitat (von maria_th123):
das war denen egal und ich soll pro Monat 20 Bewerbungen schreiben.

Das schreibt wer konkret?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Unterhaltsschulden hätten sich wohl auch aufgebaut, wenn die Betreuerin das Gutachten gesendet hätte.


Da bin ich mir nicht ganz sicher, da ich arbeitsunfähig bin, mir wurde immer eine Erwerbsfähigkeit unterstellt, sowie ein fiktives Einkommen unterstellt, welches NICHT der Tatsache entspricht, da ich nicht arbeiten konnte.

Ich schreibe immer "Unterhaltskasse"

es handelt sich einmal um den Bürgermeister detr Stadt in der mein Sohn jetzt lebt, von dem ich die Aufforderung des Zahlens bekam und die anderen Forderungen wurden mir immer vom "Landesamt für Finanzen in NRW" aufgetragen.

Die Aussage meiner Betreuerin habe ich ein Glück im Whatsappverlauf schwarz auf weiß stehen.

Das letzte Gutachten wurde vom Jobcenter Oktober 2019 erstellt.

Ich habe aber keinen Titel? Das LA f. Finanzen schrieb ich soll diesen beim Jugendamt einholen oder beim Familiengericht erwirken???

danke fürs Antworten schonmal.

viele Grüße

-- Editiert von maria_th123 am 08.04.2022 23:20

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von maria_th123):
Da bin ich mir nicht ganz sicher, da ich arbeitsunfähig bin

Arbeitslosigkeit / Arbeitsunfähigkeit sind neben zu geringem Einkommen die Hauptursache für Unterhaltsschulden.

Aber wie gesagt, das müsste geprüft werden.



Zitat (von maria_th123):
Das letzte Gutachten wurde vom Jobcenter Oktober 2019 erstellt.

Gibt es aktuelle Gutachten zum Thema "Arbeitsunfähigkeit"?



Zitat (von maria_th123):
Ich habe aber keinen Titel? Das LA f. Finanzen schrieb ich soll diesen beim Jugendamt einholen oder beim Familiengericht erwirken???

Das verwirrt, denn als Schuldner muss man keinen Titel beantragen, sondern es gibt einen Titel gegen einen.
Fraglich also, für was man da einen Titel beantragen sollte.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

ein aktuelleres Gutachten gibt es leider nicht vom Jobcenter.

Mit der Aufforderung einen Titel zu beantragen, war ich auch überrascht. in meinen Umfeld hat auch noch nie jemand davon gehört. In Bezug darauf das Ämter dies einfordern, ich wohne aber auch in MV vielleicht ist hier alles anders als in NRW....irgendwie ist alles verwirrend. :crazy:

Ich danke aber trotzdem für die Antworten und ich habe noch etwas Geduld.


viele Grüße :smile:

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von maria_th123):
ein aktuelleres Gutachten gibt es leider nicht vom Jobcenter.

Ich dachte da jetzt eher an Gutachten der behandelnden Ärzte.




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#8
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

achso, ja ich habe ein Attest von meinem Psychiater erhalten, der den Zeitraum von 2019 bis jetzt abdeckt und die Arbeitsunfähigkeit belegt, dies erkennen die MA der Amtes aber nicht an, laut Aussage der Dame... :sad:

Nur Gutachten vom Jobcenter werden anerkannt, das ist völlig absurd irgendwie. Die Sachbearbeiterin meinte auch, wenn ich EU Rente bekäme, wär es okay und ich hätte keine Schulden und müsste nicht zahlen, so aber schon....weil Jobcenter arbeitsfähig bedeutet, dies ist aber Quatsch, weil ich im Fallmanagement bin und an meinen Depressionen arbeite bis ich wieder arbeiten kann.

Mein Exmann verdient ca. 4000 Euro Netto mit Einnahmen v. Unterhalt und Kindergeld....ich lebe am Existenzminimum und habe durch die Ehe eine PTBS, ich meine sogar, ich bin dann erstmal befreit...

ich warte ab....ich möchte nur keine Unterhaltsschulden und etwas Geld sparen, wenn ich arbeite um meinen Sohn wenigsten 1 oder 2 mal im Jahr sehen kann, aber das wird wohl nur ein Traum bleiben....


So, das war viel Text, es musste einfach mal raus alles :pc:

Gute Nacht!



-- Editiert von maria_th123 am 09.04.2022 00:22

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von maria_th123):
dies erkennen die MA der Amtes aber nicht an,

Und das begründet das Amt wie genau?



Zitat (von maria_th123):
Nur Gutachten vom Jobcenter werden anerkannt, das ist völlig absurd irgendwie.

Wenn das die Begründung ist, die ist Unfug.



Zitat (von maria_th123):
weil Jobcenter arbeitsfähig bedeutet, dies ist aber Quatsch

Richtig, das ist in der Tat Quatsch.



Zitat (von maria_th123):
aber das wird wohl nur ein Traum bleiben....

Nö, das sehe ich nicht so.

Man muss halt alles in kleinen Schritten angehen, Stück für Stück.



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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Du solltest Dir auf jeden Fall professionelle Hilfe (evtl. über Deinen Anwalt) holen. Hier scheint einiges durcheinander zu gehen.

1. Ob Attest, arbeitsunfähig, erwerbsunfähig ... die Schulden wegen nicht gezahlten Kindesunterhalt bleiben bestehen.
2. Da Du Leistungen vom Jobcenter erhältst, bist Du erwerbsfähig. Sonst wäre das JC nicht mehr zuständig. Und erwerbsfähig heißt eben, dass Du dem Gläubiger (Jugendamt, Landeskasse ...) nachweisen musst, dass Du die Schulden zur Zeit nicht zurück zahlen kannst. Aber auch hier ... die Schulden bleiben bestehen.
3. Wegen dem ominösen Titel: Warst Du mit dem Vater des Kindes verheiratet? Falls ja: hat dieser Trennungsunterhalt gezahlt?

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Ich fasse das mal zusammen:
1. Du bist arbeitsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig.
2. Du hast Unterhaltsschulden, die du zurückzahlen musst, wenn du kannst.
3. Die Schulden sind entstanden, weil für dich das Jugendamt Vorschuss gezahlt hat, damit dein Sohn nicht ohne lebt. Jetzt versucht die Stadt, das Geld bei dir einzutreiben, weil du die ganze Post bekommst.
4. Wie alt ist dein Sohn jetzt? In welcher Zeit hast du selbst Unterhalt für den Sohn gezahlt?
5. Wenn du vom Jobcenter Leistungen bekommst und nur arbeitsunfähig/krank bist, und keinen Job hast, kannst du keine UH-Schulden zahlen.
6. Wenn du erwerbsunfähig bist und dann Leistungen vom Sozialamt hast, kannst du auch keine UH-Schulden zahlen.
7. Du kannst bis Montag warten, ob und was dein Anwalt dir antwortet. Ist der auch Betreuer?
8. Ich meine, in deinem Kopf herrscht ein großes Chaos.

Zitat (von maria_th123):
Es ist praktisch das Verschulden meiner Ex Betreuerin, kann ich sie haftbar machen?
Nein und nein. Hättest du sie nicht *abgesetzt*, würde die Betreuerin die Sache mit der Unterhaltsvorschussstelle schriftlich regeln. Du müsstest NICHTS tun.
Ja, nun hast du den Salat. Selbst kannst du vermutlich gar nichts regeln.
Zitat (von maria_th123):
In Bezug darauf das Ämter dies einfordern, ich wohne aber auch in MV vielleicht ist hier alles anders als in NRW....irgendwie ist alles verwirrend.
Nein. Das ist nur für dich verwirrend. Für andere nicht. In MV und jedem anderen Bundesland gilt das UH-Vorschussgesetz und das mit Schulden und Titel genau gleich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn das die Begründung ist, die ist Unfug.


ja, seh ich auch so, bzw. ich hoffe es ist Unfug...

Zitat:
1. Du bist arbeitsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig.


achso das ist ein Unterschied? Dann habe ich wirklich Schulden...ach man.....

Zitat:
4. Wie alt ist dein Sohn jetzt? In welcher Zeit hast du selbst Unterhalt für den Sohn gezahlt?


mein Sohn wird im Sommer 14, er lebt ja praktisch seit 2020 bei dem Vater und ich war die ganze Zeit bis jetzt zu krank um zu arbeiten. (durchgehend schwere bis mittlere Depressionen)

Zitat:
5. Wenn du vom Jobcenter Leistungen bekommst und nur arbeitsunfähig/krank bist, und keinen Job hast, kannst du keine UH-Schulden zahlen.


genau, das sehen die Sachbearbeiter des Landesamts f. Finanzen nur anders leider

Ich möchte ja unbedingt arbeiten, und dann zahl ich den Unterhalt auch, wenn ich das alles schaffe, aber dann parallel noch die Unterhaltsschulden zu zahlen, das wäre irgendwie nicht so toll, da ich dann ja weniger als die Grundsicherung hätte und meinen Sohn, niemals sehen könnte (finanziell gesehen)

Verjähren die Unterhalsvorschusskosten irgendwann? Ich will mich nicht davor drücken, aber wenn ich jetzt bis zu meinem Lebensende in Armut leben muss, wo jetzt sowieso alles teurer wird, seh ich schwarz.

Zitat:
6. Wenn du erwerbsunfähig bist und dann Leistungen vom Sozialamt hast, kannst du auch keine UH-Schulden zahlen.
das stimmt, aber die Schulden sind dann trotzdem da? das finde ich so erdrückend...

Zitat:
7. Du kannst bis Montag warten, ob und was dein Anwalt dir antwortet. Ist der auch Betreuer?
8. Ich meine, in deinem Kopf herrscht ein großes Chaos.


Ich warte ab, was mein Anwalt sagt, er hat mir empfohlen dringend ein P-Konto einzurichten..... das mach ich auch, nur wenn ich dann Schufa Einträge habe und keine neue Wohnung bekomme, sieht es auch schlecht aus. Er ist kein Betreuer. Ich hatte mir ja Hilfe von meiner Ex Betreuerin gewünscht, aber das ging nach hinten los.

Ja in meinem Kopf herrscht wirklich Chaos, weil ich zu viele Baustellen auf einmal habe und es mir um mein Kind geht und ich habe große Angst immer arm zu bleiben und am Existenzminimum zu leben.

Ich bin aber immernoch der Meinung, dass sich in der Zeit keine Unterhaltsschulden anhäufen konnten, aufgrund der Krankheiten, ich habe das jetzt mehrmals recherchiert, und ich denke wenn es so ist, müsste die Ex-Betreuerin zu Rechenschaft gezogen werden, da sie Unterlagen bewusst nicht weiterleitete. :bang:

Viele Grüße










-- Editiert von maria_th123 am 09.04.2022 14:15

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von maria_th123):
ja, seh ich auch so, bzw. ich hoffe es ist Unfug...
Vermutlich falsch verstanden. Das JC selbst macht gar keine Gutachten. Aber das JC kann bei langer Krankheit verlangen, dass ein Gutachten über deine Leistungsfähigkeit (für die Vermittlung in Jobs) erstellt wird. Das machen dann Amtsärzte der Arbeitsagentur. Also kein Unfug.
Zitat (von maria_th123):
achso das ist ein Unterschied?
JA. Das ist ein Unterschied! Und verschiedene Problemkreise. Aber zB dürfen auch Erwerbsunfähige noch in geringem Umfang arbeiten und verdienen, damit sie evtl. ihrem Kind doch etwas Unterhalt leisten können.
Zitat (von maria_th123):
mein Sohn wird im Sommer 14,
Seit 2020 hat das Jugendamt Vorschuss gezahlt. Die Summe stimmt auch ungefähr.

Dein Anwalt wird wissen, was jetzt der Reihe nach zu tun ist.
Zitat (von maria_th123):
das sehen die Sachbearbeiter des Landesamts f. Finanzen nur anders leider
Tja, woher sollten die wissen, welches Chaos in deinem Kopf herrscht und welches Unwissen zu Unterhalt/Erwerbsfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit du hast. Für die SB bist du nur eine unterhaltspflichtige Person X Nr. xy, die einfach nicht nachweist, was Fakt ist.
Weil die Betreuerin seit Jan. nichts mehr für dich macht. Dein selbst angemachter Salat! :sad:
Die Landesfinanzkasse fordert zurück. Kommt kein Geld, wird die Stadt mit der Vollstreckung beauftragt. DAS ist der übliche Lauf der Dinge.
Zitat (von maria_th123):
Ich möchte ja unbedingt arbeiten,
Gut! Warum findest du nicht den allerkleinsten Minijob für einige Stunden im Monat ? (Aber über 20 verlangte Bewerbungen aufregen--- das geht?)
Zitat (von maria_th123):
Verjähren die Unterhalsvorschusskosten irgendwann?
Mit einem Titel nach 30 Jahren.

Wieso solltest du eine neue/andere Wohnung bekommen?

Zitat (von maria_th123):
Ich bin aber immernoch der Meinung,
Da bin ich immer noch anderer Meinung. :smile:
Jeder, der Kindesunterhalt zu zahlen hat, wird NICHT wegen Krankheit von der Unterhaltspflicht befreit.
Wenn man den Unterhalt nicht zahlen kann, gibts den Sozialstaat/Jugendamt/UHVG. Der zahlt Vorschuss, damit das Kind nicht auch noch ganz arm ist.

Ich nehme an, deine Betreuerin hat nicht eingesehen, dass du --erwerbsunfähig-- sein könntest. Das wiederum verstehe ich.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum findest du nicht den allerkleinsten Minijob für einige Stunden im Monat ?

Man könnte die hier genannte Begründung der Fragestellerin einfach mal lesen und verstehen ...


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#15
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

@anami

eigentlich wollte ich mich nicht rechtfertigen aber ich mach es doch.

Ich wohne in einem 2000 Einwohnerdorf, hier gibt es nichts und ich habe kein Auto mehr. Ich bin krank und möchte gesund werden, schaff es aber oft nichtmal einzukaufen, wegen dem Rheuma usw.... mir gehts aufgrund meiner Situation ,dass mein Ex mir das Kind genommen hat,oft so schlecht, dass ich am liebsten aus dem Fenster springen würde. Ich habe eine PTBS durch die Ehe und möchte dennoch kämpfen.

Ich habe ein Gutachten vom medizinischen Dienst, des Jobcenters oder wie auch immer man es nenne mag 2019 bekommen, dass ich unter 3 Stunden arbeitsfähig bin. Ich habe persönlich seit Januar mehr zu dem Thema bearbeitet, als meine Betreuerin in der gesamten Zeit, die dafür ja da war. und ich habe die letzten Jahre um mein Leben gekämpft, dass ich da den Kopf nichr frei habe, um mich mit dem ganzen Unterhaltsthema zu befassen ist dann nun mal so, ich habe nicht umsonst, eine Betreuerin bekommen.

Auf Anrufe und Schreiben reagierte das Landesamt für Finanzen in NRW NICHT. Ich habe mal im Internet bei google geschaut und laut den Rezensionen, geht es nicht nur mir so.

Zum Thema Umzug: Ich darf umziehen, laut Jobcenter, weil es hier keine Arbeitsmöglichkeiten gibt, sowie Rehas und Integrationsmöglichkeiten für psychisch Kranke.

Und nur mal so nebenbei, genau wegen solchen Antworten wie deine, wollte ich zuerst gar nicht hier im Forum fragen, aber das ist man ja gewohnt im Internet, 1, 2 Menschen die andere in schwierigen Lagen noch weiter fertig machen, gibt es immer.

Ich frag mich nur, wie unzufrieden ein Mensch sein muss, um anderen Menschen so entgegenzukommen, wenn du auch im echten Leben so bist, dürften dich bestimmt die meisten Menschen meiden...naja aber hier kann man es ja machen bedenke nur, es handelt sich auch hier im Forum um Menschen mit Gefühlen...



-- Editiert von maria_th123 am 09.04.2022 18:00

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

"Sozialstaat/Jugendamt/UHVG. Der zahlt Vorschuss, damit das Kind nicht auch noch ganz arm ist."

dazu noch: mein Exmann ist verbeamtet und bekommt ca. 4000 Euro netto, mein Sohn ist gut versorgt zum Glück.



"Ich nehme an, deine Betreuerin hat nicht eingesehen, dass du --erwerbsunfähig-- sein könntest. Das wiederum verstehe ich. "

Und das ist einfach frech, denn das stimmt nicht. Bist du auch eine Berufsbetreuerin und fühlst dich angegriffen?

Sie wollte mich in die EU Rente bringen, das wollte ich aber nicht weil ich eben weiterkämpfe, UND sie meinte immer, dass man keine Unterhaltsschulden macht und der Unterhaltskasse der ALG 2 Bescheid reicht und dann müssen sie Ruhe geben! Ich habe damals schon gedacht, dass dies nicht sein kann, ich hatte aber nicht die Kraft dagegen anzugehen, da ich auch keinen Überblick mehr hatte, weil sie die Post nicht an mich weiterleitete, wie alles schon geschrieben!

Ich denke irgendwie in deinem Kopf ist es wirr und dass du dich nicht in meine Situation reinversetzen kannst...

Du kannst ja gerne mit mir tauschen und dann sehen wir wie klar du dann noch denken kannst. :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von maria_th123):
dass man keine Unterhaltsschulden macht

Grundsätzlich ist das zwar richtig, aber es gibt halt Situationen in denen das unvermeidlich ist.



Zitat (von maria_th123):
und der Unterhaltskasse der ALG 2 Bescheid reicht und dann müssen sie Ruhe geben

Eigentlich ist es so, das der ALG 2 Bescheid durchaus reicht.
Warum das hier nicht der Fall ist, müsste man prüfen.


Signatur:

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#18
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell

ja, ich versteh es auch nicht. Ich denke es liegt wirklich an dem Amt, die Sachbearbeiter wechseln auch ständig...nunja ich kann nur abwarten.

viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von maria_th123):
Ich möchte ja unbedingt arbeiten,
Es geht um diesen Satz. Wenn du also, warum auch immer, keine allerkleinste Arbeit findest, dann ist das eben so.
Dann wäre passender: Derzeit ist an Arbeit nicht zu denken.

Das JC sieht dich als Erwerbsfähige. Verlangt deshalb, dass du dich um Arbeit bemühst=Bewerbungen schreibst. Damit das JC sowas von dir verlangen kann, braucht es eine Vereinbarung/EGV. Sowas hast du beim JC mal unterschrieben oder als Bescheid/VA erhalten.

Zitat (von maria_th123):
Ich habe ein Gutachten vom medizinischen Dienst, des Jobcenters oder wie auch immer man es nenne mag 2019 bekommen, dass ich unter 3 Stunden arbeitsfähig bin.
Danke, das verstehe ich jetzt. Das war das Gutachten des Ärztl. Dienstes der Arbeitsagentur über deine Leistungsfähigkeit.
Nichts zu Erwerbsfähigkeit oder EU-Rente.
Zitat (von maria_th123):
Sie wollte mich in die EU Rente bringen,
Ahh, danke auch für diese Info. Das ist ein wichtiger Fakt. Und du wolltest das nicht. Auch OK. Dann war mein Gedanke vorhin falsch, aber nicht frech.
Dann hat sie das Gutachten von 2019 auf deinen Wunsch hin nicht ans JC weitergegeben.
Ich weiß nicht, was in 2020 und 2021 passiert ist.
Dass man selbst die Betreuerin *absetzt*, bedeutet evtl., man kann es selbst erledigen.
Zitat (von maria_th123):
Da bin ich mir nicht ganz sicher, da ich arbeitsunfähig bin, mir wurde immer eine Erwerbsfähigkeit unterstellt, sowie ein fiktives Einkommen unterstellt, welches NICHT der Tatsache entspricht, da ich nicht arbeiten konnte.
Wenn du selbst den Plan der Betreuerin verhindert hast, dich in EU-Rente/nicht erwerbsfähig zu bringen--- du aber beim JC bleiben willst---dann ist es einfach und weiterhin so, dass der UH-Vorschuss zurückgefordert wird.

Es liegt mir fern, irgendwen fertig zu machen und NEIN, ich möchte keinesfalls mit dir tauschen. Es ist auch nicht so, dass mich Leute meiden, weil ich Fragen so oder so beantworte oder nachfrage. Ich bin auch nicht unzufrieden.
Meist ist es ja zunächst eine Fragerunde, bevor man so ungefähr weiß, um was es eigentlich geht. Ich akzeptiere auch, dass du deinen Frust mal rauslassen musstest. Es geht hier in diesem Forum aber trotzdem nicht um Gespräche über Gefühle.

Aber danke, dass du nun auch recht sachlich und deutlich erklärst, was das mit der anderen Wohnung bedeutet.
Und ebenso danke für die Info, dass dein Sohn gut versorgt ist, das freut mich. Dann trifft das mit dem nicht auch noch arm nicht zu. Das kann ich gern zurücknehmen und mich sogar noch dafür entschuldigen.
Ändert nur nichts an deiner Unterhaltspflicht.

Noch was zum UH-Vorschuss: Den Antrag dafür hat dein Exmann gestellt, beim dort zuständigen Jugendamt. Damit hatte deine Betreuerin nichts zu tun. Es wurde dem Antrag stattgegeben, deine Betreuerin hat erklärt, dass du zZt. keinen Unterhalt zahlen kannst. Deshalb hat das Jugendamt geleistet.
Jedes Jahr fragt das JA nach, ob man seiner Unterhaltspflicht nachkommen kann. Das war nicht so, das hat die Betreuerin vermutlich auch in 2021 noch dem Amt erklärt. Oder auch nicht mehr, das kann ich nicht wissen.
Dass es gute und schlechte Betreuer gibt, weiß ich aber tatsächlich.
Dass es für viele Betreuer schwer ist bzw. zeitlich nicht leistbar ist , ihren Betreuten stets das Wann/Wie/Warum zu erklären, weiß ich auch und höre dazu fast jede Woche etwas.
Nein, ich bin kein Betreuer.
Zitat (von maria_th123):
Ich denke irgendwie in deinem Kopf ist es wirr und dass du dich nicht in meine Situation reinversetzen kannst...
Das könnte ich nun durchaus als frech bezeichnen--- aber warum sollte ich das tun? Du bringst die Zusammenhänge und Fakten eben Stück für Stück, erst nach *Ankratzen/Nachfragen*.
Jetzt arbeitet der Anwalt für dich, der hoffentlich die Vollstreckung abwenden kann. DAS halte ich für das wichtigste hier.
Dafür kann ich dir nur die Daumen drücken.
------------------------------------
Zitat (von Harry van Sell):
Eigentlich ist es so, das der ALG 2 Bescheid durchaus reicht. Warum das hier nicht der Fall ist, müsste man prüfen.
Der ALG2-Bescheid reicht für 6 Monate oder 1 Jahr aus. Länger ist der BWZ nicht. Die Situation in Grundsicherung für Arbeitsuchende/ALG2/ nach SGB II/noch Hartz4 soll sich ja durchaus ändern. Das wissen auch die Jugendämter.
Nur bei voll und dauerhaft Erwerbsgeminderten (dann eben Sozialamt als zuständiger Träger) geht die UH-Vorschuss-Stelle davon aus, dass das dauerhaft so bleibt. Dann lassen sie nach.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

@anami

ich war auch "frech" und nehme das ebenso zurück, ich bin ja auch dankbar, dass sich die Zeit genommen wird sich mit meinen Texten und Problemen zu befassen.

Danke fürs Daumendrücken.

Ich bin zurzeit eben extrem empfindlich, ich versuche wieder auf ein normales Level zu kommen.

Was ich auch noch dazu sagen muss ist, dass ich beim Jobcenter im Fallmanagement bin, ich weiß nicht ob ich es schon weiter oben geschrieben habe, ich muss KEINE Bewerbungen schreiben. Und bin zurzeit laut der Fallmanagerin eben nicht arbeitsfähig, Ich habe eine Wiedereingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter abgeschlossen, welche beinhaltet, dass ich an meiner psychischen und körperlichen Gesundheit arbeite. Und das habe ich kontinuierlich getan, sei es mit Rehaaufenthalten usw. Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt gibt es hier auf dem Land einfach nicht, daher wird auch einem Umzug zugestimmt...

Da immer mehr Schicksalsschläge Probleme kamen, haben mich die Fallmanager immer als zur Zeit noch nicht arbeitsfähig eingestuft, was ich sehr nett fande. Ich wollte keine EU-Rente, weil ich mich dann komplett aufgegeben hätte. Ich möchte ja kämpfen.

Und warum ich nicht 20 Bewerbungen oder einen Minijob zurzeit anfangen kann ist eben meine Psyche, aber vor allem mein Rheuma und eine andere Autoimmunerkrankung, ich bin aber in Behandlung und ich starte bald mit einem anderen Medikament. Ich kann auch keine Kisten packen oder schleppen.

2 Ausbildungsberufe habe ich und ich möchte wieder im Büro arbeiten.

Ich habe auch das Gefühl, die Unterhaltsvorschusskasse weiß nicht was "Fallmanagement des Jobcenters" bedeutet.

Ich warte also ab und hoffe dass ich keine Schulden habe und ganz normal meinen Unterhalt zahlen kann, wenn ich fit bin.

viele Grüße

-- Editiert von maria_th123 am 09.04.2022 21:10

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von maria_th123):
ich muss KEINE Bewerbungen schreiben...
Danke auch für diese wichtige Info.
Zitat (von maria_th123):
haben mich die Fallmanager immer als zur Zeit noch nicht arbeitsfähig eingestuft,
Auch weiterhin OK. Also kein neues Gutachten.
Zitat (von maria_th123):
Ich habe auch das Gefühl, die Unterhaltsvorschusskasse weiß nicht was "Fallmanagement des Jobcenters" bedeutet.
Das müssen und wollen die nicht wissen. Die benötigen in Abständen Nachweise über deinen finanziellen Status, d.h. ob du zahlen kannst. Wenn der Nachweis über *nur ALG 2-Einkommen* vorliegt, kommt ein Haken dran und nach 6 oder 12 Monaten wiederholt sich da. Du bist auch verpflichtet, selbst dem JA mitzuteilen, wenn deine finanzielle Situation sich positiv ändert. Nicht immer hat das etwas mit Arbeit/Lohn zu tun.

(Ich kenne auch ALG2-Bezieher, die zahlen nur ab und zu Unterhalt an ihr Kind, wenn sie grad was gespart oder übrig haben. Das teilen sie dem Amt mit und die Schulden wachsen etwas langsamer. Nicht jeder Alg2-Bezieher hat nur das Existenzminimum zur Verfügung).
Zitat (von maria_th123):
Ich warte also ab und hoffe dass ich keine Schulden habe
Sorry, das ist noch falsch verstanden. Die UH-Schulden bleiben und werden auch monatlich mehr. So lange, wie das Jugendamt Vorschuss leistet. Wenn du später arbeitest und von deinem Einkommen selbst Unterhalt an deinen Sohn zahlen kannst, wachsen diese Alt-Schulden NICHT weiter an.

Bitte lass jetzt deinen Anwalt die Sache mit der UH-Rückforderung/Vollstreckungsankündigung regeln.

Alles Gute !

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

https://www.anwalt.de/rechtstipps/welche-rolle-spielt-eine-erwerbseinschraenkung-infolge-krankheit-beim-unterhalt_130282.html

hier lese ich es immernoch anders raus.

Laut Anwalt soll ich mir ein P-Konto einrichten, mach ich Montag, auch wenn ich Bedenken habe, wegen der Schufa und einer neuen Wohnung.

Wenn ich wieder arbeitsfähig bin und einen Selbstbehalt von 1160 Euro habe und Unterhalt zahle, muss ich von dem Geld noch die Unterhaltsschulden abzahlen? Das wäre einfach ein Alptraum, aus den bereits genannten Gründen. Dann bleibt mir wirklich nichts mehr zum Leben, da ich ja auch irgendwie zur Arbeit kommen muss und wenn das bis an mein Lebensende so weitergeht....nein danke

Ich weiß aber auch, dass es eine extra Regelung gibt, wenn der Expartner, welcher den Unterhalt bezieht, 50 % mehr als ich bekomme, und er verdient, das 3 Fache von mir. Wie sieht es damit aus?


danke schonmal und viele Grüße

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von maria_th123):
hier lese ich es immernoch anders raus.
Ich nicht.
Du bist Unterhaltsschuldner, erwerbsfähig, derzeit arbeitsunfähig durch *Krankenscheine* der behandelnden Ärzte.
Du hast bisher nichts davon geschrieben, dass du etwas anderes als Krankenscheine hast.
Die im Link beschriebene Erwerbseinschränkung muss anders als durch *Krankenscheine vom Arzt* festgestellt werden und muss amtlich nachgewiesen werden.
zB durch Rente wegen Erwerbsminderung.
zB durch Gutachten des ÄD der Arbeitsagentur (zb. nur 3-6 Std.).
zB durch das Gutachten aus 2019, nach welchem du unter 3 Std. leistungsfähig warst. Aber das ist nicht mehr relevant, weil du es nicht wolltest.

Dieses 19er-Gutachten hätte evtl. zur Erwerbseinschränkung/-minderung und evtl. zu einer Rente geführt (EU-Rente/EM-Rente). Das wäre evtl. vom Jugendamt bei der Erwerbs-Obliegenheit seit 2020 positiv in deinem Sinne berücksichtigt worden.

Es gibt teilweise und volle Erwerbsminderung.
Es gibt befristete und dauerhafte EM.
Möglich ist also: teilweise befristet---teilweise dauerhaft---voll befristet---voll dauerhaft

Ich meine, das wäre der Weg seit dem GA von 2019 gewesen.

Zitat (von maria_th123):
Laut Anwalt soll ich mir ein P-Konto einrichten,
JA. Das kannst du ohne Bedenken machen. Das P-Konto schützt davor, dass ein Girokonto komplett gepfändet wird (zb von der Stadt X).
Und es bedeutet, dass dir immer ein geschützter Betrag auf dem Konto verbleibt, der nicht gepfändet wird.
Die Bank wird dazu einige Tage benötigen.
Schau im www, was die Bank als Unterlagen/Nachweis haben will. Das kannst du heute zusammensuchen und morgen mitnehmen.

Schaumal:
ICH könnte mir morgen ein P-Konto einrichten, obwohl ich es nicht brauche. Es ist zunächst ein Schutz vor Eventualitäten. Es kostet nichts extra, das Giro wird zu P. Die Bank teilt das lediglich informativ an die Schufa mit.
Deine UH-Schulden werden erst bei der Schufa vermerkt, wenn die Stadt X tatsächlich vollstreckt, also nicht nur ankündigt.
Dein Anwalt wird die Vollstreckung sicher verhindern. Ebenso wird er versuchen zu verhindern, dass ein Titel gegen dich eingerichtet wird.

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#24
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, ich danke dir für deine Mühe.

mich beruhigt das schon etwas.

ich habe in diesem Zeitraum noch ca. 7 Klinikaufenthalte und Rehaaufenthalte gehabt, aufgrund schwerer Depressione und co.es ist viel passiert. ich habe noch die Berichte der Aufenthalte, könnten diese auch hilfreich sein?

Ein Attest habe ich von meinem Psychiater auch erhalten, dass ich in der ganzen Zeit arbeitsunfähig, aber bemüht war, gesund zu werden. Das dürfte doch auch hilfreich sein?

Kann man Unterhaltsschulden auvh mit monatlich 20 euro abzahlen?

kann mir noch jemand was zur "Regelung des 50% mehr Verdienens des Unterhaltsberechtigten" als der Unterhaltserhaltspflichtige sagen?

achja und bekommt man eine Wohnung wenn in man in der Schufa steht wegen dem P-Konto?

danke und viele Grüße

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#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von maria_th123):
ich habe noch die Berichte der Aufenthalte, könnten diese auch hilfreich sein?
Nein, wofür? Das ist nichts AMTLICHES. Auch ein Attest vom Psychiater ist nichts AMTLICHES. Es sind Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit, evtl. Verordnungen von Therapien.
Zitat (von maria_th123):
Kann man Unterhaltsschulden auvh mit monatlich 20 euro abzahlen?
Wie das mit den UH-Schulden geregelt wird, ist wohl nun Sache deines Anwaltes. Ob die Rückforderung jetzt überhaupt bestehen bleibt, kann mE nur der Anwalt regeln.
Zitat (von maria_th123):
achja und bekommt man eine Wohnung wenn in man in der Schufa steht wegen dem P-Konto?
Man steht nicht als Schuldner in der Schufa, weil man ein P-Konto hat.
Sondern weil man Schulden hat und diese nicht bezahlt. (vereinfacht ausgedrückt).
Trotzdem kann man eine Wohnung finden.

Meinst du eine geringere Berücksichtigung deiner Unterhaltspflicht, wie du sie irgendwo im www gefunden hast?
Ich vermute, du hast etwas gelesen, was nicht auf dich zutrifft.
Zur Zuordnung:
Der Unterhaltsberechtigte ist dein Sohn.
Die Unterhaltspflichtige bist du.

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#26
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Ich mische mich hier auch mal ein. Relativ viel unwichtiges Gerede um den heißen Brei.

Derzeit hast du keine (!) Unterhaltsschulden - entgegen der Auffassung anderer Schreiber. Was hier besteht, ist eine zivilrechtliche Unterhaltsforderung gegen dich. Und deshalb wurdest du auch zur Titulierung von der Vorschusskasse aufgefordert. Mit der Titulierung per Urkunde (beim Jugendamt, Notar oder Gericht) erkennst du die Zahlung vollständig und freiwillig an. Erst dann hast du Schulden. Und zwar in der Höhe, in der du sie urkundlich anerkannt hast.

Machst du das nicht, dann muss die Vorschusskasse ihre Forderung gerichtlich durchsetzen. Und ob sie dort mit der Forderung durchkommen, wird entscheidend von der Frage abhängig sein, ob du die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Unterhaltspflicht gegenüber deinem minderjährigen Kind verletzt hast (siehe dazu auch der Link, den du gepostet hast). Es obliegt dir, darzulegen und zu beweisen, in welchem Umfang du leistungsfähig ist (hier hat definitiv die Betreuerin komplett versagt). Leistungsfähig bist du dann, wenn du über die zur Unterhaltszahlung nötigen Mittel tatsächlich verfügst oder sie unter Berücksichtigung von Vorbildung, Fähigkeiten, Arbeitsmarktlage und ggf Vermögenseinsatz bei gutem Willen in zumutbarer Weise beschaffen könntest. Erst wenn du eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit oder gar eine Leistungsunfähigkeit nachgewiesen hast, muss man dies auch beachten.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu diesem Thema nun jedoch schon mehrfach eingelassen, zuletzt erst wieder mit Beschluss vom 09.11.2020 - Aktenzeichen 1 BvR 697/20 - und immer wieder die Familiengerichte und Jugendämter dafür "geohrfeigt", dass die Anforderungen an die gesteigerte Erwerbsobliegenheit teils unverhältnismäßig hoch sind und auch unrealistisch gesehen werden. In meinen Augen hast du daher durchaus Möglichkeiten, dass du am Ende keine Schulden hast. Dennoch wirst du dich weiterhin mit dem aggressiven Gläubiger herumschlagen müssen, der seine Forderung vielleicht (!) versucht, gerichtlich geltend zu machen. Besonders gefährlich ist in meinen Augen das vereinfachten gerichtliche Verfahren. Aber damit kannst du dich beschäftigen, wenn du es im Briefkasten hast.

Bis dahin kannst du gegenüber der Vorschusskasse nur auf deine Leistungsunfähigkeit plädieren, wenn du davon überzeugt bist, dass du leistungsunfähig bist und dass du alles versucht hast, deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Ob das am Ende ausreicht, kann keiner vorhersagen.

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#27
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

@smokman, danke für deine ausführliche Erläuterung!

Diese beantwortet meine Fragestellungen sehr gut.

Ich kann also nur abwarten.

Ich hoffe mein Anwalt hat heute schon ein Schreiben fertiggemacht, bisher habe ich noch keine Nachricht von ihm. Ich denke er wird mir auch von einem Titel abraten, mal sehen wie es weitergeht.

Es kommt wirklich immer darauf an, mit welchem Amt man zu tun hat, bzw. wo, es gibt da wohl agressivere und recht milde Vorgehensweisen... :crazy:

Ich bin jetzt dabei erstmal ein P-Konto zu errichten.

viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

mein Anwalt hat folgendes geschrieben:

"Sehr geehrte Frau XYZ,

hiermit zeige ich auch Ihnen gegenüber die Vetretung der rechtlichen Interessen von Frau XXX, Adresse usw., durch mich an. Ordnungsmäßige Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Sodann nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 04.04.2022 an unsere Mandantin.

Frau XXX ist aus gesundheitlichen Gründen nicht leistungsfähig und steht unter Betreuung.

Bitte teilen Sie mit, welche Nachweise Sie noch benötigen, die Ihnen ggf. nicht vorliegen, da unsere Mandantin hier versichert hat, entsprechende Nachweise bereits vorgelegt hat.

Mit freundlichen Grüßen,

RA YYY"



Ist das Schreiben gut oder schlecht?

Ich stehe nicht mehr unter Betreuung, das hatte ich dem Anwalt auch gesagt, ich habe ihm das nochmal geschrieben.

viele Grüße




0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von maria_th123):
Ich stehe nicht mehr unter Betreuung, das hatte ich dem Anwalt auch gesagt, ich habe ihm das nochmal geschrieben.
Ich meine, das wichtige ist, dass du aus gesundh. Gründen nicht leistungsfähig bist.
Das Jugendamt wird ihm antworten, was noch an Nachweisen nachzureichen ist.

Ich kann nichts Schlechtes erkennen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#30
 Von 
maria_th123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

@anami

dankeschön und frohe Ostern!

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Und jetzt?

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