Unterhaltsschulden - Kann ich im Nachhinein noch etwas machen?

11. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Marc1966
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhaltsschulden - Kann ich im Nachhinein noch etwas machen?

Ich habe bei der Kindesmutter noch Unterhaltsrückstände in Höhe von ca. 15000,00 €. Ich war aber während der gesamten Zeit entweder arbeitslos oder im Studium. Konnte also gar keinen Unterhalt zahlen.
Mich hat allerdings auch niemand darüber aufgeklärt, dass ich den Unterhalt herabsetzen lassen konnte aufgrund meiner Situation.

Kann ich im Nachhinein noch etwas machen? Hat die Kindesmutter einen Anspruch?

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Marc,
existiert ein gültiger Titel?
Wenn ja, wirst du nicht viel machen können. Dann sind die Schulden aufgelaufen und können sogar gepfändet werden!
Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht.

Gibt es keinen Titel und du bist auch nie in Verzug gesetzt worden, ( sprich: bist nie aufgefordert worden ) Unterhalt zu leisten, ist i.d.R. auch rückwirkend kein Unterhalt fällig.

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